Für Betreuung von Vorschulkinder und deren Geschwister ist keine Antragsstellung notwendig
Ab Montag, 25. Mai werden Vorschulkinder und deren Geschwister wieder in ihrer Kindertagesstätte betreut. Dafür ist, wie der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren des Landratsamtes Coburg mitteilt, keine Antragstellung mehr notwendig.
Für alle anderen Kinder, deren Eltern in systemkritischen Berufen arbeiten oder alleinerziehend sind, ist auch weiterhin ein Antrag zur Betreuung notwendig.
Die entsprechenden Antragsformulare sind auf der Internetseite des Landkreises Coburg, unter landkreis-coburg.de zu finden und können dort heruntergeladen werden.