Niedrigwasser an Gewässern – Wasserentnahmen nicht zulässig

Wie das Wasserwirtschaftsamt Kronach informiert, liegen die derzeitigen Abflüsse an allen Gewässern sowohl im Stadtgebiet Coburg als auch im Landkreis Coburg aufgrund der lang anhaltenden Trockenperiode deutlich unterhalb des mittleren Niedrigwasserabflusses.

Nachdem auch in der kommenden Woche nicht mit ergiebigen Niederschlägen und damit nicht mit einer Entspannung der Situation zu rechnen ist, weisen die Stadt Coburg und das Landratsamt Coburg daher auf folgende Rechtslage hin:

Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern sind in der aktuellen Situation durch den erlaubnisfreien Gemeingebrauch bzw. den Eigentümer- und Anliegergebrauch nicht mehr abgedeckt und daher aktuell nicht zulässig.

Aber auch jeder, der eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme besitzt, muss auf eine Mindestwasserführung im Gewässer achten. Auch hier ist eine Wasserentnahme bei Niedrigwasser in der Regel nicht zulässig.

Nähere Auskünfte erteilen die Fachbereiche Wasserrecht des Landratsamtes Coburg und der Stadt Coburg sowie das Wasserwirtschaftsamt Kronach.

Unter www.nid.bayern.de bzw. www.hnd.bayern.de können die Wasserstände an größeren Gewässern abgefragt werden.

12.08.2022

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