Liebe Sonnefelder Bürgerinnen und Bürger,
am Sonntag, den 8. März 2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Auch in Sonnefeld bestimmen dann die Wählerinnen und Wähler, wer künftig das Amt des Ersten Bürgermeisters innehat, und entscheiden über die Zusammensetzung des Gemeinderates ab dem 1. Mai 2026. Außerdem werden auf Kreisebene der Landrat und der Kreistag neu gewählt.
Für einen Sitz im Gemeinderat bewerben sich insgesamt 48 Frauen und Männer, auf der Kreistagsliste stehen (sage und schreibe) 429 Kandidatinnen und Kandidaten. Bürgermeister Michael Keilich möchte seinen beiden bisherigen Amtszeiten eine weitere anschließen, währenddessen der amtierende Landrat Sebastian Straubel es mit drei Gegenkandidaten zu tun hat. Eine Demokratie lebt nicht nur von dem Recht, unter verschiedenen Bewerbern und Gruppierungen wählen zu dürfen, sondern auch und vor allem davon, dass möglichst viele diese Wahlmöglichkeit aktiv wahrnehmen. Deshalb mein Aufruf: gehen Sie zur Wahl und geben Ihre Stimmen ab! Helfen Sie mit, die Wahlergebnisse und die sich daraus ergebenden Ämter und Mandate auf eine breite demokratische Basis zu stellen!
Im Vorfeld hat eine Rekordzahl Briefwahl beantragt (beim Verfassen dieser Zeilen knapp 34 % der Wahlberechtigten). Dies ist angesichts der geringen Hürden für eine Teilnahme an der Briefwahl und des gerade bei der Kreistagswahl „riesigen“ Stimmzettels durchaus verständlich und absolut nachvollziehbar. Leider wird dies den „Tod“ der „kleinen“ Wahllokale bedeuten, die wegen der Anforderungen zum Wahlgeheimnis selbiges bei einer sehr kleinen Zahl von Wählenden nicht mehr gewährleisten können.
Knapp 34 % Briefwählerinnen und Briefwähler bedeuten auch, dass etwa 66 % der Wahlberechtigten ihre Kreuzchen in einem der acht Wahllokale abgeben können. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit zahlreich! Die Wahllokale sind von 8:00–18:00 Uhr geöffnet. In welchem Wahllokal Sie wählen können, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung. Bitte bringen Sie diese ins Wahllokal mit oder – falls diese nicht greifbar ist – ein persönliches Ausweisdokument.
Sollte Ihnen ein beantragter Wahlschein (mit den Briefwahlunterlagen) nicht zugegangen sein, können Sie am Samstag, den 7. März 2026 in der Zeit von 10:00–12:00 Uhr im Rathaus einen Ersatz-Wahlschein beantragen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist die Ausstellung eines Wahlscheines am Wahltag noch bis 15:00 Uhr im Rathaus möglich. Bitte denken Sie in diesem Fall an eine Vollmacht für den, der die Unterlagen abholt, falls Sie das Rathaus nicht selbst aufsuchen können.
Die Wahlergebnisse werden fortlaufend aktualisiert im Internet veröffentlicht und sind für den gesamten Landkreis Coburg auf der Homepage des Landratsamtes Coburg einsehbar.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Wahlamt!
M a r k u s
Wahlleiter


