Die Gesundheitsregion Stadt und Landkreis Coburg informiert
Was darf ich und was nicht?
Die Sonne lockt nach draußen, gleichzeitig wurden die Ausgangsbeschränkungen aber bis einschließlich 19. April verlängert. Das führt zu einigen Fragen: Darf ich denn wirklich keine Spritztour mit dem Motorrad machen? Warum darf ich mit den Kindern nicht auf den Spielplatz? Und ist es überhaupt erlaubt, zu grillen?
Die Leiter der Ordnungsämter, Timo Sommerluksch (Landratsamt) und Kai Holland (Stadtverwaltung) sowie Polizei-Vize-Chef Ralf Wietasch erklären, worauf die Bürgerinnen und Bürger im Coburger Land – auch wenn das Wetter ins Freie lockt – achten müssen und geben einen Einblick in den Bußgeldkatalog.
Ministerpräsident Markus Söder hat die Ausgangsbeschränkungen verlängert. Was genau darf man laut diesen Ausgangsbeschränkungen denn überhaupt noch?
Ralf Wietasch: Es gilt der Grundsatz: zur Arbeit, zum Arzt, zum Lebensmitteleinkauf oder zur Hilfe für andere, darf man die Wohnung verlassen. Alles andere, ohne triftigen Grund, kann und muss warten!
Darf man dann also keinen Ausflug an den Goldbergsee oder zum Staffelberg machen?
Timo Sommerluksch: Es wird dringend davon abgeraten, Ausflüge zu Plätzen oder Sehenswürdigkeiten zu unternehmen, an denen es zu Menschenansammlungen kommen kann. Bewegung im Freien ist erlaubt, allerdings sollte man die in der unmittelbaren näheren Umgebung durchführen.
Und wie sieht es mit einem Picknick oder längerem Aufenthalt im Park aus?
Kai Holland: Spazierengehen im Park, ja. Auch, wenn man sich mal hinsetzen und verschnaufen muss, wird niemand etwas sagen. Generell gilt aber: Längere Aufenthalte in Parks, Picknicks oder auch das Sonnenbaden auf der Wiese sind nicht erlaubt.
Darf ich mich denn nicht im Freien mit Freunden treffen – auch nicht, wenn wir Abstand halten?
Timo Sommerluksch: Nein, das ist nicht möglich. Sport, Spazierengehen und Bewegung an der frischen Luft sind weiterhin gestattet. Allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung.
Aber die lang ersehnte Spritztour mit dem Motorrad ist erlaubt, oder?
Ralf Wietasch: Nein. Es ist nicht erlaubt, weder mit dem PKW noch mit dem Motorrad, private Spritztouren zu unternehmen. Wenn man damit zum Einkaufen fährt, ok. Aber mir erzählt keiner aus Coburg, dass er zum Supermarkt nach Bamberg fahren muss.
Timo Sommerluksch: Es ist auch aus dem Grund davon abzuraten, dass im Falle eines schweren Motorradunfalls Betten in Krankenhäusern belegt werden, die dann für Corona-Patienten fehlen.
Darf ich mit meinem Pferd ausreiten?
Timo Sommerluksch: Ausreiten ist erlaubt. Allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen aus dem eigenen Hausstand und ohne Gruppenbildung. Man darf auch zu seinem Tier in den Stall, um es zu versorgen.
Darf ich grillen?
Timo Sommerluksch: Natürlich, der eigene Garten darf genutzt werden – auch zum Grillen. Aber eben allein beziehungsweise nur mit den Familienangehörigen aus dem eigenen Hausstand. Nachbarn oder Freunde dürfen nicht eingeladen werden. Und auch bei der Unterhaltung zum Beispiel über den Gartenzaun gilt: Der Abstand zu anderen Menschen soll 1,5 Meter betragen. Dem Nachbarn zuprosten geht also – aber bitte aus der Ferne!
Kann ich mit den Kindern auf den Spielplatz?
Kai Holland: Nein, die Spielplätze sind gesperrt. Das hat den einfachen Hintergrund, dass Gruppenansammlungen vermieden werden sollen. Wenn aber jeder den Spielplatz nutzen will, käme es dort trotzdem zu Menschenansammlungen.
Und wie schaut es mit Sportplätzen aus?
Timo Sommerluksch: Genauso wie bei den Spielplätzen. Auch Sportplätze und Vereinsanlagen sind für die private Nutzung gesperrt. Das heißt man darf sie auch zu einem Tennismatch, zum Kicken oder was es so gibt, nicht nutzen.
Darf ich mein Auto in der (SB-)Waschanlage reinigen?
Ralf Wietasch: Autowaschanlagen sind zwar weiterhin geöffnet, aber das Autowaschen ist nur im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erlaubt – beispielsweise für Taxen. Autowaschen im privaten Bereich ist kein triftiger Grund, seine Wohnung zu verlassen. Außerdem sollen mit dieser Regelung auch Menschenansammlungen an den Waschanlagen vermieden werden.
