Aus dem Gemeinderat Sonnefeld – 3. Gemeinderatssitzung am 22. Juli 2020 in der Domänenhalle

TOP 6  Bekanntgabe der freigegebenen Beschlüsse aus der nichtöffentlichen  Sitzung des Gemeinderates vom 24. Juni 2020

Der Vorsitzende gab folgende Beschlüsse bekannt, für die nachträglich die Nichtöffentlichkeit aufgehoben wurde:

  • Erneuerung der Trinkwasserleitung Hassenberg – Wörlsdorf (CO 10); Vergabe des Zuschlags der Planungsleistungen (TOP 5)

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, das Ingenieurbüro IVS, Kronach, mit den Leistungsphasen 2 – 9 für die Planungsarbeiten „Erneuerung der Trinkwasserleitung Hassenberg und Wörlsdorf (Bereich CO 10) zu einem Gesamtbruttohonorar in Höhe von 55.939,34 € zu beauftragen.

  • Baugebiet „Hummenberg IVb“; Genehmigung des Erschließungsvertrags (TOP 6)

Beschluss: Der Gemeinderat nimmt von dem Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde Sonnefeld und dem Erschließungsträger Weitz und Faber GbR, Wassenberg, Kenntnis und stimmt dem Abschluss dieses städtebaulichen Vertrages zu.

  • Vorgehensweise mögliche Freibadöffnung (TOP 7)

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, aufgrund der hohen, kaum erfüllbaren coronabedingten Hygieneauflagen und des aktuellen Personalstands bei den Reinigungs- und Aufsichtskräften das Freibad in der Freibadsaison 2020 nicht zu öffnen. Es ist unverzüglich mit der Einwinterung bzw. dem Herunterfahren aller Anlagen zu beginnen. (Anmerkung: ausführliche Begründung der Nichtöffnung im Sonnefelder Wochenblatt Nr. 27/2020 vom 3. Juli 2020)

  • Anschaffung eines 3-Seiten-Kippers für den gemeindlichen Bauhof; Vergabe (TOP 8)

Beschluss: Der Gemeinderat Sonnefeld beschließt, das Angebot der Mercedes-Benz AG Berlin vom 5. Mai 2020 anzunehmen und für den gemeindlichen Bauhof den 3-Seiten-

Kipper „Mercedes-Benz Sprinter 314 CDI standard“ zum Angebotspreis von brutto

43.590,00 € anzuschaffen.

TOP 7   Flächennutzungsplanänderung und Aufstellung eines Bebauungsplanes „Offroadgelände“

Herr Andreas Christl beabsichtigt, südöstlich des Ortsgebietes Sonnefeld ein „Offroadgelände“ samt zugehörigem Verkaufs-, Lager- und Gewerbeflächen zu errichten. Das Areal ist ca. 1,2 ha groß und schließt sich der Bebauung am Ende der Weidhäuser Straße (gegenüber Getränkemarkt) an. Auf dem Offroadgelände sind keine Rennen o. dgl. geplant; vielmehr geht es darum, mit Fahrzeugen Grenzbelastungen auszuloten und den Fahrer auf reale Outdoor-Erfahrungen vorzubereiten, also um ein Erlebnis mitten in der Natur, wie es der Investor ausdrückte.

Nach Angabe des Investors würde es sich um eine in Deutschland einmalige Anlage handeln.

Der Offroad-Parcour werde von ganz normalen, für den allgemeinen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen mit entsprechend „normaler“ Lautstärke und zudem nur äußerst langsam befahren, sodass nennenswerte Lärmimmissionen nicht zu befürchten seien.

Nach Klärung einiger offener Fragen beschließt der Gemeinderat, entsprechende Bauleitplanverfahren einzuleiten. Die Planunterlagen werden in der Zeit vom 10.08. – 11.09.2020 im Rathaus Sonnefeld ausgelegt; hierzu ergeht noch eine gesonderte Bekanntmachung.

TOP 8 Antrag des TSV Gestungshausen auf Erlass der Wasser- und Kanalgebühren für die Bewässerung der Sportanlagen im Außenbereich

Nach kurzer Diskussion kann dem Antrag des TSV Gestungshausen aus Gründen der Gleichbehandlung aller Anschlussnehmer nicht entsprochen werden. Verbrauchtes Wasser muss auch bezahlt werden. Eine Erleichterung gibt es jedoch bei der Abwassergebühr: für Wasser, das nachweislich nicht in die gemeindliche Entwässerung eingeleitet wird (also auch Wasser zu Bewässerungszwecken), muss keine Abwassergebühr bezahlt werden. Der Nachweis erfolgt durch einen entsprechenden Wasserzähler.

TOP 9     Bekanntgaben

Kommunale Baumaßnahmen

Die Arbeiten an der neuen Friedhofszufahrt liegen voll im Zeitplan, sodass die Abnahme noch vor den Sommerferien erfolgen kann. Im Anschluss erfolgt noch die Ausbesserung der bisherigen Zufahrt, welche sich in Privatbesitz befindet und unter der häufigen Benutzung doch sehr gelitten hat.

Um eine Woche verzögert sich der Abschluss der Wasserleitungsarbeiten in Hassenberg und Wörlsdorf. Derzeit werden die Hausanschlüsse auf die neu verlegte Hauptleitung umgebunden.

Wahl von Ortssprechern

Die Wahl von Ortssprechern in entsprechenden Ortsteilversammlungen ist wieder möglich. Das Abhalten einer solchen Versammlung muss von einem Drittel der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Ortsteils schriftlich beantragt werden.

Die Möglichkeit der Entsendung eines Ortssprechers haben die Gemeindeteile Bieberbach,      Zedersdorf, Oberwasungen, Weickenbach, Wörlsdorf, Neuses am Brand und Weischau. Der letztgenannte Ortsteil hat den Antrag auf Abhaltung der Ortsteilversammlung bereits eingereicht.

In Kürze wird im Wochenblatt über das genaue Procedere informiert.

Gemeinde Sonnefeld · Schafberg 2 · 96242 Sonnefeld · Tel 09562/4006-0 · info@sonnefeld.de
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