Ortsteilversammlungen zur Wahl von Ortssprechern

Ortsteil Datum Uhrzeit Versammlungsort
Weischau 23.09.2020 18:00 Am Gemeindehaus
Wörlsdorf gewählt: Matthias STRENG
Weickenbach gewählt: Jochen FISCHER
Oberwasungen gewählt: Lukas BAUER
Neuses am Brand gewählt: Werner KÖLBEL
Zedersdorf gewählt: Christiane LIEWALD
Bieberbach gewählt: Markus ANGERMÜLLER

Die Einladung erfolgt nur auf diesem Weg, über die gemeindliche Homepage und den gemeindlichen Facebook-Auftritt.

Wahlberechtigt und wählbar sind alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die seit mindestens zwei Monaten ihren Hauptwohnsitz in dem jeweiligen Gemeindeteil haben und das Wahlrecht für die Kommunalwahlen besitzen (mind. 18 Jahre alt, Deutscher oder EU-Ausländer).

Es wird geheim gewählt. Die Wahlberechtigten sollen dabei nach Möglichkeit ihren eigenen Stift verwenden.

Zur Wahrung der Abstandsregeln und zur Minimierung der Ansteckungsrisiken finden die Ortsteilversammlungen grundsätzlich unter freiem Himmel statt. Einziger Tagesordnungspunkt ist die Wahl des Ortssprechers. Eine weitergehende Aussprache oder Diskussion ist nicht vorgesehen; bei Einzelfallproblemen außerhalb der Ortssprecherwahl wird um Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Rathaus Sonnefeld gebeten.

Die Ortsteilversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Wahlberechtigten beschlussfähig.

Es gilt das nachfolgend abgedruckte Schutz- und Hygienekonzept.

Sonnefeld, 02.09.2020

Gemeinde Sonnefeld

Mit freundlichen Grüßen

Michael Keilich

Erster Bürgermeister

Ortsversammlung zur Wahl eines Ortssprechers – Schutz- und Hygienekonzept

  1. Die Versammlungsräume müssen von der Größe her geeignet sein, sowohl während der Versammlung als auch während des Wahlvorgangs einen Mindestabstand von 1,5 m zwischen allen Personen zu gewährleisten. Das gilt auch für den Außenbereich, die Zugänge zum Gebäude, die Gänge und ggf. für die Wartebereiche vor den Wahlkabinen.
  1. Die Abstände von Tischen und Stühlen sind so zu wählen, dass die Teilnehmer, für die die allgemeinen Kontaktbeschränkungen gelten, die Mindestabstände von 1,5 m einhalten können. Dies gilt auch dort, wo es nur Stehplätze gibt.
  1. Alle Anwesenden haben sich für den Fall einer nachträglich identifizierten COVID-19-Erkrankung mit ihren Kontaktdaten (Tel.-Nr. oder E-Mail-Anschrift) in die Anwesenheitsliste einzutragen. Dabei ist eine Person je Hausstand ausreichend. Eine Übermittlung dieser Information erfolgt ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden. Die Daten werden nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen aufbewahrt und nach Ablauf eines Monats vernichtet.
  1. Von der Teilnahme an der Ortsversammlung ausgeschlossen sind:
  • Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen,
  • Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere.
  1. Soweit erforderlich und möglich, werden Ein- und Ausgänge getrennt, Bewegungsrichtungen vorgegeben und einzuhaltende Abstände gekennzeichnet.
  1. Soweit im jeweiligen Gemeindeteil keine geeignete Räumlichkeit zur Verfügung steht, wird die Ortsversammlung im Freien abgehalten.
  1. (Waschgelegenheit, Flüssigseife, Einmalhandtücher, Handdesinfektionsmittel)
  1. Mehrfach genutzte Kontaktflächen (z. B. Türgriffe, Stifte) sind regelmäßig unter Berücksichtigung der Nutzungsfrequenz zu reinigen.
  1. Alle anwesenden Personen müssen ab Betreten der für die Versammlung vorgesehenen Räumlichkeiten bzw. des für die Versammlung vorgesehenen Bereiches im Freien eine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie sich bewegen, also herumlaufen. Im Sitzen ist keine Mund-Nase-Bedeckung erforderlich, wenn dabei der Sicherheitsabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. Für Redebeiträge wird ein gesonderter Bereich vorgehalten, an dem der Mindestabstand jederzeit eingehalten werden kann. Die Mund-Nase-Bedeckung kann für Redebeiträge abgenommen werden.
  1. Die Teilnehmer an der jeweiligen Ortssprecherwahl sollen nach Möglichkeit eigene Stifte zur Stimmabgabe verwenden.
  1. Gegenüber Besuchern, die die vorgegebenen Regeln nicht einhalten, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht.
  1. Eine Bewirtung bei den Ortsteilversammlungen erfolgt nicht.
  1. Im Versammlungsraum bzw. auf der Versammlungsfreifläche werden Aushänge mit den Verhaltensregeln zum Schutz vor Infektionskrankheiten nach den Hinweisen des Robert-Koch-Instituts oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung angebracht.
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