Aus dem Gemeinderat Sonnefeld – 5. Gemeinderatssitzung am 14. Oktober 2020 in der Domänenhalle

 TOP 6             Bekanntgabe des freigegebenen Beschlusses aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 16. September 2020

Der Vorsitzende gab folgenden Beschluss bekannt, für den nachträglich die Nichtöffentlichkeit aufgehoben wurde:

  • Festsetzung der Gebühren für die leitungsgebundenen Einrichtungen der Gemeinde Sonnefeld für den Kalkulationszeitraum 2021 – 2022; Vergabe der Gebührenkalkulation (TOP 5)

Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Sonnefeld beschließt, der Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den Auftrag zur Gebührenkalkulation für die leitungsgebundenen Einrichtungen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für den Kalkulationszeitraum 2021 – 2022 mit dem angebotenen Kostenrahmen zwischen 13.416,70 € brutto und 18.014,70 € brutto zu erteilen.

TOP 7             Vereidigung der Ortssprecher/-in

Der Erste Bürgermeister vereidigte die neu- bzw. wiedergewählten Ortssprecher und wünschte Ihnen eine glückliche Hand bei der Ausübung ihres Ehrenamtes. Vereidigt wurden: Jörg Faber (Weischau), Christiane Liewald (Zedersdorf), Werner Kölbel (Neuses am Brand), Markus Angermüller (Bieberbach), Lukas Bauer (Oberwasungen), Jochen Fischer (Weickenbach) und Matthias Streng (Wörlsdorf).

TOP 8             Ortsrecht der Gemeinde Sonnefeld;

Neuerlass der Hundesteuersatzung (HStS)

Das Bayerische Innenministerium hat eine neue amtliche Mustersatzung für die Erhebung einer Hundesteuer bekannt gemacht. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages, diese neue Mustersatzung im Ortsrecht der Gemeinde Sonnefeld umzusetzen und beschloss dabei eine moderate Anpassung der seit 2012 geltenden Hundesteuersätze wie folgt:

Bis 31.12.2020 Ab 01.01.2021
erster Hund 26 €/Jahr 30 €/Jahr
jeder weitere Hund 36 €/Jahr 40 €/Jahr
Kampfhund 615 €/Jahr 615 €/Jahr

Bei Kampfhunden mit positivem Wesensgutachten und Negativzeugnis der Gemeinde entfällt der erhöhte Steuersatz für Kampfhunde; d. h. er wird mit 30 € (erster Hund) bzw. 40 € (weiterer Hund) besteuert.

Die neue Hundesteuersatzung, gültig ab 1. Januar 2021, ist in dieser Ausgabe des Sonnefelder Wochenblatts abgedruckt.

TOP 9             Zwischenbericht der Gemeinde Sonnefeld über das Haushaltsjahr 2020

Kämmerer Heiko Lech musste von aufgrund der Corona-Krise deutlich zurückgehenden Einnahmen berichten. So liege die Gewerbesteuer aktuell nur etwa bei 50 % des Durchschnitts der drei letzten Jahre bei etwa 1,5 Mio. €. Auch bei den Beteiligungen an der Einkommen- und Umsatzsteuer seien signifikante Rückgänge zu beklagen.

Allerdings attestierte er der gesamten Verwaltung ein hohes Maß an Haushaltsdisziplin, habe diese doch, wo möglich, Einsparungen vorgenommen und noch nicht begonnene Investitionsmaßnahmen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Im Dezember 2020 erwarte man, so Lech, eine staatliche Ausgleichszahlung für den Gewerbesteuerausfall. In welcher Höhe diese Ausgleichszahlung erfolgen wird, kann momentan noch nicht gesagt werden.

TOP 10           Zwischenbericht der Gemeindewerke Sonnefeld über das Wirtschaftsjahr 2020

Kämmerer Lech stellte fest, dass sich die Einnahmen aus den Verbrauchsgebühren im Rahmen der Haushaltsansätze bewegen. Im investiven Bereich erwartet man bereits seit Längerem entsprechende Förderzusagen des Wasserwirtschaftsamtes Kronach, bisher leider vergeblich. Hier soll ein Gespräch mit der Amtsleitung dieser Behörde unter Beteiligung von MdL Martin Mittag Abhilfe bringen. Durch das Ausbleiben der staatlichen Fördermittel mussten verschiedene Maßnahmen zeitlich nach hinten verschoben werden. Außerdem ist die Aufnahme des bereits 2019 eingeplanten Kredits in Höhe von 540.000 € nunmehr unausweichlich.

TOP 11           Gewährung eines Darlehens für die Baugenossenschaft des Landkreises Coburg e. G. zur Modernisierung von Wohnungsbeständen

Die Gemeinde Sonnefeld und die Baugenossenschaft des Landkreises Coburg arbeiten im Bereich des sozialen Wohnungsbaus seit vielen Jahren vertrauensvoll zusammen. Nun ist beabsichtigt, den Wohnungsbestand in der Berliner Straße 16 grundlegend zu modernisieren. Aufgrund einer Vereinbarung aus dem Jahr 2010 gewährt die Gemeinde für derartige Modernisierungsmaßnahmen ein zinsfreies Darlehen in Höhe von 8.000 € je Wohnung, bei sechs Wohnungen also 48.000 €. Aufgrund eines vom Gemeinderat Sonnefeld im Jahr 2014 beschlossenen öffentlichen Betrauungsaktes deckt sich diese Darlehensgewährung auch mit geltendem EU-Recht.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, das zinslose Darlehen bei einer Tilgungsrate von jährlich 2,75 % auszureichen.

TOP 12                       Bekanntgaben

Einschränkungen für öffentliche Veranstaltungen aufgrund der Corona-Situation

Über die Beschränkungen für öffentliche Veranstaltungen aufgrund der Corona-Situation haben wir bereits im letzten Wochenblatt berichtet.

Die turnusmäßigen Bürgerversammlungen dürfen, ja müssen sogar stattfinden. Im nächsten Wochenblatt, welches am 30. Oktober 2020 erscheint, werden wir die näheren Einzelheiten, unter denen die Bürgerversammlungen abgehalten werden, bekanntgeben. Insbesondere wird der Besuch einer Bürgerversammlung nur nach vorheriger Anmeldung und Bestätigung durch die Gemeinde möglich sein.

Gemeinde Sonnefeld · Schafberg 2 · 96242 Sonnefeld · Tel 09562/4006-0 · info@sonnefeld.de
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