Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am 8. März 2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Auch in Sonnefeld werden der Bürgermeister und der Gemeinderat gewählt; hinzu kommen die Wahlen des Landrats und des Kreistags.
Ab 26. Januar 2026 werden die Wahlbenachrichtigungen versandt. Diese müssen den Wahlberechtigten bis spätestens 15. Februar 2026 zugegangen sein.
Die Beantragung eines Wahlscheins ist grundsätzlich bereits jetzt möglich. Aufgrund eines Gesetzesänderung ist die Erteilung von Wahlscheinen (und damit die Ausgabe der Briefwahlunterlagen) erst ab Montag, den 16. Februar 2026 möglich.
Der Gesetzgeber wollte damit den Druckereien mehr Zeit für die Herstellung der Stimmzettel geben. Dadurch wird aber das Zeitfenster für die Ausgabe der Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen (und damit auch die Zeit, in der die Wahlbriefe an die Gemeinde zurückgesandt oder dort abgegeben werden können) auf knapp drei Wochen reduziert.
Bitte beachten Sie dies, wenn Sie beabsichtigen, einen Wahlschein zu beantragen. Bitte beziehen Sie in Ihre Überlegungen auch ein, wohin der Wahlschein (mit den Briefwahlunterlagen) ab dem 16. Februar 2026 von uns gesandt werden soll.
Die Abholung des Wahlscheins samt Briefwahlunterlagen und das Wählen vor Ort im Rathaus sind aufgrund der o. g. Neuregelung erst ab Montag, dem 16. Februar 2026 möglich!
Ihr Wahlamt Sonnefeld