Darf ich Altglas oder aussortierte Klamotten zum Sammelcontainer bringen?
Timo Sommerluksch: Altglas in üblichen Mengen oder aussortierte Kleidung können zum Container gebracht werden. Allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes. Und auch hier sollte man sich die Frage stellen, ob die Entsorgung nicht auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.
Kann ich in die Kirche gehen?
Kai Holland: Kirchen dürfen, soweit sie geöffnet sind, alleine besucht werden. Gottesdienste finden nicht statt – dies gilt auch für Ostern.
Wie läuft eine Beerdigung derzeit ab?
Timo Sommerluksch: Trauerfeiern sind nur im engsten Familienkreis zulässig, mit höchsten 10, maximal 15 Personen – exklusive der Bestattungsmitarbeiter und ggf. des Geistlichen oder Vertreter einer Glaubensgemeinschaft. Sie dürfen nicht in geschlossenen Räumen stattfinden und die Teilnehmer sollen den Mindestabstand einhalten.
Und wie sieht es mit dem Pflanzen von Gräbern aus?
Kai Holland: Die Grabpflege – und dazu zählen auch Pflanzarbeiten – ist erlaubt. Natürlich gilt auch hier: Bestenfalls alleine oder mit jemandem aus dem eigenen Hausstand. Und bitte auch Abstand halten zu anderen Friedhofsbesuchern.
Dürfen Gärtnereien ihre Waren auf den Wochenmärkten anbieten?
Ralf Wietasch: Gärtnereien sind, genau wie Baumärkte auch, geschlossen. Auf den Märkten dürfen Gärtnereien lediglich Lebensmittel, wie Obst und Gemüse anbieten, aber keine Blumen oder Pflanzen.
Darf ich meine Eltern/Großeltern besuchen?
Timo Sommerluksch: Jeder ist angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren, dazu zählen auch Besuche oder Kaffeekränzchen bei Verwandten außerhalb des eigenen Hausstands. Ein Besuch bei den Eltern/Großeltern ist nur dann erforderlich, wenn diese unterstützungsbedürftig sind, weil sie etwa auf Hilfe beim Einkauf angewiesen sind. Ansonsten sollte man lieber das Telefon nutzen, um in Kontakt zu bleiben.
Dürfen denn Handwerker ins Haus kommen?
Timo Sommerluksch: Nur, wenn zu Hause ein Notfall vorliegt, zum Beispiel ein Wasserschaden, Heizungsausfall, eine kaputte Toilette, dann darf ein Handwerker kommen. Alle Arbeiten, die nicht notwendig sind, sollten allerdings auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Darf ich denn umziehen?
Kai Holland: Ein Umzug ist nicht explizit verboten. Wichtig ist zu überlegen, ob der Umzug jetzt stattfinden muss oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann. Wenn nicht, ist bei einem Zusammentreffen zwischen Mieter und Vermieter bei der Wohnungsübergabe auf den Mindestabstand von 1,5 Meter zu achten. Die bekannten Hygieneregeln – keine Hände schütteln, Hände waschen – sollten unbedingt eingehalten werden.
Und dürfen mir Freunde beim Umzug beziehungsweise beim Renovieren helfen?
Timo Sommerluksch: Nein. Ein Umzugsunternehmen darf den Umzug durchführen, denn berufliche Tätigkeiten sind erlaubt. Keinesfalls sollten Freunde und Familie beim Umzug oder Renovieren mit anpacken, sofern sie nicht Angehörige des eigenen Hausstandes sind.
Gilt für die ausländische Pflegekraft auch das Einreiseverbot, das für Saisonarbeiter gilt?
Ralf Wietasch: Nein. Ausländische Pflegekräfte, die für eine befristete Zeit in Deutschland Aufgaben in der häuslichen Pflege übernehmen unterfallen nicht den Regelungen für Saisonarbeitskräfte und sind insoweit auch nicht von den jüngst angeordneten Einreiseverboten erfasst.
Wie viel muss man bei einem Verstoß denn zahlen?
Ralf Wietasch: Das Bayerische Gesundheitsministerium und das Bayerische Innenministerium haben am 27. März einen Bußgeldkatalog erlassen. Das Nichteinhalten des Mindestabstandes oder das Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund beispielsweise kosten 150 Euro. Der Besuch von Angehörigen in Alten- und Pflegeheimen oder im Krankenhaus – ausgenommen hiervon sind Geburts- und Kinderstationen für engste Angehörige und Palliativstationen und Hospize – kostet 500 Euro. Hat jemand sein Geschäft, das nicht zur lebensnotwendigen Versorgung dient, geöffnet, droht sogar ein Bußgeld in Höhe von 5000 Euro.
Bildtext (von links nach rechts): Ralf Wietasch, Kai Holland und Timo Sommerluksch