42. Gemeinderatssitzung am 24. Juli 2024 in der Domänenhalle

TOP 6             Bekanntgabe der freigegebenen Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 19. Juni 2024

Der Vorsitzende gab folgende Beschlüsse bekannt, für die nachträglich die Nichtöffentlichkeit aufgehoben wurde:

  • Erweiterung KiGa St. Marien – Vergabe des Zuschlags für das Gewerk Haus- und Innentüren (TOP 5):

Beschluss:      Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter, der Fa. Schreinerei Riedel, Schlechtsarterstr. 123, 98663 Westhausen, mit einer Brutto- Angebotssumme in Höhe von 62.320,30 € zu erteilen.

  • Erweiterung KiTa St. Marien – Vergabe Bauleistung Fensterarbeiten (TOP 6):

Beschluss:      Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter, der Fa. Schreinerei Riedel, Schlechtsarterstr. 123, 98663 Westhausen, mit einer Brutto- Angebotssumme in Höhe von 56.737,07 € zu erteilen.

  • Kanalinspektion in der Herrngasse, Dr.-Knauer-Str. und Weidhäuser Str. in Sonnefeld – Zuschlag für die Vergabe der Leistungen (TOP 7):

Beschluss:      Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Kanal-Türpe Gochsheim GmbH & Co. KG, Albert-Einstein-Str. 14, 97447 Gerolzhofen mit einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 50.639,86 € zu erteilen.

 

  • Vergabe der Bauleistung: Erneuerung der Brandmeldeanlage Grund- und Mittelschule Sonnefeld (TOP 8):

Beschluss:      Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter, der Firma MKS Sicherheitstechnik, Katzer & Kramer GmbH, Pfeilschmidtstr. 7, 95032 Hof mit einer Brutto-Angebotssumme in Höhe von 97.071,95 € zu erteilen.

  • Erneuerung der Trinkwasserversorgung St 2191 OD Sonnefeld; Vergabe der Planungsleistungen (TOP 9):

Beschluss:      Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter, dem Ingenieurbüro IVS GmbH, Am Kehlgraben 76, 96317 Kronach, mit einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 153.491,19 € zu erteilen.

TOP 7             FTTB-Ausbau (BayGibitR-1); Ergebnis der Trassen- und Standortplanung und Ermittlung valider Zahlen für den Förderantrag

Die Gemeinde Sonnefeld plant, förderfähige Bereiche in den Gemeindeteilen Firmelsdorf, Hassenberg, Neuses am Brand, Weischau, Gestungshausen (tlw.) und Sonnefeld (tlw.) unter Inanspruchnahme der Bayerischen Gigabitrichtlinie im Betreibermodell mit Glasfaser bis ins Haus (FTTB) auszubauen. Als Betreiber konnte die Telekom gewonnen werden. Der Planungsauftrag wurde im Mai 2024 an die Reuther Glasfaser GmbH, Burgkunstadt, vergeben. Die Gemeinde muss nun bis spätestens 31. Juli 2024 einen vollständigen Förderantrag einreichen und bis 31. Dezember 2024 das Ergebnis der Tiefbauausschreibung vorlegen.

Hierfür stellte der Gemeinderat mehrheitlich die Weichen. Mit einer Investitionssumme von insgesamt geplant 3.476.410 € sollen 409 Adressen in den genannten Gemeindeteilen ausgebaut und an das Glasfasernetz angeschlossen werden. Die Förderung des Freistaats Bayern beläuft sich dabei auf 6.000 € je Adresse, mithin insgesamt 2.454.000 €, sodass der gemeindliche Eigenanteil bei rund 1 Mio. €, verteilt auf die Ausbaujahre 2025 – 2027, liegt.

Die Telekom mietet sich daraufhin in dieses Netz ein und bezahlt hierfür der Gemeinde eine jährliche Pacht in Höhe von 47.950 €.

TOP 8             Freiflächen-PV-Anlage Zedersdorf – Aufstellungsbeschluss zum Bauleitplanverfahren und Änderung des Flächennutzuingsplanes

 

Kontrovers sind die Meinungen zur Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage nordwestlich von Zedersdorf. Die Firma Naturstrom plant hier auf einer Fläche von ca. 8,7 ha zusammen mit den beiden Grundstückseigentümern eine solche Anlage mit einer potentiellen Leistung von ca. 12 MWp. Während die Befürworter hier einen großen Beitrag zur Energiewende und zur Abkehr von fossilen Brennstoffen sehen, befürchten die Gegner eine massive Zerstörung des Landschaftsbildes und eine Beeinträchtigung der Wohn- und Lebensqualität im Gemeindeteil Zedersdorf.

Ortssprecherin Christiane Liewald überreichte dem Bürgermeister rund fünfzig Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern aus Zedersdorf, die gegen das Vorhaben seien.

Mehrheitlich fasste das Gremium den Aufstellungsbeschluss für ein entsprechendes Bauleitplanverfahren. Naturstrom wird nunmehr die Pläne für das Vorhaben erstellen. Danach folgt das im Baugesetzbuch vorgeschriebene Bauleitplanverfahren, in dem auch die Träger öffentlicher Belange und (sogar zweimal) die Öffentlichkeit beteiligt werden. Es ist dann möglich, Bedenken und Einwendungen vorzubringen, die dann der Gemeinderat behandeln und abwägen muss.

