Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am Sonntag, den 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.

Eine Demokratie lebt nicht nur vom Recht, unter verschiedenen Bewerbern und Gruppierungen wählen zu dürfen, sondern auch und vor allem davon, dass möglichst viele diese Wahlmöglichkeit aktiv wahrnehmen. Deshalb mein Aufruf: gehen Sie zur Wahl und geben Sie ihre beiden Stimmen – Erst- und Zweitstimme – ab! Nichtwähler erreichen durch ihr Verhalten nur eines, nämlich die Unterstützung von Gruppierungen und Bewerbern am Rand des Parteienspektrums, die von einer geringen Wahlbeteiligung stets profitieren.

Bei der Gemeinde Sonnefeld zeichnet sich eine Rekord-Briefwahlbeteiligung ab. Aktuell (Stand 21. September 2021) haben 1.540 Wählerinnen und Wähler Briefwahl beantragt, das entspricht fast 41 % der Wahlberechtigten. Dies stimmt hoffnungsfroh, dass eine hohe Wahlbeteiligung erreicht wird.

Aber: in Wahllokalen, in denen weniger als 50 Wahlberechtigte gewählt haben, darf das Ergebnis nicht ermittelt werden, weil die Gefahr besteht, dass bei zu wenigen Wählern das Wahlgeheimnis nicht mehr gewahrt ist. Vielmehr müssen aus einem solchen Wahllokal alle Stimmzettel zu einem anderen Wahlbezirk zur Auszählung verbracht werden.

Das heißt: eine sehr hohe Briefwahlbeteiligung gefährdet in Zukunft den Fortbestand dieser kleinen Wahllokale. Deshalb ist meine große Bitte, am Wahltag auch die Möglichkeit der Urnenwahl im Wahllokal zahlreich zu nutzen. Es sind nur zwei Stimmen zu vergeben – die Wahlhandlung im Wahllokal nimmt demnach nur sehr wenig Zeit in Anspruch. Die Wahl in den Wahllokalen ist vollkommen sicher; ein aufwändiges Hygiene- und Sicherheitskonzept lässt die Wahllokale zu einer weitestgehend risikolosen Zone werden. So gilt im Wahllokal Maskenpflicht; außerdem erhält jeder Wähler seinen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels, um nur zwei Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog zu nennen.

Die Wahlberechtigten haben für die Teilnahme an der Bundestagswahl folgende Möglichkeiten:

Urnenwahl:

Die Wahllokale haben am Wahltag von 8:00 – 18:00 Uhr geöffnet. In welchem Wahllokal Sie wählen können, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wo Sie wählen können, können Sie am Wahltag selbstverständlich im Rathaus unter der Tel.-Nr. 09562/4006-0 nachfragen. Das Rathaus ist ganztägig besetzt.

Mit Wahlschein können Sie in einem beliebigen Wahllokal im gesamten Wahlkreis Coburg (Landkreise Coburg und Kronach sowie die Gemeinde Geroldsgrün im Landkreis Hof) wählen.

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung oder – falls diese nicht greifbar ist – ein persönliches Ausweisdokument ins Wahllokal mit. Wahlscheinwähler müssen in jedem Fall den Wahlschein und ein Ausweisdokument dabei haben.

Briefwahl:

Briefwahl kann bis Freitag, 24. September 2021, 18:00 Uhr im Rathaus Sonnefeld beantragt werden. Sie können hierzu den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden. Eine Zusendung der Briefwahlunterlagen per Post ist nur bei Beantragung bis Mittwoch, den 22. September 2021 möglich. Bei einem späteren Versand kann wegen der Postlaufzeiten eine rechtzeitige Zustellung nicht gewährleistet werden.

In den Fällen des § 25 Abs. 2 Bundeswahlordnung sowie bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann ein Wahlschein noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr im Rathaus Sonnefeld beantragt werden.

In allen Fällen der Briefwahl gilt: der rote Wahlbrief (mit dem ausgefüllten Wahlschein und dem blauen Stimmzettelkuvert mit Stimmzettel) muss am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr im Rathaus Sonnefeld eingegangen sein. Bitte keinesfalls in einem Wahllokal abgeben, da dann ein rechtzeitiger Eingang im Rathaus nicht gewährleistet ist! Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

In diesem Wochenblatt finden Sie das Muster des Stimmzettels abgedruckt.

Mit freundlichen Grüßen

M a r k u s

Wahlamt

Gemeinde Sonnefeld · Schafberg 2 · 96242 Sonnefeld · Tel 09562/4006-0 · info@sonnefeld.de
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