Bis zum 15. Februar 2026 sind fällig und an die Gemeindekasse zu zahlen, soweit nicht Einzugsermächtigung erteilt ist:
- Grundsteuer mit dem jeweiligen auf dem Bescheid zum 15.02. ausgedruckten Betrag sowie evtl. Berichtigung für das laufende Jahr bzw. für die Vorjahre.
- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für das 1. Vierteljahr 2026 sowie evtl. Gewerbesteuernachzahlungen entsprechend den zugestellten Steuerbescheiden.
Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Mahnung. Bei Nichteinhaltung werden erhoben:
- Säumniszuschläge mit 1 % des rückständigen auf volle 50,00 € nach unten abgerundeten Betrages,
für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag an.
- b) Mahngebühren mit 1 % des angemahnten auf volle 50,00 € nach unten abgerundeten Betrages,
mindestens 1,50 €.
Keilich, Erster Bürgermeister

