Landratswahl am 27. Januar 2019

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

an diesem Sonntag findet die Wahl des neuen Landrats im Landkreis Coburg statt. Notwendig wurde dieser außerturnusmäßige Wahlgang, weil der bisherige Landrat Michael Busch bei den Landtagswahlen im vergangenen Oktober einen Platz im neuen Bayerischen Landtag erringen konnte und somit der Posten des Landrats in unserem Landkreis vakant wurde.

Eine Kandidatin und fünf Kandidaten stellen sich zur Wahl. Es ist sehr erfreulich, die Auswahl unter mehreren Bewerbern zu haben, die – obwohl sie in der einen oder anderen Sachfrage durchaus übereinstimmen – vielschichtiger und unterschiedlicher kaum sein könnten.

Es ist nicht auszuschließen, dass an diesem Wahlsonntag keiner dieser sechs Kandidaten die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen kann. In diesem Fall findet dann am Sonntag, den 10. Februar 2019, eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt.

Der Landrat ist ein sehr wichtiges Amt. Er ist nicht nur Leiter einer Behörde mit mehreren hundert Mitarbeitern, sondern fungiert auch als Bindeglied zwischen den kreisangehörigen Gemeinden einerseits und den vorgesetzten staatlichen Behörden und den Fachbehörden andererseits. In vielen Sach- und Rechtsfragen des täglichen Lebens ist das Landratsamt die zuständige Behörde; schon von daher sollte jedem daran gelegen sein, dass eine Person seines Vertrauens zum Landrat gewählt wird.

Mein Aufruf: bitte nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr und geben Sie Ihre Stimme ab. Nur eine hohe Beteiligung an der Wahl sichert dem künftigen Amtsinhaber eine breite Basis und signalisiert ihm entsprechenden Rückhalt in der Bevölkerung.

Die Wahllokale haben am Sonntag von 8:00 – 18:00 Uhr geöffnet. Welchem Wahllokal Sie zugeordnet sind, entnehmen Sie bitte Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief. Sollten Sie diesen nicht mehr zur Hand haben, können Sie auch gerne im Rathaus nachfragen, welches am Wahltag ab 7:30 Uhr durchgehend besetzt ist.

Wer am Wahltag plötzlich und nachweislich erkrankt, sodass er das Wahllokal nicht persönlich aufsuchen kann, kann am Wahltag bis 15:00 Uhr noch Briefwahl im Rathaus beantragen.

Abhängig vom Wahlergebnis kommt es dann am 10. Februar 2019 eventuell zu einer Stichwahl. Hierüber informieren wir Sie gerne zu gegebener Zeit an gleicher Stelle.

Mit freundlichen Grüßen

I.A.

M a r k u s

Wahlamt

Gemeinde Sonnefeld · Schafberg 2 · 96242 Sonnefeld · Tel 09562/4006-0 · info@sonnefeld.de
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