Aus dem Gemeinderat Sonnefeld – 2. Gemeinderatssitzung am 24. Juni 2020 in der Domänenhalle

TOP 6    Bekanntgabe der freigegebenen Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 13. Mai 2020

Der Vorsitzende gab folgende Beschlüsse bekannt, für die nachträglich die Nichtöffentlichkeit aufgehoben wurde:

  • Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung des Ersten Bürgermeisters (TOP 5)

Beschluss: Der Erste Bürgermeister Michael Keilich erhält eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 650,00 €.

  • Festsetzung der monatlichen Pauschalentschädigung des Zweiten und Dritten Bürgermeisters (TOP 6)

Beschluss: Die Entschädigungssätze für die weiteren Bürgermeister werden wie folgt festgesetzt: Zweiter Bürgermeister 440,00 €, Dritter Bürgermeister 290,00 €. Die Entschädigung nimmt an den allgemeinen beamtenrechtlichen Bezügeanpassungen teil (Art. 54 Abs. 2 Satz 1 KWBG).

  • Festsetzung des Sitzungsgeldes für die Gemeinderatsmitglieder und Ortssprecher (TOP 7)

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, weiterhin ein Sitzungsgeld von 35,00 € zu gewähren und auch die übrigen diesbezüglichen Festlegungen unverändert zu belassen.

  • Neuerlass der „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“ (TOP 8)

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“ als Satzung. Die Satzung wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt. Sie ist von der Verwaltung alsbald auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen (Anmerkung: Satzung wurde im „Sonnefelder Wochenblatt“ Nr. 21/2020 vom 20. Mai 2020 veröffentlicht).

TOP 7-9   Wirtschaftsplan 2020, Haushaltsplan samt Anlagen 2020, Haushaltssatzung

Zum zweiten Mal in Folge muss 2020 mit einem sehr engen Haushaltskorsett gearbeitet werden. Einstimmig verabschiedete der Gemeinderat das von Kämmerer Lech und der Verwaltung erarbeitete Zahlenwerk. Überwiegend coronabedingt verringert sich das Gewerbesteueraufkommen von ursprünglich 2,1 Mio. € auf nur noch 1,4 Mio. €. Dementsprechend muss man sich in allen Bereichen auf das Notwendige konzentrieren.

Das Haushaltsvolumen beträgt 9,254 Mio. € im Verwaltungshaushalt und 4,247 Mio. € im Vermögenshaushalt. Während man im Gemeindehaushalt erfreulicherweise ohne Kreditaufnahmen auskommt, ist dies im Bereich der Gemeindewerke leider nicht möglich; hier rechnet man mit einer Kreditaufnahme von rund 540.000 €.

Knapp 900.000 € sollen heuer in die Verbesserungsmaßnahmen der Wasserversorgung fließen, u. a. in die Restzahlung für die Sanierung der beiden Tiefbrunnen II und Wörlsdorf und in die neue Rohwasserleitung vom Tiefbrunnen II zur Wasseraufbereitung in der Bieberbacher Straße. Die Erneuerung der Trinkwasserhauptleitung Hassenberg – Wörlsdorf auf einer Länge von rund 1,2 km wird nicht über Beiträge, sondern ausschließlich über Gebühren refinanziert.

Da man noch nicht alle Auswirkungen der Corona-Pandemie beziffern kann, ist es möglich, dass sich der Gemeinderat im Laufe des Jahres nochmals mit den Gemeindefinanzen befassen muss, dann in Form eines Nachtragshaushalts.

TOP 10           Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeindewerke Sonnefeld

Der Jahresabschluss der Gemeindewerke Sonnefeld 2018 mit einer Bilanzsumme von 13.850.992,37 € und einem Jahresgewinn von 239.620,50 € wird festgestellt. Der Jahresgewinn ist mit Verlusten aus Vorjahren zu verrechnen.   in die folgenden Zeilen den Beschlussvorschlag einfügen

TOP 11           Freiflächen-Photovoltaikanlagen (Anträge von GR Günter Engel)

Der Gemeinderat stellt fest, dass es keinen Grundsatzbeschluss gibt, der den Bau von Photovoltaikanlagen grundsätzlich ablehnt. Photovoltaik-Genehmigungsanträge werden künftig im Bauausschuss vorberaten mit einer Empfehlung an den Gemeinderat zur dortigen endgültigen Beschlussfassung

TOP 12           Bezuschussung des TSV Gestungshausen

Für die Dachsanierung des Sportheims erhält der TSV Gestungshausen einen Zuschuss über 10 % der vorgelegten Rechnungen, das sind 2.380,00 €.

TOP 13           Bekanntgaben

Kommunale Baumaßnahmen

Voll im Zeitplan befinden sich die aktuellen kommunalen Baumaßnahmen. Sowohl beim Bau der neuen südlichen Friedhofszufahrt als auch bei der Verlegung der neuen Trinkwasserleitung in Hassenberg und Wörlsdorf kann mit einer Fertigstellung bis Ende Juli 2020 gerechnet werden. Die neue Rohwasserleitung vom Tiefbrunnen II zur Wasseraufbereitung ist fertiggestellt und kann – einwandfreie Laborwerte vorausgesetzt – voraussichtlich Ende der 27. KW in Betrieb genommen werden. Zu diesem Zeitpunkt wird dann in Sonnefeld vollständig auf die Versorgung mit Eigenwasser umgestellt.

Gemeinde Sonnefeld · Schafberg 2 · 96242 Sonnefeld · Tel 09562/4006-0 · info@sonnefeld.de
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