Bürgerversammlungen 2020
Bürgerversammlungen sind nach dem eindeutigen gesetzlichen Wortlaut mindestens einmal jährlich durchzuführen (Art. 18 Abs. 1 Satz 1 GO) und stellen ein wichtiges Element der Bürgerbeteiligung dar. Als derart „privilegierte“ Veranstaltung unterliegen Bürgerversammlungen auch nicht den derzeit geltenden Versammlungsverboten und-beschränkungen aufgrund der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV).
Auch die Gemeinde Sonnefeld ist gewillt, die diesjährigen Bürgerversammlungen stattfinden zu lassen. Durch ein entsprechendes Hygienekonzept und organisatorische Vorkehrungen muss aber das Risiko einer Ansteckung mit COVID-19 minimiert werden. Nachfolgend nun für die drei anberaumten Bürgerversammlungen das
Hygienekonzept:
- Vorbehaltlich anderslautender infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen finden folgende Bürgerversammlungen statt (Beginn jeweils 19:30 Uhr):
Sonnefeld: Freitag, 27.11.2020 Domänenhalle
Gestungshausen: Dienstag, 01.12.2020 Sporthalle
Hassenberg: Donnerstag, 03.12.2020 ehem. Schule
- Wegen Begrenzung der zulässigen Personenzahl ist eine Teilnahme an einer Bürgerversammlung nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung und schriftlicher Bestätigung der Anmeldung durch die Gemeinde möglich.
Gleichzeitig mit der Anmeldung erfolgt die Erhebung der Kontaktdaten zur möglichen Nachverfolgung im Fall einer festgestellten Infektion gemäß § 4 der 7. BayIfSMV.
Bitte verwenden Sie hierzu den entsprechenden Vordruck in diesem Wochenblatt bzw. auf der Homepage der Gemeinde Sonnefeld unter www.sonnefeld.de.
- Ein Zutritt zur jeweiligen Bürgerversammlung ohne schriftliche Anmeldebestätigung der Gemeinde Sonnefeld ist nicht möglich.
Sollten für eine Bürgerversammlung mehr Anmeldungen eingehen als die maximal zulässige Personenzahl, wird ein Ersatztermin angeboten, über den die Gemeinde Sonnefeld rechtzeitig informieren wird.
- Die Bürgerversammlungen werden in stark geraffter Form abgehalten, und zwar mit folgender Tagesordnung:
- Begrüßung und Totengedenken
- Bildbericht
- Aussprache, Anfragen, Sonstiges
- Eine Bewirtung mit Speisen oder Getränken erfolgt nicht.
- Während der Bürgerversammlung ist ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen allen Personen zu gewährleisten. Dies gilt auch für den Außenbereich vor dem Veranstaltungsort, die Zugänge zum Gebäude und auf dem Weg zum Sitzplatz. Auch die Sitzplätze haben zueinander einen Mindestabstand von 1,5 m.
- Von der Teilnahme sind trotz Vorliegen einer schriftlichen Anmeldebestätigung ausgeschlossen:
- Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen vor der jeweiligen Bürgerversammlung
- Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere
- Alle anwesenden Personen müssen ab Betreten des Versammlungsgebäudes eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Am Sitzplatz kann die Bedeckung abgenommen werden. Redebeiträge erfolgen vom Platz aus oder von einem hierfür gesondert vorgesehenen Bereich im Versammlungsraum, wo der Mindestabstand von 1,5 m jederzeit eingehalten werden kann. Die Mund-Nase-Bedeckung kann für Redebeiträge abgenommen werden.
- Es stehen Waschgelegenheiten, Flüssigseife, Einmalhandtücher und Handdesinfektionsmittel zur Verfügung. Mindestens beim Betreten der Versammlungsräume sind die Hände gründlich zu desinfizieren.
- Mehrfach genutzte Kontaktflächen (insbesondere Türgriffe, Wasserhähne) werden regelmäßig desinfiziert.
- Gegenüber Besuchern, die die vorgegebenen Regeln nicht einhalten, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht.
- Im Veranstaltungsraum werden gut sichtbar Aushänge mit den Verhaltensmaßregeln zum Schutz vor Infektionskrankheiten nach den Hinweisen des Robert-Koch-Instituts oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung angebracht.
Sollte das aktuelle Infektionsgeschehen die Durchführung der Bürgerversammlungen verhindern, wird die Gemeinde Sonnefeld dies so frühzeitig wie möglich über das Wochenblatt, die Homepage und die sozialen Medien mitteilen.
Sonnefeld, 27.10.2020
Gemeinde Sonnefeld
K e i l i c h
Erster Bürgermeister
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