Aus dem Gemeinderat Sonnefeld…
- Gemeinderatssitzung
am 15. Oktober 2025 in der Domänenhalle
TOP 6 Bekanntgabe der freigegebenen Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderats vom 23. Juli und vom 17. September 2025
Der Vorsitzende gibt folgende Beschlüsse bekannt, für die nachträglich die Nichtöffentlichkeit aufgehoben wurde:
- Neuanschaffung eines Arbeitsfahrzeugs für den Bauhof; Vergabe der Lieferleistung (TOP 5):
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Kotschenreuther, Neufang 15, 96349 Steinwiesen mit einem Bruttoangebot in Höhe von 83.119,35 € zu erteilen. Weiterhin wird die Bauverwaltung ermächtigt, die benötigten Anbauteile in einzelnen Aufträgen (bis zu einer Gesamtsumme des Haushalts in Höhe von 115.000,00 €, also Gießfass / Pumptankanhänger / Schlauchtrommel für 24.375,06 € brutto, Ausleger / Mulcher / Mäher für 24.357,56 € brutto) zu vergeben. Weiterhin besteht mit dem Zahlungsziel (Mitte Januar 2026) für die Restzahlung in Höhe von 17.031,97 € brutto Einverständnis.
- Verlegung einer Trinkwasserleitung im Spülbohrverfahren von Weischau nach Sonnefeld in die Hedwigstraße – Vergabe der Bauleistungen (TOP 6):
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter, der Hauck Tiefbau GmbH, Kehrlesgasse 7, 96269 Großheirath, mit einem Netto-Angebotspreis von 186.978,00 € zu erteilen.
- Erstellen einer kommunalen Wärmeplanung im „vereinfachten Verfahren“ – Vergabe der Ingenieurleistungen (TOP 7):
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsne Bieter, der Energieagentur Nordbayern, Kressenstein 19, 95326 Kulmbach mit einem Netto-Angebotspreis von 34.557,60 € bzw. 36.652,00 € brutto zu erteilen.
- Mehrgenerationenpark – Spülbohrung für Wasseranschluss – Vergabe des Zuschlags (TOP 8):
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter, der Hauck Tiefbau GmbH, Kehrlesgasse 7, 96269 Großheirath mit einem Netto-Angebotspreis von 22.253,00 € zu erteilen. Des Weiteren wird die Bauverwaltung ermächtigt, einen geeigneten Trinkbrunnen auszusuchen, zu bestellen und von den Mitarbeitern des Bauhofs und der Wasserversorgung aufstellen zu lassen.
- Fassadenrenovierung „Ludwigshaus“ Marktplatz 16 – Vergabe des Zuschlags für die Bauleistung (TOP 9):
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Christian Ultsch, Dr.-Knauer-Str. 8, 96242 Sonnefeld mit einem Brutto-Angebotspreis von 59.659,22 € zu erteilen.
- Dachdeckerarbeiten Nebengebäude Bürgerzentrum – Vergabe des Zuschlags für die Bautätigkeiten (TOP 10):
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Gehrlicher Bedachungs GmbH, Sulzenstr. 3, 96237 Ebersdorf b. Coburg mit einem Brutto-Angebotspreis von 39.701,62 € zu erteilen.
TOP 7 Grundwasserreservoir Steinachtal; Vorstellung des Sachstands durch die FWO
Die Herren Dr. Köhler und Rauh von der Fernwasserversorgung Oberfranken (FWO) und Gartiser vom Ingenieurbüro Gartiser, Germann und Piewack, Bamberg, stellten dem Gremium und den interessierten Bürgern den aktuellen Planungsstand zur Erschließung des Grundwasserreservoirs im Steinachtal vor. Grundlage für alle Entscheidungen werde ein hydrogeologisches Basisgutachten sein, welches sich derzeit in Aufstellung befinde und bis spätestens Mitte 2026 vorliegen soll. Auch sei zwischen den Bundesländern Bayern und Thüringen noch eine genaue Abstimmung erforderlich, liegen doch weite Teile des Anstromgebietes dieses Wasserreservoirs auf Thüringer Gebiet.
Für den Sonnefelder Tiefbrunnen Wörlsdorf, der unweit vom Wasserreservoir in westlicher Richtung liegt, wurde seitens der Fachplaner Entwarnung gegeben: die Erschließung des Steinachtal-Grundwasserreservoirs wird diesen Brunnen nicht berühren, da er ein völlig anders ausgerichtetes Anstromgebiet (nämlich aus nordwestlicher Richtung) hat. Auch seien keine oberflächigen Schäden an Gebäuden und Gelände durch das Fördern des Grundwassers zu befürchten, liegen doch die Grundwasserleiter erst in einer Tiefe ab ca. 30 m.
