7. Gemeinderatssitzung am 3. März 2021 in der Domänenhalle

Am 27. Dezember 2020 ist die Dritte Bürgermeisterin und langjährige Gemeinderätin Doris Völler plötzlich und unerwartet verstorben. Der Gemeinderat erhob sich zu einer Schweigeminute und gedachte der verdienten und wegen ihrer Herzlichkeit und Freundlichkeit äußerst beliebten Kommunalpolitikerin.

TOP 6             Bekanntgabe der freigegebenen Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 15. Dezember 2020

 

Der Vorsitzende gab folgende Beschlüsse bekannt, für die nachträglich die Nichtöffentlichkeit aufgehoben wurde:

  • Antrag der FFW Wörlsdorf auf Ernennung von Ulrich Biesenecker zum Ehrenkommandanten (TOP 5)

Beschluss: Die Gemeinde stimmt dem Antrag zu und ernennt Ulrich Biesenecker zum Ehrenkommandanten der Wörlsdorfer Feuerwehr. Im welchem Rahmen die Ernennung erfolgen soll, ist noch festzulegen; ursprünglich war diese zum Ehrungsabend am 18. April 2020 vorgesehen.

  • Neubau einer Schlammpresse mit Einhausung; Vergabe des Zuschlags der Ingenieurleistungen (TOP 6)

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, das Ingenieurbüro IVS, Kronach, mit den Leistungsphasen 3-9 für die Planungsarbeiten „Neubau einer Schlammpresse mit Einhausung“ zu einem Gesamtbruttohonorar in Höhe von 22.802,36 € zu beauftragen.

 

  • Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Sonnefeld; Vergabe des Zuschlags für die Errichtung einer Dach-Photovoltaikanlage (TOP 7)

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Gexx aeroSol GmbH, Wildau, mit einem Brutto-Angebotspreis von 33.378,88 € zu erteilen.

 

  • Erschließungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Sonnefeld und der SILAG Objekt Langenfeld GmbH über den Neubau / die Verlegung von Schmutz- und Regenwasserkanälen sowie den Bau eines Regenrückhaltebeckens (TOP 8)

Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des vorliegenden Vertrags, welcher die Kanalbaumaßnahmen und deren Kostentragung im Einzelnen festlegt, zu.

 

  • Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Sonnefeld; Vergabe des Zuschlags für die Installation der notwendigen Technik (TOP 10)

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Lippolt GmbH, Weidenberg, mit einem Brutto-Angebotspreis von 88.060,00 € zu erteilen.

TOP 7+8         Ausscheiden von Doris Völler; Entscheidung über das Nachrücken in den Gemeinderat und Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitglieds Guido Löffler

 

Für die verstorbene Doris Völler rückt Guido Löffler aus dem Gemeindeteil Hassenberg in den Gemeinderat nach. Guido Löffler erklärte seine Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes und legte den nach der Gemeindeordnung vorgesehenen Eid ab.

TOP 9+10       Neuwahl des Dritten Bürgermeisters

 

Für Doris Völler wurde Michael Fischer (SPD) zum neuen Dritten Bürgermeister gewählt. Er erhielt 16 der 17 abgegebenen gültigen Stimmen. Erster Bürgermeister Michael Keilich nahm ihm den nach dem Gesetz über kommunale Wahlbeamte (KWBG) vorgesehenen Diensteid ab.

TOP 11           Neubesetzung der Ausschüsse

Durch das Nachrücken von Guido Löffler in den Gemeinderat wurde eine Neubesetzung der Ausschüsse erforderlich. Löffler wurde dabei Mitglied im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und stellvertretendes Mitglied im Bauausschuss.

Zum stellvertretenden Vorsitzenden im Kultur- und Sportausschuss und im Werkausschuss wurde der neugewählte Dritte Bürgermeister Michael Fischer bestimmt.

TOP 12           Bestellung eines Verbandsrats für den Abwasserzweckverband Steinachtal

 

Anstelle von Doris Völler wird künftig Barbara Lauterbach, Hassenberg, die Gemeinde Sonnefeld im Abwasserzweckverband Steinachtal vertreten, neben Michael Knauer und Bürgermeister Michael Keilich.

TOP 13           Bauleitplanung; 4. Änderung des Bebauungsplans „Südlich Hofstädter Straße“ – Abwägung

Herr Semmler vom Planungsbüro IVS, Kronach, erläuterte dem Gremium die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Südlich Hofstädter Straße“. Die einzelnen Stellungnahmen und Einwendungen wurden jeweils abgewogen. Die Planunterlagen sind nun entsprechend dieser Einzelbeschlüsse zu überarbeiten und anzupassen. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Planung wird erst gefasst, sobald die Ergebnisse der vom Landratsamt Coburg geforderten schalltechnischen Untersuchung vorliegen.

