Sehr geehrte Wahlberechtigte,
ab dem 13. Januar 2025 beginnen Druck und Versand der Wahlbenachrichtigungen für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Bis spätestens 2. Februar 2025 müssen diese zugestellt worden sein.
Grundsätzlich wäre ab Zustellung der Wahlbenachrichtigung die Erteilung von Wahlscheinen für die Briefwahl möglich. Da jedoch die Entscheidung des Kreiswahlausschusses über die Zulassung von Wahlvorschlägen spätestens erst am 3. Februar 2025 öffentlich bekanntgemacht wird, kann erst nach diesem Tag der Druck und die Auslieferung der Stimmzettel an die Gemeinden erfolgen.
Da die Wahlscheine grundsätzlich immer zusammen mit den vollständigen Briefwahlunterlagen (also auch den Stimmzetteln) ausgegeben werden müssen, ist eine Ausgabe oder ein Versand der Wahlscheine mit diesen Briefwahlunterlagen erst ab ca. 6. Februar 2025 möglich.
Für die Durchführung der Briefwahl (Versand der vollständigen Unterlagen, Rückgabe/Rücklauf der Wahlbriefe an die Gemeinde) bleibt damit nur ein sehr kleines Zeitfenster. Erschwerend kommt hier hinzu, dass sich aufgrund einer Reform des Postgesetzes seit 1. Januar 2025 die gesetzlich zulässigen Brieflaufzeiten auf 3-4 Tage verlängert haben. Diese verlängerten Laufzeiten müssen sowohl beim Versand der Briefwahlunterlagen als auch beim Rücklauf der Wahlbriefe an die Gemeinde einkalkuliert werden – auch wenn nach § 18 Abs. 4 des Postgesetzes als solche gekennzeichnete amtliche Wahl- und Abstimmungsunterlagen bis zum zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zugestellt werden sollen.
Deshalb bittet Sie das Wahlamt der Gemeinde Sonnefeld um Beachtung folgender Punkte:
- Die Beantragung eines Wahlscheins ist nach Zustellung der Wahlbenachrichtigung bzw. nach Freischaltung des Internet-Wahlscheinantrages grundsätzlich möglich.
- Die Ausgabe bzw. der Versand der Briefwahlunterlagen ist erst nach Druck und Auslieferung der Stimmzettel möglich, also frühestens ab ca. 6. Februar 2025.
- Wenn es Ihnen möglich ist, machen Sie bitte von der Urnenwahl in Ihrem Wahllokal Gebrauch.
- Wenn Sie per Briefwahl abstimmen wollen, kalkulieren Sie bitte die verlängerten Brieflaufzeiten von 3-4 Tagen ein, und zwar sowohl für den Versand der Briefwahlunterlagen als auch für den Rücklauf des Wahlbriefes an die Gemeinde.
- Bei Teilnahme an der Briefwahl beantragen Sie den Wahlschein ab ca. 6. Februar 2025 möglichst persönlich. Den roten Wahlbrief samt dem unterschriebenen Wahlschein und dem Stimmzettelumschlag mit Stimmzettel geben Sie möglichst auch persönlich im Rathaus ab oder werfen ihn in einen der Rathaus-Briefkästen.
- Die Beantragung eines Wahlscheins per Internet ist nur bis spätestens Montag, den 17. Februar 2025, 23:00 Uhr möglich.
- Bei postalischer Rücksendung des Wahlbriefes empfehlen wir dringend Mittwoch, den 19. Februar 2025 als spätesten Termin. Je später die Rücksendung nach diesem Termin erfolgt, umso weniger kann ein rechtzeitiger Eingang bei der Gemeinde Sonnefeld garantiert werden.
- Die persönliche Abgabe des roten Wahlbriefes und der Einwurf des Wahlbriefes in einen der Briefkästen am Rathaus ist am Wahltag (Sonntag, 23. Februar 2025) bis 18:00 Uhr möglich.
- Die Wahlberechtigten, die den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeinde abholen, haben die Möglichkeit, die Briefwahl an Ort und Stelle, also im Rathaus auszuüben. Diese Möglichkeit besteht bis zum Ende der Antragsfrist für die Erteilung eines Wahlscheines am Freitag, den 21. Februar 2025, 15:00 Uhr. Damit entfallen sämtliche Postlaufzeiten.
Für Rückfragen zur Bundestagswahl, insbesondere zum Ablauf der Briefwahl, steht Ihnen das Wahlamt der Gemeinde Sonnefeld gerne zur Verfügung.
i.A.
M a r k u s