Mit dem Aufstellungsbeschluss ist kein Automatismus verbunden, dass das Vorhaben tatsächlich realisiert wird, denn: das Gremium kann das Verfahren zu jeder Zeit stoppen, und zwar ohne jedes Kostenrisiko, denn dieses liegt ausschließlich bei der Firma Naturstrom.

TOP 9             Personalangelegenheiten;

                        Stellenausschreibung „Azubi Verwaltungsfachangestellter (m/w/d)

 

Die Gemeinden Ebersdorf b. Coburg und Sonnefeld sowie die Verwaltungsgemeinschaft Grub am Forst suchen zum 1. September 2025 jeweils einen Azubi zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d). Man hat sich entschlossen, diese Stellenkampagne gemeinsam durchzuführen und dabei auch neue Wege der Bewerbersuche über die sozialen Medien zu beschreiten. Die Zusammenarbeit soll aber nicht mit dem Abschluss der Stellenbesetzung enden, sondern sich auch auf das Ausbildungsverhältnis erstrecken, z. B. durch gemeinsame Lern-Nachmittage, Firmenbegehungen usw. Dadurch soll die Bindung zur ausbildenden Gemeinde gestärkt werden, um einer späteren Abwanderung zu einem anderen Arbeitgeber vorzubeugen.

TOP 10-11      Zwischenbericht der Gemeinde bzw. Gemeindewerke Sonnefeld über das Haushalts- bzw. Wirtschaftsjahr 2024

 

Ohne größere „Verwerfungen“ läuft das Haushaltsjahr 2024 in finanzieller Hinsicht – dies war die Botschaft von Kämmerer Lech der beiden Zwischenberichte. Erfreulich sei insbesondere die stabile Einnahmesituation bei der Gewerbesteuer, wo man sich fast punktgenau im Bereich des Haushaltsansatzes von 3 Mio. € bewege.

Sorgen müsse aber die zukünftige Entwicklung der Kreisumlage bereiten. Angenommen, der Hebesatz ändert sich im kommenden Jahr nicht, müsste die Gemeinde Sonnefeld aufgrund gestiegener Umlagekraft rund 1 Mio. € mehr an den Kreis bezahlen – Geld, das natürlich an anderer Stelle im Haushalt fehlt, z. B. bei der Sanierung von Straßen.

Mehr als ärgerlich sei auch die Tatsache, dass die längst bewilligten und zugesagten RZWAs-Fördermittel weiterhin nicht ausgezahlt werden. Das heißt: die bereits getätigten und noch anstehenden Verbesserungsmaßnahmen im Bereich der Wasserversorgung müssen über Kredite zwischenfinanziert werden. Dies sei auch ein Grund für den derzeit hohen Schuldenstand von 12 Mio. €, davon etwa 10 Mio. € im Bereich der Gemeindewerke. Dieser Betrag werde sich demnächst mit Aufnahme eines weiteren Zwischenkredits nochmals um ca. 2,8 Mio. € erhöhen.

Die Pro-Kopf-Verschuldung von derzeit 2.687 €/Einwohner sei daher wenig aussagekräftig und im Lichte der ausstehenden Fördermittel zu sehen.

TOP 12           Erweiterung Saisonkarten für die Kinderfeuerwehr in der Gemeinde Sonnefeld

 

Ab sofort erhalten auch Mitglieder der Kinderfeuerwehr Saisonfreikarten für das Freibad Sonnefeld.

TOP 13           Beschluss über die Teilnahme am Carsharingangebot der ILE Allianz B303+

 

Keine Mehrheit ließ sich für die Teilnahme an einem Carsharingangebot (initiiert durch die ILE Allianz B303+) finden.

TOP 14           Abschluss einer Vereinbarung über die Vorbereitungsplanung; Dorferneuerung Hassenberg

 

Einstimmig stimmte das Gremium dem Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Verband für Ländliche Entwicklung (VLE) Oberfranken zur Vergabe der Planungsleistungen und zur Kostenbeteiligung der Gemeinde Sonnefeld in Höhe von rund 29.000 € zu.

TOP 15           Benennung der Ansprechpartner für die KAT-Leuchttürme

 

Im Katastrophenfall, wenn die „üblichen“ Kommunikationswege (Telefon, Mobiltelefon, E-Mail) nicht mehr funktionieren, ist die Weitergabe entsprechender Anweisungen, Befehle u. dgl. per Boten vorgesehen. Einmal täglich erfolgt die Befehlsausgabe im Landratsamt, wo sie der Bürgermeister oder ein Vertreter in Empfang nimmt. In der Domäne erfolgt dann die Weitergabe an die einzelnen Gemeindeteile. Dies übernehmen die Ortssprecher bzw. die Gemeinderäte Knauer (Gestungshausen), K. Engel (Hassenberg) und Faber (Weischau).

Gemeinde Sonnefeld · Schafberg 2 · 96242 Sonnefeld · Tel 09562/4006-0 · info@sonnefeld.de
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