Landrats-Stichwahl am 10. Februar 2019

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Landratswahl am 27. Januar 2019 hat keinem der Bewerber die notwendige absolute Mehrheit an gültigen abgegebenen Stimmen eingebracht. Deshalb findet an diesem Sonntag eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt: Sebastian Straubel (CSU/LV) und Martin Stingl (SPD).

Erschreckend am ersten Wahlgang war die niedrige Wahlbeteiligung. In Sonnefeld lag diese gerade einmal bei 42,46 %. Das heißt: nicht einmal jeder zweite Wahlberechtigte hat an der Wahl teilgenommen.

Auch im Landkreis Coburg und unserer Gemeinde ist das Wahlrecht der Bürgerinnen und Bürger eine der tragenden Säulen der Demokratie. Das Wahlrecht gehört zu den politischen Grundrechten. Führen Sie sich vor Augen: auch im 21. Jahrhundert ist es leider nicht in allen Ländern unserer Erde eine Selbstverständlichkeit, demokratisch wählen zu dürfen! Bei uns vielleicht schon zu selbstverständlich?

Mein Aufruf: bitte machen Sie am Wahlsonntag, den 10. Februar 2019 bei der Stichwahl zum Landrat des Landkreises Coburg von Ihrem verfassungsmäßig garantierten, demokratischen Grundrecht Gebrauch und gehen Sie wählen! Reihen Sie sich nicht in die Gruppe der Nicht-Wähler ein. Auch wenn im ersten Moment die Verbundenheit oder der Bezug zu den Aufgaben des Landkreises oder der Person eines Landrats fehlen mag. Dabei werden gerade im Kreistag unter Führung des Landrats wichtige Entscheidungen getroffen, die die Grundlagen für unsere Zukunft, die Zukunft unserer Kinder und unseren künftigen Wohlstand und unsere guten Lebensgrundlagen im Landkreis Coburg bilden. Denken Sie an die Wirtschaftsförderung, an den Ausbau der weiterführenden Schulen, die Krankenhausversorgung, den ÖPNV und die Straßeninfrastruktur, um nur einige wenige Beispiele zu nennen.

Bitte bekräftigen Sie durch Ihre Wahlbeteiligung Ihren Einsatz für unsere Demokratie. Wir stehen in Sachen Wahlbeteiligung sicherlich nicht im Wettbewerb mit anderen Gemeinden. Aber die Demokratie steht in ständigem Wettbewerb und lebt ihrerseits von den Menschen, die sie leben wollen.

Nutzen Sie auch die Möglichkeit der Briefwahl; die Unterlagen dazu können Sie bis Freitag, den 8. Februar 2019, 15:00 Uhr im Rathaus beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

M a r k u s

Wahlamt

Gemeinde Sonnefeld · Schafberg 2 · 96242 Sonnefeld · Tel 09562/4006-0 · info@sonnefeld.de