50. Gemeinderatssitzung am 16. April 2025 in der Domänenhalle
TOP 6 Bekanntgabe der freigegebenen Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 19. März 2025
Der Vorsitzende gibt folgende Beschlüsse bekannt, für die nachträglich die Nichtöffentlichkeit aufgehoben wurde:
Ausbau der Hedwigstraße in Sonnefeld – Vergabe der Ingenieurleistungen (TOP 8):
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, den Zuschlag für die Ingenieurleistungen für den Ausbau der Hedwigstraße dem Ingenieurbüro IVS, Am Kehlgraben 76, 96317 Kronach mit einem Honorarangebot von 104.309,56 € zu erteilen.
Erweiterung KiTa St. Marien – Vergabe des Zuschlags für die Zaunanlage (TOP 9):
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Be-lange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Draht Bätz OHG, Köppelsdorfer Straße 16, 96515 Sonneberg zu einem Gesamtbrutto in Höhe von 18.217,80 € zu erteilen.
Umbau Klosterschule zur KiTa – Vergabe der Planungsleistungen Tragwerksplanung (TOP 10):
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange und vorbehaltlich der Genehmigung des gemeindlichen Haushalts, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem Ingenieurbüro Heimrich + Gehring, Seifahrtshofstr. 8, 96450 Coburg zu einem Gesamtpreis in Höhe von 75.373,47 € brutto zu erteilen.
TOP 7+8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Zedersdorf“; frühzeitige Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung und Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren
Die Firma NaturStromProjekte GmbH, Eggolsheim, hat in der Gemeinderatssitzung am 24. Juli 2024 die Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Zedersdorf“ nördlich von Zedersdorf sowie zur dementsprechenden Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren vorgestellt. Der Gemeinderat hat seinerzeit beschlossen, ein entsprechendes Bauleitplanverfahren durchzuführen. Nunmehr lag dem Gremium der Entwurf dieses Bebauungsplans vor. Es beschloss, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Bei diesem Verfahrensschritt können Anregungen, Einwände und fachliche Stellungnahmen zum Projekt abgegeben werden. Mit diesen Äußerungen muss sich dann der Gemeinderat befassen.
TOP 9 Ortsrecht der Gemeinde Sonnefeld; Neuerlass der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“
Die bisherige Verordnung der Gemeinde Sonnefeld hierzu ist nach einer entsprechenden Fortentwicklung der Rechtsprechung in zwei Punkten rechtswidrig:
sie fordert eine regelmäßige Reinigung der Reinigungsfläche („regelmäßig aber mindestens einmal im Monat“) – zulässig ist jedoch nur noch eine Reinigungspflicht nach „tatsächlichem Bedarf“ eine Reinigungspflicht von Teilen der Fahrbahn auf viel befahrenen Straßen (ab 5.000 Kfz/Tag) ist nicht mehr zulässig. Da die Musterverordnung etliche weitere textliche Änderungen und neuzeitliche Anpassungen beinhaltet, beschloss der Gemeinderat, die Rechtsnorm insgesamt neu zu erlassen. Sie ist in diesem Wochenblatt an anderer Stelle abgedruckt.
TOP 11 Ortsrecht der Gemeinde Sonnefeld; Neuerlass der „Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Sonnefeld“
Die derzeit geltende „Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Sonnefeld“ stammt aus dem Jahr 1988. Sie ist seitdem lediglich zweimal geändert worden, einmal wegen der Währungsumstellung auf € und einmal wegen einer Neufassung des Kostenverzeichnisses (welches Anlage zur Satzung ist). Das Kostenverzeichnis ergibt sich aus einer Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums der Innern, für Sport und Integration. Da das Ministerium dieses Kostenverzeichnis am 26. Februar 2025 neu bekannt gemacht hat, ist die gemeindliche Satzung entsprechend zu ändern bzw. – aufgrund der bereits sehr langen Geltungsdauer – insgesamt neu zu erlassen. Dies wurde vom Gemeinderat so beschlossen. Die Satzung ist in dieser Ausgabe des Wochenblatts abgedruckt.
