Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger

Pressemitteilung

Landratsamt Coburg, Lauterer Straße 60, 96450 Coburg

Pressestelle: Ansprechpartner Corinna Rösler und Berthold Köhler

E-Mail: pressestelle@landkreis-coburg.de, Tel. 09561 514-1011 und 09561 514-1013

Im Jahr 2022 hat es zeitweise eine starke Erhöhung der Verbraucherpreise bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern gegeben. Der Bund hat daraufhin im Dezember einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, für den ab sofort die Anträge gestellt werden können. Antragsberechtigt sind grundsätzlich Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern (wie zum Beispiel Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks) heizen.

Die Härtefallhilfe erhalten deshalb auch die Bewohnerinnen und Bewohner von Privathaushalten im Freistaat Bayern. Die Härtefallhilfe kann nur für einen Wohnsitz (zum Beispiel den Erstwohnsitz) beantragt werden.

Bund und Länder haben sich auf die Details dieser Härtefallregelung verständigt. Anträge können auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gestellt werden. Dort gibt es auch schon jetzt unter

https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php

alle wichtigen Informationen sowie Kontaktadressen für Rückfragen. Für die Härtefallhilfen ist auch eine Telefon-Hotline eingerichtet worden. Diese ist unter der Rufnummer 089/59976061122 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr (Ausnahme: bayerische Feiertage) zu erreichen.

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