Aus dem Gemeinderat Sonnefeld – 41. Gemeinderatssitzung am 19. Juni 2024 in der Domänenhalle

TOP 6             Bekanntgabe der freigegebenen Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 15. Mai 2024

Der Vorsitzende gab folgende Beschlüsse bekannt, für die nachträglich die Nichtöffentlichkeit aufgehoben wurde

  • Errichtung von öffentlichen Parkplätzen in Sonnefeld, Herrngasse 7 und 9 – Vergabe des Zuschlags für die Bauleistungen Asphalt-, Pflaster- und Entwässerungsarbeiten (TOP 5):

Beschluss:      Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter, der Franz Hofmann Bau GmbH, Sonnefeld, mit einem Brutto-Angebotspreis von 134.942,20 € zu erteilen.

  • Neubau Feuerwehrgerätehaus Gestungshausen (TOP 6 – 10):
Gewerk Firma Brutto-Angebotspreis
Malerarbeiten Michael Knauer, Sonnefeld 13.520,49 €
Außentreppe (Stahlbau) Ernst Kern, Großheirath 13.932,52 €
Innentüren Hilmar Gundermann, Weidhausen b. C. 9.335,55 €
Fliesenarbeiten Fliesen Dippold, Lichtenfels 53.021,43 €
WC-Trennwände SANA Trennwandbau GmbH, Luhe-Wildenau 4.779,04 €

TOP 7             Vermögensauseinandersetzung des Schulverbands Mitwitz aufgrund Ausscheidens der Gemeinde Sonnefeld

Auf Antrag der Gemeinde Sonnefeld hat die Regierung von Oberfranken mit Verordnung vom 17. September 2021 die Gemeindeteile Hassenberg und Wörlsdorf mit Wirkung vom 1. August 2022 dem Grundschulsprengel Sonnefeld zugeordnet. Zu diesem Datum endete folglich dann auch die Mitgliedschaft der Gemeinde Sonnefeld im Schulverband Mitwitz.

Anders als der Schulverband Sonnefeld besitzt der Schulverband Mitwitz eigenes Vermögen, welches in den Jahren der Mitgliedschaft auch von der Gemeinde Sonnefeld mitfinanziert worden ist. Zum Teil erfolgte die Finanzierung auch durch Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel. Ebenso besitzt der Schulverband Mitwitz Rücklagen und Schulden. All dies war bei der anstehenden Vermögensauseinandersetzung zu berücksichtigen.

Summa summarum ergab sich beim Verbandsvermögen unter Berücksichtigung der Abschreibungen, Rücklagen und Schulden zum 31. Dezember 2022 ein „Buchwert“ von 186.166,46 €. Der Anteil der Gemeinde Sonnefeld hieran wurde mit 12,2 % festgelegt; dies entspricht dem durchschnittlichen Anteil der Gemeinde Sonnefeld an der Schulverbandsumlage der vorhergehenden Jahre. Damit beläuft sich der Anteil Sonnefelds am Vermögen des Schulverbands auf 22.712,31 €.

Der Gemeinderat stimmte diesem Anteil, dessen Berechnung auch vom Landratsamt Kronach als Rechtsaufsichtsbehörde geprüft und für in Ordnung befunden worden war, zu. Der Betrag wird, sobald alle haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, vom Schulverband Mitwitz an die Gemeinde Sonnefeld ausbezahlt.

TOP 8             Bekanntgabe der Jahresrechnung 2023 für den Eigenbetrieb der Gemeinde Sonnefeld

Kämmerer Lech gab die wesentlichen Zahlen der Jahresrechnung 2023 für den Eigenbetrieb der Gemeinde Sonnefeld, den Gemeindewerken, bekannt. Der vorläufige Jahresabschluss 2023 umfasst eine Bilanzsumme von 20.963.255,57 € und einen Jahresgewinn von 5.501,61 €. Dieser Jahresgewinn teilt sich auf in einen Jahresgewinn des Betriebszweigs Abwasser in Höhe von 209.793,04 € und einen Jahresverlust des Betriebszweigs Wasser in Höhe von 204.291,43 €.

Die liquiden Mittel wiesen zum 31.12.2022 ein Guthaben in Höhe von 464.308,60 € aus. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen musste man in Höhe von 4.774.716,00 € tätigen, weshalb sich der Schuldenstand bei Kreditinstituten zum 31.12.2023 auf 8.640.281,02 € belaufen hat.

TOP 9             Breitbandausbau;

                        Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung nach Art. 37 Abs. 3 GO

Für insgesamt 416 Adressen im Gemeindegebiet verbessert die Gemeinde Sonnefeld die Breitbandversorgung. Hierzu baut sie selbst die entsprechende Infrastruktur aus und verpachtet dann das Netz an die Deutsche Telekom. Dieser Ausbau wird staatlicherseits hoch gefördert; allerdings muss der vollständige Förderantrag bis spätestens 31.07.2024 eingereicht werden. Zum vollständigen Förderantrag gehört auch die vollständige Ausbauplanung.

Damit diese rechtzeitig erstellt werden kann, war es erforderlich, noch im Monat Mai den entsprechenden Auftrag an ein geeignetes Planungsbüro zu vergeben.

Den Zuschlag erhielt das Büro Reuther Glasfaser GmbH, Burgkunstadt, zum Angebotspreis von brutto 46.410,00 €. Mit diesem Büro hat man in der Vergangenheit bereits sehr gut beim Breitbandausbau zusammengearbeitet.

Der Erste Bürgermeister gab dem Gemeinderat diese dringliche Anordnung zur Kenntnis.

TOP 10                       Bekanntgaben

Querungshilfe (Fußgängerampel) in der Weidhäuser Straße

Erfreulich ist die nunmehr von allen Fachbehörden zugesagte Errichtung eine Fußgängerampel in der Weidhäuser Straße im Bereich der beiden Bushaltebuchten. Diese erfolgt zunächst probeweise mittels eines Provisoriums; wenn sie sich bewährt, könne sie mit dem Ausbau der Weidhäuser Straße dauerhaft errichtet werden.

Sobald diese Fußgängerampel fertiggestellt ist, wird die Bushaltestelle in der Dr.-Knauer-Straße aufgelassen. Auch die Schülerinnen und Schüler der Mittelschule Sonnefeld, die von auswärts kommen, nutzen dann die wesentlich besser ausgebaute Haltestelle in der Weidhäuser Straße.

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