Refinanzierung der Maßnahmen wird in einem Bürgerentscheid festgelegt

Wie bekannt, will (und muss) die Gemeinde Sonnefeld ihre Anlagen zur Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser und zur Sicherstellung eines ausreichenden Brandschutzes für die Zukunft ertüchtigen – und das mit einem geschätzten Finanzierungsaufwand von rund 4,6 Mio. €.

Zur Frage der Refinanzierung dieses Betrages hatte der Gemeinderat festgelegt, dass diese zu 85 % über (einmalige) Verbesserungsbeiträge und zu 15 % über die Verbrauchsgebühren erfolgen solle. Die Grundstückseigentümer in den bebauten Ortslagen des Gemeindegebietes hatten hierzu im August 2017 entsprechende Vorausleistungsbescheide erhalten; die 1. Rate war im Oktober 2017 fällig, die zweite Rate wäre am 1. Juli 2018 fällig gewesen.

Am 6. April 2018 wurde bei der Gemeinde Sonnefeld ein Bürgerbegehren mit folgender Fragestellung eingereicht:

„Sind Sie dafür, dass die umlagefähigen Kosten für die Verbesserung der Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Sonnefeld nicht wie vorgesehen zu 85 % über Verbesserungsbeiträge finanziert werden, sondern zu 40 % über Verbesserungsbeiträge und zu 60 % über zukünftige Wassergebühren und das Satzungsrecht der Gemeinde Sonnefeld entsprechend geändert wird?“

Das von 515 gültigen Unterschriften unterzeichnete Bürgerbegehren wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 18. April 2018 für zulässig erklärt, sodass es nun zu einem Bürgerentscheid über diese Frage kommen wird, nachdem der Gemeinderat seine Auffassung zur Refinanzierung beibehalten hat.

Termin des Bürgerentscheids

Der Bürgerentscheid findet am 14. Oktober 2018 zusammen mit der Landtags- und Bezirkswahl statt.

Fälligkeit der 2. Vorauszahlungsrate ausgesetzt

Die 2. Vorauszahlungsrate für den Verbesserungsbeitrag wäre am 1. Juli 2018 fällig gewesen. Diese Fälligkeit hat der Gemeinderat mit einstimmigem Beschluss ausgesetzt. Sie brauchen an diesem Termin keine Zahlung der Vorauszahlungsrate an die Gemeindewerke Sonnefeld zu leisten. Bestehende Einzugsermächtigungen werden nicht vollzogen.

Der Gemeinderat möchte zunächst den Ausgang des Bürgerentscheids abwarten, ehe entschieden wird, ob und ggf. zu welchem Zeitpunkt eine 2. Vorauszahlungsrate erhoben wird.

Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (BBS)

Ein Bürgerentscheid wird ähnlich wie eine Wahl abgehalten. Bürgerverzeichnis, Abstimmungsbekanntmachung, Abstimmungshelfer, Brief- und Urnenabstimmung – all das kennen Sie in ähnlicher Form von Wahlen, nur in angeänderter Bezeichnung. Allerdings sind die geltenden Wahlgesetze nicht ohne Weiteres auf einen Bürgerentscheid anwendbar. Deshalb hat der Gemeinderat die in diesem Wochenblatt amtlich bekanntgemachte „Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid“ (BBS) erlassen. Sie regelt alle Formalien rund um den Bürgerentscheid.

Sonnefeld, 27. April 2018

Gemeinde Sonnefeld

K e i l i c h, Erster Bürgermeister

Gemeinde Sonnefeld · Schafberg 2 · 96242 Sonnefeld · Tel 09562/4006-0 · info@sonnefeld.de
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