TOP 10+12 Zusammenschluss der Freiwilligen Feuerwehren Hassenberg und Wörlsdorf
Die Aktiven der Freiwilligen Feuerwehren Hassenberg und Wörlsdorf haben im Rahmen einer gemeinsamen Dienstversammlung am 9. April 2025 einstimmig den Zusammenschluss der beiden Wehren beschlossen. Die künftige gemeinsame Wehr trägt den Namen „Freiwillige Feuerwehr Hassenberg-Wörlsdorf“. Zum Kommandanten wurde Peter Heublein, zu seinem Stellvertreter Markus Oberender gewählt. Die Gewählten wurden vom Gemeinderat bestätigt.
TOP 14 Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans
Einstimmig beschloss der Gemeinderat, den Feuerwehrbedarfsplan aus dem Jahr 2020 fortzuschreiben. Grundlage für die Fortschreibung ist die vom Sachverständigenbüro Dechant, Maxhütte-Haidhof, in Abstimmung mit der Gemeinde und den Feuerwehren erstellte Entwurfsplanung.
TOP 15 Änderung des Regionalplans Oberfranken-West; Teilfortschreibung Kapitel „Windenergie“
Nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) müssen bis Ende 2027 1,1 % sowie bis Ende 2032 mindestens 1,8 % der Landesfläche Bayerns für die Nutzung der Windenergie an Land ausgewiesen werden. Dies wurde per Ministerratsbeschluss im Landesentwicklungsprogramm (LEP) verankert. Die Teilfortschreibung zum Kapitel „Windenergie“ beinhaltet die Ausweisung entsprechender weiterer Vorranggebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen. Sollte das Verfahren wie nun eingeleitet abgeschlossen werden, beläuft sich die Gesamtfläche aller 76 Vorranggebiet in der Planungsregion auf 7.688 ha, was einem Anteil von ca. 2,09 % der Regionsfläche entspricht. Damit wäre die gesetzliche Vorgabe erfüllt. Auf dem Gebiet der Gemeinde Sonnefeld und unmittelbar angrenzend verbleibt es bei den drei bisher bestehenden Vorranggebieten, nämlich Zedersdorf-Nord (Nr. 44), Kleingarnstadt-Ost (Nr. 46) und Großgarnstadt-Ost (Nr. 50). Der Gemeinderat erhob gegen die Teilfortschreibung keine Einwände.
TOP 16 Vorlage der Jahresrechnung für die Gemeinde Sonnefeld und des Rechenschaftsberichts für das Jahr 2024
Dem Gremium wurde die Jahresrechnung 2024 erläutert und der Rechenschaftsbericht für dieses Jahr vorgestellt.
TOP 17 Bekanntgaben
Förderbescheide nach RZWAs und nach BayGibitR
Vor der Sitzung sind folgende Förderbescheide bei der Gemeinde Sonnefeld eingegangen:
In-Aussicht-Stellung einer Förderung nach RZWAs bis zu einer Höhe von 2.498.055 € für geplante Vorhaben im Bereich der Wasserversorgung (insbesondere Erneuerung Leitungsnetz Hedwigstraße, Weidhäuser Straße, Jahnstraße, Weickenbach, Weischau)
In-Aussicht-Stellung einer Förderung nach RZWAs bis zu einer Höhe von 5.470.048,97 € für geplante Vorhaben im Bereich der Abwasserentsorgung (insbesondere Erneuerung Kanalnetz Hedwigstraße, Weidhäuser Straße, TSV-Sportplatz)
Zuwendungsbescheid Breitbandausbau im Betreibermodell für geplante 393 Hausanschlüsse in Höhe von maximal 1.982.365 € (entspricht 90 % der förderfähigen Kosten)