Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Gemeinde Sonnefeld beteiligt sich an der Breitbandförderung des Freistaates Bayern gemäß Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 MBit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.

Modul 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der Förderrichtlinie BayGibitR hat die Gemeinde Sonnefeld in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Bandbreiten im Down- und Upload in einer Adressliste gemäß den Vorgaben BayGibitR ermittelt.

Zudem wurde eine grafische Übersichtskarte erstellt.

211011_Breitband_Gemeinde_Sonnefeld_BayGibitR-1_Markterkundung_Übersichtskarte
211011_Breitband_Gemeinde_Sonnefeld_BayGibitR-1_Nutzungsbedingungen_Geodaten
211011_Breitband_Gemeinde_Sonnefeld_BayGibitR-1_Verpflichtungserklärung_Geodaten

*Mit dem Download erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.

Hinweis: Die Adressliste wird nicht veröffentlicht. Erst nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung an den Ansprechpartner wird die Adressliste bereitgestellt.

Modul 2: Markterkundung Bekanntmachung

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Sonnefeld gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde bittet daher, bis spätestens 10.12.2021 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Anforderung der Adressliste am 03.12.2021 endet!

211018_Breitband_Gemeinde_Sonnefeld_BayGibitR-1_Markterkundung_Bekanntmachung

Die Gemeinde Sonnefeld hat im Zeitraum 20.10. – 10.12.2021 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Modul 3: Ergebnis Markterkundung

Die Gemeinde Sonnefeld hat im Zeitraum 20.10. – 10.12.2021 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Bekanntmachung

Modul 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Gemeinde Sonnefeld führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der ein öffentlich gefördertes ultraschnelles NGA-Netz (passive Infrastruktur)
anpachten und betreiben kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und
diskriminierungsfreies Auswahlverfahren (einstufig) gemäß Nr. 5 BayGibitR durch.

Das Vergabeverfahren wird elektronisch über folgenden Link durchgeführt:

Link zur Vergabe auf eVergabe-Plattform

Alle Vergabedokumente sind ausschließlich dort herunterzuladen. Bieterfragen und Angebote sind elektronisch über diese Plattform einzureichen.

Mit dem Download der Adressliste von der Vergabeplattform erklären Sie sich mit den Regelungen der ebenfalls dort bereitgestellten Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.

Modul 5: Ergebnis Auswahlverfahren

Bekanntmachung der Gemeinde Sonnefeld bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen

Gigabitrichtlinie (BayGibitR).

Bekanntmachung Gemeinde nach BayGibitR