Information zur Jahresabschlussrechnung 2020 der Wassergebühren
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wie Sie sicherlich mitbekommen haben, hat der Bundestag am Montag, 29.06.2020, das sog. Zweite Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet. Dieses beinhaltet u.a. auch eine bis 31.12.2020 befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5%.
Die Senkung der Mehrwertsteuersätze stellt natürlich auch uns als betroffene Kommune, vor allem natürlich auch wegen der Kurzfristigkeit der Maßnahme, vor große Herausforderungen.
Das Bundesfinanzministerium hat allerdings bezüglich der Ausgestaltung der Abschlagszahlungen zur Wasserversorgung allen Kommunen eine Vereinfachungsregelung ermöglicht. Abschlagszahlungen für das 2. Halbjahr 2020 müssen nicht angepasst werden, d. h. sie können für die Monate Juli bis Dezember 2020 unverändert erhoben werden.
Das bedeutet für Sie, dass Sie im Januar 2021 wie gewohnt Ihre Jahresabschlussrechnung 2020 der Wassergebühren von uns erhalten. Auf dieser wird dann der gesamte Verbrauch des Jahres 2020 mit dem niedrigeren Mehrwertsteuersatz von 5% rückwirkend abgerechnet.