Sehr geehrte Wahlberechtigte,
für die Durchführung der Briefwahl (Versand der vollst.ndigen Unterlagen, Rückgabe/Rücklauf der Wahlbriefe an die Gemeinde) bleibt nur ein sehr kleines Zeitfenster.
Deshalb bittet Sie das Wahlamt der Gemeinde Sonnefeld um Beachtung folgender Punkte:
1. Wenn es Ihnen möglich ist, machen Sie bitte von der Urnenwahl in Ihrem Wahllokal Gebrauch.
2. Wenn Sie per Briefwahl abstimmen wollen, kalkulieren Sie bitte die verlängerten Brieflaufzeiten von 3-4 Tagen ein, und zwar sowohl für den Versand der Briefwahlunterlagen als auch für den Rücklauf des Wahlbriefes an die Gemeinde.
3. Bei Teilnahme an der Briefwahl beantragen Sie den Wahlschein ab ca. 6. Februar 2025 möglichst persönlich. Den roten Wahlbrief samt dem unterschriebenen Wahlschein und dem Stimmzettelumschlag mit Stimmzettel geben Sie möglichst auch persönlich im Rathaus ab oder werfen ihn in einen der Rathaus-Briefkästen.
4. Die Beantragung eines Wahlscheins per Internet ist nur bis spätestens Montag, den 17. Februar 2025, 23:00 Uhr möglich.
5. Bei postalischer Rücksendung des Wahlbriefes empfehlen wir dringend Mittwoch, den 19. Februar 2025 als spätesten Termin. Je später die Rücksendung nach diesem Termin erfolgt, umso weniger kann ein rechtzeitiger Eingang bei der Gemeinde Sonnefeld garantiert werden.
6. Die persönliche Abgabe des roten Wahlbriefes und der Einwurf des Wahlbriefes in einen der Briefkästen am Rathaus ist am Wahltag (Sonntag, 23. Februar 2025) bis 18:00 Uhr möglich.
7. Die Wahlberechtigten, die den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeinde abholen, haben die Möglichkeit, die Briefwahl an Ort und Stelle, also im Rathaus auszuüben. Diese Möglichkeit besteht bis zum Ende der Antragsfrist für die Erteilung eines Wahlscheines am Freitag, den 21. Februar 2025, 15:00 Uhr. Damit entfallen sämtliche Postlaufzeiten.
Für Rückfragen zur Bundestagswahl, insbesondere zum Ablauf der Briefwahl, steht Ihnen das
Wahlamt der Gemeinde Sonnefeld gerne zur Verfügung.
I. A.
M a r k u s