Aus dem Gemeinderat Sonnefeld: Steigende Wassergebühren ab 2027

Bericht aus der 5. Gemeinderatssitzung vom 14. Oktober 2026 in der Domänenhalle

In seiner Sitzung am 14. Oktober 2026 hat sich der Gemeinderat Sonnefeld unter anderem mit der Neuberechnung der Wassergebühren, dem Nachtragshaushalt 2026 und den Abbrucharbeiten im Bereich der Domänenwiese beschäftigt.

Die wichtigsten Beschlüsse und Themen im Überblick:

  • Wassergebühren: Zum 1. Januar 2027 steigen die Wassergebühren. Die Grundgebühr für den kleinsten Wasserzähler beträgt künftig 90 Euro jährlich, die Verbrauchsgebühr 2,66 Euro je Kubikmeter.
  • Nachtragshaushalt 2026: Der Gemeinderat hat den 1. Nachtragshaushalt einstimmig beschlossen. Der geplante Kreditbedarf erhöht sich um knapp 1,9 Millionen Euro auf rund 5,3 Millionen Euro.
  • Domänenwiese: Die Abbrucharbeiten auf dem Areal der Franz Hofmann Bau GmbH und des Anwesens Thüringer Straße 37 wurden für rund 470.800 Euro brutto vergeben.
  • Dorferneuerung Hassenberg: Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange läuft noch bis zum 9. November 2026.

Der ausführliche Sitzungsbericht

TOP 6 – Bekanntgabe eines freigegebenen Beschlusses aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 16. September 2026

Der Vorsitzende gibt folgenden Beschluss bekannt, für den nachträglich die Nichtöffentlichkeit aufgehoben wurde:

Planungsgebiet „Domänenwiese“ – Abbruch Areal Franz Hofmann Bau GmbH und Thüringer Str. 37 – Vergabe des Zuschlags für die Abbruchleistungen (TOP 4):

Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Baggerbetrieb Kaiser, Geiersgraben 66, 96317 Kronach, mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 470.802,62 Euro zu erteilen.

TOP 7 – Vollzug des KAG: Vorstellung der Gebührenkalkulation der Wasserverbrauchsgebühren für den Kalkulationszeitraum 2027 bis 2030

Frau Rechtsanwältin Ingrid Hannemann hat im Auftrag der Gemeinde Sonnefeld die Wasserverbrauchsgebühren neu kalkuliert. Notwendig geworden war diese Neukalkulation insbesondere aufgrund des Ausbleibens bereits zugesagter und verbeschiedener staatlicher Fördermittel für die Verbesserung der gemeindlichen Wasserversorgung in einer Größenordnung von rund 4 Millionen Euro. In der ursprünglichen Kalkulation war man von einem zeitnahen Eingang dieser Fördermittel ausgegangen.

Darüber hinaus führte auch der aufgrund der späteren Fertigstellung des neuen Hochbehälters Gestungshausen notwendige höhere Zukauf von Fremdwasser zu Aufwendungen, die so nicht eingeplant waren. Schließlich mussten auch die stark gestiegenen Energiekosten berücksichtigt werden.

„Die hohen Voraussetzungen, die für einen Abbruch des laufenden Kalkulationszeitraums mit anschließender Neukalkulation gegeben sein müssen, sind erfüllt“, so die ausgewiesene Expertin auf dem Gebiet der Kalkulation von Wasser- und Abwassergebühren.

Nicht mehr zeitgemäß sei, so Frau Hannemann, der sehr niedrige Anteil der Grundgebühr am gesamten Wassergebührenaufkommen. In Sonnefeld liege dieser bisher bei lediglich 6,92 Prozent. Von der Rechtsprechung anerkannt seien Anteile von bis zu 45 Prozent. Für eine weitergehende Abdeckung der Fixkosten empfehle sie deshalb eine deutliche Anhebung der Grundgebühr.

Nach eingehender Diskussion beschloss der Gemeinderat, im Bereich der Wasserversorgung ab 1. Januar 2027 folgende Gebühren festzusetzen:

  • Grundgebühr: 90,00 Euro pro Jahr für die kleinste Zählergröße
  • Wasserverbrauchsgebühr: 2,66 Euro pro Kubikmeter Wasser

TOP 8 und 9 – Beschluss über den 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde für 2026 und Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung

Die aktuellen Entwicklungen machten den Erlass eines Nachtragshaushalts erforderlich. Wie Kämmerer Lech erläuterte, sei es nicht mehr ausreichend gewesen, auf Veränderungen im Haushaltsvollzug mit den Mitteln der flexiblen Haushaltsführung zu reagieren, da diese zu gravierend seien.

Anstelle einer Zuführung von Geldmitteln vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt müsse nunmehr in umgekehrter Weise Geld, das ursprünglich für Investitionen vorgesehen war, für den laufenden Betrieb aufgewendet werden. Die Zuführung vom Vermögens- zum Verwaltungshaushalt beläuft sich auf rund 211.000 Euro.

Der Kreditbedarf erhöht sich um knapp 1,9 Millionen Euro auf rund 5,3 Millionen Euro. Dabei werde selbstverständlich nur die Summe aufgenommen, die tatsächlich benötigt wird.

Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat den Nachtragshaushalt einstimmig.

TOP 10 – Bekanntgaben (Auswahl)

Dorferneuerung Hassenberg

Im Dorferneuerungsverfahren Hassenberg läuft bis zum 9. November 2026 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Bis zu diesem Zeitpunkt haben die beteiligten Behörden, Verbände und weiteren Stellen die Möglichkeit, Anregungen, Hinweise und Bedenken einzubringen und anzumelden.