2. Änderungssatzung zur
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Gemeinde Sonnefeld
„Gemeindewerke Sonnefeld“
(Eigenbetriebssatzung)
vom 22. Januar 2025
Aufgrund von Art. 23 Satz 1, Art. 88 Abs. 5 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)
erlässt die Gemeinde Sonnefeld folgende Satzung:
§ 1
1. § 5 Abs. 3 Nr. 1 erhält folgende Fassung:
„die Festsetzung allgemeiner Versorgungs- und Benutzungsbedingungen,“
2. § 6 Abs. 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung:
„Erlass und Änderung von Satzungen,“
§ 2
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Sonnefeld, 22. Januar 2025
Gemeinde Sonnefeld
K e i l i c h
Erster Bürgermeister