Liebe Sonnefelder Bürgerinnen und Bürger,

an diesem Sonntag finden in Bayern die Wahlen zum 19. Bayerischen Landtag und zum Bezirkstag statt. Auch in der Gemeinde Sonnefeld sind fast 3.700 Bürgerinnen und Bürger zum Urnengang aufgerufen.

Eine Demokratie lebt nicht nur vom Recht, unter verschiedenen Bewerbern und Gruppierungen wählen zu dürfen, sondern auch und vor allem davon, dass möglichst viele diese Wahlmöglichkeit aktiv wahrnehmen. Deshalb mein Aufruf: gehen Sie zur Wahl und geben Sie Ihre Stimmen ab! Nichtwähler erreichen durch ihr Verhalten nur eines, nämlich die Unterstützung von Gruppierungen und Bewerbern am Rand des Parteienspektrums, die von einer geringen Wahlbeteiligung stets profitieren.

Die enorme Nachfrage bei der Beantragung von Wahlscheinen für die Briefwahl stimmt mich hoffnungsfroh, dass wir eine hohe Wahlbeteiligung erreichen. Sie ist aber auch ein Wermutstropfen, was den Fortbestand unserer Wahllokale in den „kleinen“ Gemeindeteilen betrifft: denn nach der Rechtsprechung müssen zur Wahrung des Wahlgeheimnisses mindestens 50 Wähler im Wahllokal ihre Stimme(n) abgeben. Wo dies – eben aufgrund hoher Briefwahlbeteiligung – nicht mehr erreicht wird, kann es in Zukunft dort kein Wahllokal mehr geben.

Deshalb bitte ich alle Wahlberechtigten, auch von der Möglichkeit der Stimmabgabe im Wahllokal Gebrauch zu machen, um die Zukunft der „kleinen“ Wahllokale zu sichern. Bei der anstehenden Landtags- und Bezirkswahl gibt es vier Stimmzettel, auf denen jeweils eine Stimme vergeben werden kann. In diesem Wochenblatt finden Sie Muster aller Stimmzettel abgedruckt. Die Wahlhandlung im Wahllokal nimmt bei vorheriger Information daher nur wenig Zeit in Anspruch, und der Besuch des Wahllokals kann mit einem kleinen Sonntagsspaziergang verbunden werden.

Die Wahllokale sind von 8:00 – 18:00 Uhr geöffnet. In welchem Wahllokal Sie wählen können, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wo Sie wählen können, können Sie am Wahltag selbstverständlich im Rathaus unter der Tel.-Nr. 09562/4006-0 nachfragen. Das Rathaus ist ganztägig besetzt.

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung oder – falls diese nicht greifbar ist – ein persönliches Ausweisdokument ins Wahllokal mit.

Die Beantragung eines Wahlscheines ist noch bis Sonntag, 15:00 Uhr, möglich, allerdings nur bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, durch die man den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.

Wer an der Briefwahl teilnimmt, muss sicherstellen, dass sein roter Wahlbrief am Sonntag bis spätestens 18:00 Uhr im Rathaus Sonnefeld eingeht.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Markus

Wahlamt

Gemeinde Sonnefeld · Schafberg 2 · 96242 Sonnefeld · Tel 09562/4006-0 · info@sonnefeld.de