Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

vielstimmig war in den letzten Monaten der Ruf nach Neuwahlen – und nun stehen sie unmittelbar bevor, die (vorgezogenen) Neuwahlen zum 21. Deutschen Bundestag!

Ich hoffe, dass alle, die laut nach Neuwahlen gerufen haben, nun diese Chance auch wahrnehmen, denn: eine Demokratie lebt nicht nur vom Recht, unter verschiedenen Bewerbern und Gruppierungen wählen zu dürfen, sondern auch und vor allem davon, dass möglichst viele diese Wahlmöglichkeit aktiv wahrnehmen. Deshalb mein Aufruf: gehen Sie zur Wahl und geben Sie Ihre beiden Stimmen – Erst- und Zweitstimme – ab! Nichtwähler erreichen durch ihr Verhalten nur eines, nämlich die Unterstützung von Gruppierungen und Bewerbern am Rand des Parteienspektrums, die von einer geringen Wahlbeteiligung stets profitieren.

Trotz des verkürzten Zeitkorridors für die Briefwahl – die Stimmzettel standen erst ab dem 4. Februar 2025 zur Verfügung – haben aktuell (Stand 13. Februar 2025) bereits über 1.300 Wählerinnen und Wähler Briefwahl beantragt, das entspricht rund 35 % der Wahlberechtigten. Dies stimmt mich hoffnungsfroh, dass eine hohe Wahlbeteiligung erreicht wird.

Aber: in Wahllokalen, in denen weniger als 30 Wahlberechtigte gewählt haben, darf das Ergebnis nicht ermittelt werden, weil die Gefahr besteht, dass bei zu wenigen Wählern das Wahlgeheimnis nicht mehr gewahrt ist. Vielmehr müssen aus einem solchen Wahllokal alle Stimmzettel zu einem anderen Wahllokal zur Auszählung verbracht werden.

Das heißt: eine sehr hohe Briefwahlbeteiligung gefährdet in Zukunft den Fortbestand dieser kleineren Wahllokale. Deshalb ist meine große Bitte, am Wahltag auch die Möglichkeit der Urnenwahl im Wahllokal zahlreich zu nutzen. Es sind nur zwei Stimmen zu vergeben – die Wahlhandlung im Wahllokal nimmt demnach nur sehr wenig Zeit in Anspruch.

Die Wahlberechtigten haben für die Teilnahme an der Bundestagswahl folgende Möglichkeiten:

Urnenwahl:

Die Wahllokale haben am Wahltag von 8 – 18 Uhr geöffnet. In welchem Wahllokal Sie wählen können, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wo Sie wählen können, können Sie am Wahltag selbstverständlich im Rathaus unter der Tel.-Nr. 09562/4006-0 nachfragen. Das Rathaus ist ganztägig besetzt.

Mit Wahlschein für den Wahlkreis 237 Coburg können Sie in einem beliebigen Wahllokal im gesamten Wahlkreis Coburg (Stadt Coburg, Landkreise Coburg und Kronach sowie Gemeinde Geroldsgrün im Landkreis Hof) wählen.

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung oder – falls diese nicht greifbar ist – ein persönliches Ausweisdokument ins Wahllokal mit. Wahlscheinwähler müssen in jedem Fall den Wahlschein und ein Ausweisdokument dabei haben.

Briefwahl:

Briefwahl kann bis Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr im Rathaus Sonnefeld beantragt werden. Sie können hierzu den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden, aber auch jede andere Form der schriftlichen Antragstellung ist zulässig. Ein mündlich oder telefonisch gestellter Antrag ist keinesfalls ausreichend. Eine Zusendung der Briefwahlunterlagen per Post ist nur bei Beantragung bis Mittwoch, den 19. Februar 2025 möglich. Bei einem späteren Versand kann wegen der Postlaufzeiten eine rechtzeitige Zustellung nicht gewährleistet werden.

Versichert ein Wähler glaubhaft, dass ihm ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist oder verloren wurde, ist am Samstag, den 22. Februar 2025 zwischen 11:00 Uhr und 12:00 Uhr eine Ersatzausstellung im Rathaus möglich.

In den Fällen des § 25 Abs. 2 Bundeswahlordnung sowie bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann ein Wahlschein noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr im Rathaus Sonnefeld beantragt werden.

In allen Fällen der Briefwahl gilt: der rote Wahlbrief (mit dem unterschriebenen Wahlschein und dem weißen Stimmzettelkuvert mit Stimmzettel) muss am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr im Rathaus Sonnefeld eingegangen sein. Bitte keinesfalls in einem Wahllokal abgeben, da dann ein rechtzeitiger Eingang im Rathaus nicht gewährleistet ist! Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

I. A.

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M a r k u s

Wahlamt

Gemeinde Sonnefeld · Schafberg 2 · 96242 Sonnefeld · Tel 09562/4006-0 · info@sonnefeld.de
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