Gemeindliche Steuerfälligkeiten im Februar 2026

Bis zum 15. Februar 2026 sind fällig und an die Gemeindekasse zu zahlen, soweit nicht Einzugsermächtigung erteilt ist:

  1. Grundsteuer mit dem jeweiligen auf dem Bescheid zum 15.02. ausgedruckten Betrag sowie evtl. Berichtigung für das laufende Jahr bzw. für die Vorjahre.
  2. Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für das 1. Vierteljahr 2026 sowie evtl. Gewerbesteuernachzahlungen entsprechend den zugestellten Steuerbescheiden.

Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Mahnung. Bei Nichteinhaltung werden erhoben:

  1. Säumniszuschläge mit 1 % des rückständigen auf volle 50,00 € nach unten abgerundeten Betrages,

für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag an.

  1. b) Mahngebühren mit 1 % des angemahnten auf volle 50,00 € nach unten abgerundeten Betrages,

mindestens 1,50 €.

Keilich, Erster Bürgermeister

Gemeinde Sonnefeld · Schafberg 2 · 96242 Sonnefeld · Tel 09562/4006-0 · info@sonnefeld.de
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