Die FWO betonte auch das jahrelang gute Vertragsverhältnis mit der Gemeinde Sonnefeld, die vertraglich vereinbart 50.000 m³/a und seit einigen Jahren wegen der Verbesserung der Wasserversorgung noch höhere Trinkwassermengen von der FWO beziehe.
Der FWO sei ein weiteres Standbein der Wassergewinnung wichtig, einmal weil der Pegel der Ködeltalsperre seit Jahren sinke, und auch um den Vorgaben der Bayer. Staatsregierung, die in ihrem Projekt „SuSWasser“ eine bayernweite Ringleitung und die Erschließung weiterer Grundwasserreservoire propagiere, zu entsprechen.
TOP 8+10 Ortsrecht der Gemeinde Sonnefeld
Einstimmig beschloss der Gemeinderat folgende Änderungen im gemeindlichen Ortsrecht:
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren: Es wurden in Anlage 1 zu dieser Satzung die Aufwendungs- und Kostenersätze neu festgelegt. Die bisherigen Sätze aus dem Jahr 2013 waren nicht mehr auskömmlich.
Verordnung zur Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags aus Anlass der Kirchweih in der Gemeinde Sonnefeld: Da der bayerische Gesetzgeber das Bayerische Ladenschlussgesetz verabschiedet und in Kraft gesetzt hat, ist gleichzeitig die bisherige bundesrechtliche Regelung für Bayern hinfällig und nicht mehr geltend. Deshalb ist der bisherigen gemeindlichen Verordnung zur Öffnung von Läden zur Kirchweih die Rechtsgrundlage abhanden gekommen, weswegen ein Neuerlass auf Grundlage des bayerischen Gesetzes erforderlich wurde. Das Gremium nutzte die Gelegenheit, die Kirchweihöffnung auf alle Gemeindeteile zur jeweiligen Kirchweih auszudehnen, d. h. dass z. B. in Gestungshausen die Geschäfte auch an „ihrem“ Kirchweihsonntag öffnen dürfen.
Beide Rechtsnormen werden im kommenden Wochenblatt (31. Oktober 2025) veröffentlicht.
TOP 9 Kommunalrecht; künftiges Procedere bei der Wahl von Ortssprechern nach Art. 60a Gemeindeordnung (GO)
Wenn ein Gemeindeteil aufgrund der Ergebnisse der Kommunalwahl keinen Gemeinderat entsenden kann, besteht die Möglichkeit, einen Ortssprecher zu wählen. Bislang war hierzu ein entsprechender Antrag eines Drittels der in diesem Gemeindeteil ansässigen Gemeindebürgerinnen und -bürger als erster Schritt erforderlich.
Aufgrund einer Gesetzesänderung ist ein solcher Antrag dann nicht erforderlich, falls der Gemeinderat die Wahl einer Ortssprecherin oder eines Ortssprechers beschließt oder durch Satzung bestimmt.
Genau dies hat der Gemeinderat getan: fortan bedarf es keines Antrags mehr aus dem jeweiligen Gemeindeteil. Es wird nach einer Kommunalwahl „automatisch“ ein Termin für eine Ortsteilversammlung zur Ortssprecherwahl angesetzt, wenn kein Gemeinderatsmitglied aus diesem Ortsteil gewählt wurde.
TOP 11 Kommunalwahl am 8. März 2026
Für die Durchführung dieser Wahl werden insgesamt 88 Wahlhelfende benötigt. Als Anreiz und kleines „Dankeschön“ legte der Gemeinderat fest, dass im Urnenwahlbezirk 60 € und im Briefwahlbezirk 40 € als Erfrischungsgeld je Wahlhelfenden gezahlt werden. Wer die Wahlhelferschulung am 5. März 2026 in der Domänenhalle besucht, erhält 15 € zusätzlich.
Sollte es am 22. März 2026 zu einer Stichwahl kommen, beträgt das Erfrischungsgeld 40 € (Urnenwahlbezirk) bzw. 20 € (Briefwahlbezirk).
Interessierte am Ehrenamt des Wahlhelfers können sich gerne bei der Gemeinde Sonnefeld (Manuela Faber, manuela.faber@sonnefeld.de) melden.

