Ortsteilversammlungen zur Wahl von Ortssprechern

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Gemeindeteile, die am 18. Januar 1952 noch selbstständig waren und künftig nicht im Gemeinderat vertreten sind, haben die Möglichkeit, eine Ortssprecherin oder einen Ortssprecher zu wählen und damit eine Vertretung in den Gemeinderat zu entsenden.

Hierzu lädt die Gemeinde herzlich zu folgenden Ortsteilversammlungen ein:

  • Bieberbach: 23. März 2026, 19:00 Uhr, Gastwirtschaft Heymann

  • Zedersdorf: 26. März 2026, 19:00 Uhr, Feuerwehrhaus

  • Weischau: 30. März 2026, 19:00 Uhr, Gemeindehaus

  • Neuses am Brand: 1. April 2026, 19:00 Uhr, Alte Schule

  • Wörlsdorf: 8. April 2026, 19:00 Uhr, Feuerwehrhaus

  • Oberwasungen: 13. April 2026, 19:00 Uhr, Gemeindehaus

Wahlberechtigt und wählbar sind alle Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens zwei Monaten ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Gemeindeteil haben und das Wahlrecht für Kommunalwahlen besitzen. Das bedeutet: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen.

Die Wahl erfolgt geheim. Die Ortsteilversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Wahlberechtigten beschlussfähig.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Keilich
Erster Bürgermeister