Gemeindliche Steuerfälligkeiten im August 2026

Bis zum 15. August 2026 sind fällig und an die Gemeindekasse zu zahlen, soweit nicht Einzugsermächtigung erteilt ist:
  1. Grundsteuer mit dem jeweiligen auf dem Bescheid zum 15.08. ausgedruckten Betrag sowie evtl. Berichtigung für das laufende Jahr bzw. für die Vorjahre.
  2. Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für das 3. Vierteljahr 2026 sowie evtl. Gewerbesteuernachzahlungen entsprechend den zugestellten Steuerbescheiden.
Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Mahnung. Bei Nichteinhaltung werden erhoben:
  • Säumniszuschläge mit 1 % des rückständigen auf volle 50,00 € nach unten abgerundeten Betrages, für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag an.
  • Mahngebühren mit 1 % des angemahnten auf volle 50,00 € nach unten abgerundeten Betrages, mindestens 1,50 €.
Keilich, Erster Bürgermeister