TOP 14           Antrag auf Zuordnung der Gemeindeteile Hassenberg und Wörlsdorf zum Grundschulsprengel Sonnefeld

Bislang besteht der Grundschulsprengel Sonnefeld aus allen Sonnefelder Gemeindeteilen, ausgenommen Hassenberg und Wörlsdorf. Die Kinder dieser beiden Gemeindeteile werden bislang an der Grundschule Mitwitz eingeschult und unterrichtet. Der Gemeinderat Sonnefeld war sich darin einig, dass der Grundschulsprengel künftig mit den Gemeindegrenzen identisch sein soll, die Hassenberger und Wörlsdorfer Kinder künftig also die Grundschule Sonnefeld besuchen sollen, da die Gründe, die seinerzeit zu der – ungewöhnlichen – Sprengelbildung geführt haben, heute nicht mehr gegeben sind. An der Grund- und Mittelschule Sonnefeld bestehen ausreichende räumliche Kapazitäten, diese Kinder künftig mit aufzunehmen.

Zuständig für die Entscheidung über die Sprengelbildung ist die Regierung von Oberfranken. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dort einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Regierung führt dann ein Anhörverfahren durch, bei dem alle maßgeblichen Stellen (beteiligte Schulen, Gemeinden, Schulämter, Elternbeiräte) in das Verfahren einbezogen werden.

Ausdrücklich nicht gelten soll die Sprengeländerung für bereits in Mitwitz eingeschulte Kinder aus Hassenberg und Wörlsdorf; diese sollen ohne Schulwechsel ihre Grundschulzeit in Mitwitz abschließen können.

TOP 15           Künftige Klärschlammentsorgung über das Müllheizkraftwerk Coburg

 

Der Freistaat Bayern strebt aus verschiedenen Gründen mittelfristig den Ausstieg aus der bodenbezogenen Klärschlammverwertung an. U. a. durch die stetige Verschärfung von Grenzwerten wird es für viele kommunale Abwasserentsorger künftig nicht mehr möglich sein, ihren anfallenden Klärschlamm durch landwirtschaftliche Ausbringung zu entsorgen. Bereits heute werden nur noch ca. 8 % der in Bayern anfallenden Klärschlämme landwirtschaftlich verwertet.

Schon frühzeitig hat sich die Gemeinde Sonnefeld deswegen nach alternativen Entsorgungsmöglichkeiten umgesehen. Es konnte beim Müllheizkraftwerk Coburg ein Kontingent von 300 Tonnen Klärschlamm zzgl. Sicherheitsreserve pro Jahr zur Verbrennung gesichert werden. Das Entsorgungsentgelt richtet sich nach der jeweils geltenden Gebührensatzung des Zweckverbands für Abfallwirtschaft in Nordwest-Oberfranken (ZAW) und beträgt derzeit 70 €/t.

Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss der entsprechenden Vereinbarung mit dem ZAW zu

TOP 16           Gründung des Vereins „Allianz B303+ e. V.“

In Aufstellung befindet sich derzeit das Interkommunale Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) der „Allianz B303+“, an welcher insgesamt zehn Gemeinden aus den Landkreisen Coburg, Lichtenfels und Kronach beteiligt sind. Für die Umsetzungsphase dieses Konzeptes wird seitens der Fachbehörden empfohlen, einen Verein zu gründen. Dieser könnte dann z. B. den Umsetzungsmanager anstellen. Finanziert wird der Verein zum einen aus dem Fördertopf der ländlichen Entwicklung und zum anderen aus einer Umlage, die sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune richtet. Für Sonnefeld ergibt sich dadurch jeweils ein Kostenanteil von ca. 16 % der nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten.

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, den Verein „Allianz B303+ e. V.“ mit zu gründen und ihm beizutreten.

TOP 17           Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept (ILEK);

                        Durchführung eines Vitalitäts-Checks (VC)

Eine der Maßnahmen, die aus dem ILEK folgen wird, ist die Erarbeitung eines sogenannten Vitalitäts-Checks (VC). Dieser wird aus dem Topf der ländlichen Entwicklung zu 75 % gefördert. Der VC mit Flächenmanagement ist die Grundlage für eine zukunftsorientierte Innenentwicklung:

  • Innenentwicklungspotentiale wie Leerstände, Baulücken und Brachen werden dargestellt
  • statistische Daten und Prognosen zur Entwicklung der Bevölkerung werden bereitgestellt
  • Prognosen zum Wohnbaulandbedarf werden aktuellen Innenentwicklungspotenzialen gegenübergestellt
  • Einrichtungen der Grundversorgung und zum Gemeinschaftsleben werden erhoben und verortet
  • Eigentümer von Grundstücken mit Innenentwicklungspotenzialen lassen sich leichter überzeugen, Bausubstanz zu revitalisieren und Baulücken zu nutzen

Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich der Durchführung des VC zu. Für die Gemeinde Sonnefeld wird sich ein Kostenanteil von ca. 2.500 € ergeben.

TOP 18                       Bekanntgaben

Jahresbschlussdaten für das Haushaltsjahr 2020

Kämmerer Heiko Lech gab die Jahresabschlussdaten für das Haushaltsjahr 2020 bekannt. Erfreulicherweise konnte der Schuldenstand erneut verringert werden, und zwar um knapp 140.000 € auf rund 2,1 Mio. €. Der allgemeinen Rücklage wurde ein Betrag von rund 2,24 Mio. € zugeführt; dieser Betrag kann für investive Maßnahmen ab 2021 eingesetzt werden.

Gemeinde Sonnefeld · Schafberg 2 · 96242 Sonnefeld · Tel 09562/4006-0 · info@sonnefeld.de
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