Ansiedlungsförderung läuft zum 31.12.2021 aus

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss der Gemeinde Sonnefeld hat beschlossen, die gemeindliche Ansiedlungsförderung zum 31. Dezember 2021 auslaufen zu lassen. Die Festlegungen im Einzelnen:

Ansiedlungsförderung läuft zum 31. Dezember 2021 aus

Nur wer noch im Jahr 2021 alle Voraussetzungen der jeweiligen Förderung erfüllt, kann einen entsprechenden Antrag mit Aussicht auf Bewilligung der Förderung einreichen. Die Fördervoraussetzungen sind:

  • Neubauten: Fertigstellung des Wohnhauses / der Eigentumswohnung und Begründung des Hauptwohnsitzes in dieser Wohnung bis 31.12.2021
  • Kauf und ggf. Sanierung: Abschluss des Kaufvertrages und Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch, Abschluss der Sanierungsmaßnahmen und Begründung des Hauptwohnsitzes in dieser Wohnung bis 31.12.2021
  • Sanierung einer Immobilie nach vorheriger Übernahme derselben (z. B. im Wege der Erbfolge): Abschluss des Übergabevertrages und Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch, Abschluss der Sanierungsmaßnahmen und Begründung / Fortbestand des Hauptwohnsitzes in dieser Immobilie bis 31.12.2021

Antragsschluss

Wer die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllt, kann bis zum 30. Juni 2022 einen Förderantrag einreichen. Später eingehende Förderanträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Geburtenförderung wird weiterhin gewährt

Vom Auslaufen der Förderrichtlinie nicht betroffen ist die Geburtenförderung, d. h. auch im Jahr 2022 wird für neu geborene Kinder mit Hauptwohnsitz in Sonnefeld eine einmalige Geburtenförderung in Höhe von 1.000 € gewährt. Hiervon wird nach der Geburt ein Teilbetrag von 500 € ausbezahlt, jeweils 250 € dann zum 1. bzw. 2. Geburtstag.

Bereits bewilligte Förderungen laufen weiter

In der Vergangenheit bereits bewilligte Förderungen laufen weiter und werden – soweit entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen – wie im Förderbescheid angegeben ausbezahlt.

Wird es eine neue Form der Förderung geben?

Ob und ggf. in welcher Form die Gemeinde künftig Vorhaben fördert, wird erst im Laufe des Jahres 2022 entschieden. In der Diskussion steht z. B. eine Förderung für Dachflächen-Photovoltaik und Regenwasserzisternen, für das Schließen von Baulücken im Innerortsbereich (Nachverdichtung) oder für das Remobilisieren von leerstehender Bausubstanz.

Sonnefeld, 29. November 2021

Gemeinde Sonnefeld

K e i l i c h

Erster Bürgermeister

Gemeinde Sonnefeld · Schafberg 2 · 96242 Sonnefeld · Tel 09562/4006-0 · info@sonnefeld.de