Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag ist „gelaufen“ – auch wenn wir vermutlich noch einige Zeit warten müssen, ehe wir wissen, wer uns in den kommenden knapp vier Jahren regieren wird.
Vielen Dank, liebe Sonnefelder, für die sehr gute Wahlbeteiligung: 79,7 % der Wahlberechtigten haben ihre Stimme abgegeben, erstmals mehrheitlich über die Briefwahl. Aufgrund der hohen Briefwahlbeteiligung müssen wir die Einteilung der Wahlbezirke bzw. –lokale für künftige Wahlen auf den Prüfstand stellen.
Ein ganz herzliches Dankeschön geht an die über 60 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die sowohl tagsüber einen hervorragenden Wahldienst verrichtet als auch abends eine schnelle und korrekte Ergebnisermittlung geleistet haben – vielen Dank! Das Landratsamt Coburg, das die Wahlunterlagen aller Landkreisgemeinden sehr genau überprüft, hat uns eine praktisch fehlerlose Wahlauswertung bestätigt!
Mehrere Rückfragen erreichten uns zur Frage, ob normale Bleistifte für die Stimmabgabe Verwendung finden dürfen. Der Bundeswahlleiter bejaht dies eindeutig; auf seiner Homepage heißt es: „Als Schreibstifte im Sinne des Wahlrechts gelten Bleistifte (die nicht dokumentenecht sein müssen), Farbstifte, Kopierstifte, Tintenstifte, Kugelschreiber, Faserstifte, Filzstifte und ähnliche.“
Eine Verletzung der Grundsätze des Wahlrechts sei durch die Verwendung von Bleistiften nicht zu befürchten. Die einzelnen Wahlvorstände seien mit Mitgliedern und Sympathisanten der verschiedensten Parteien besetzt und die Auszählung der abgegebenen Stimmen sei öffentlich, sodass eine Manipulation durch Dritte ausgeschlossen sei.
Die Verwendung von Einmal-Bleistiften zur Stimmabgabe war aus wahlrechtlicher Sicht also völlig in Ordnung und war ein wichtiger Bestandteil des Hygienekonzeptes in den Wahllokalen.
Das Wahlergebnis für die Gemeinde Sonnefeld finden Sie abgedruckt in diesem Wochenblatt und auf der Homepage der Gemeinde Sonnefeld.
Mit freundlichen Grüßen
M a r k u s
Wahlamt