8. Gemeinderatssitzung am 14. April 2021 in der Domänenhalle

TOP 6             Bekanntgabe der freigegebenen Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 3. März 2021

Der Vorsitzende gab folgende Beschlüsse bekannt, für die nachträglich die Nichtöffentlichkeit aufgehoben wurde:

  • Zuschlag für die Vergabe der Ingenieurleistungen „Neubau einer Stahlhalle und Einbau einer Schlammpresse – Kläranlage Sonnefeld“ (TOP 5)

Beschluss: kein erneuter Beschluss – lediglich Bekanntgabe einer genaueren Kostenermittlung.

  • Zuschlag für die Vergabe der Ingenieurleistungen „Erschließung Baugebiet südlich Hofstädter Straße“ (TOP 6)

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, das Ingenieurbüro IVS, Kronach, mit den Leistungsphasen 3-9 der Erschließung des Baugebietes „Südlich Hofstädter Straße“ in Sonnefeld zu beauftragen.

  • Tausch eines Grundstücks der Gemeinnützigen Baugenossenschaft des Landkreises Coburg eG in Gestungshausen mit einem flächengleichen Grundstück der Gemeinde Sonnefeld (TOP 7)

Beschluss: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem geplanten Grundstückstausch des Grundstücks Fl.-Nr. 158 Gemarkung Gestungshausen mit einem flächengleichen Grundstück aus dem Baufeld 2 des Bebauungsplanes „4. Änderung des Bebauungsplanes Südlich Hofstädter Straße“ und beschließt diesen.

TOP 7             Bebauungsplan „4. Änderung des Bebauungsplanes Südlich Hofstädter Straße“ – 2. Auslegung

Für das projektierte Baugebiet liegt mittlerweile das vom Landratsamt Coburg geforderte Lärmgutachten vor. Dieses berücksichtigt die bis zum Jahr 2035 prognostizierte Verkehrszunahme auf der Ortsumgehung Sonnefeld und kommt zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass die Richtwerte der DIN 18005 größtenteils eingehalten werden. Lediglich in den Nachtstunden kommt es an verschiedenen Immissionsorten zu geringfügigen Überschreitungen der Richtwerte, welche sich aber innerhalb der einer Prognose anhaftenden Toleranzgrenzen bewegen. Die Immissionsgrenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (16. BImSchV) werden an keinem Immissionsort überschritten.

Der Bebauungsplan samt Anlagen und alle weiteren, für die Planung relevanten Unterlagen werden in der Zeit vom 24. April – 28. Mai 2021 zu jedermanns Einsicht im Rathaus ausgelegt. Bitte zur Einsichtnahme einen Termin vereinbaren!

Herr Architekt Schlund aus Bad Staffelstein stellte dem Gremium seine Pläne einer Seniorenwohnanlage im Gebiet dieses Bebauungsplanes in unmittelbarer Nähe zum ASB-Pflegeheim „Anna von Henneberg“ vor. Der Baubeginn ist für Juni 2021 vorgesehen, die Fertigstellung bis spätestens Ende 2022.

TOP 8-10        Wirtschaftsplan 2021, Haushaltsplan samt Anlagen 2021, Haushaltssatzung

Einen angesichts der vielen Corona-Unwägbarkeiten recht „ordentlichen“ Haushalt konnte Kämmerer Heiko Lech ausarbeiten. Insbesondere eine Erholung bei den Gewerbesteuereinnahmen, eine stark gestiegene Schlüsselzuweisung und hohe staatliche Förderungen machen doch einige investive Maßnahmen möglich, wie z. B. den Bau des Mehrgenerationenparks Domäne, die Sanierung der Ortsstraße „Brunnenberg“ und die Erschließung des Baugebietes „Südlich Hofstädter Straße“. Das Gesamtvolumen des Haushalts beläuft sich auf ca. 14,7 Mio. €.

Während man im Gemeindehaushalt erfreulicherweise ohne Kreditaufnahmen auskommt, ist dies im Bereich der Gemeindewerke leider nicht möglich; hier rechnet man mit einer Kreditaufnahme von rund 3,1 Mio. €. Ein Großteil davon wird jedoch kurzfristiger Natur sein, um die Zeit zwischen den Baumaßnahmen und dem Eingang der staatlichen Fördermittel zu überbrücken.

Bei den Gemeindewerken werden die Verbesserungsmaßnahmen im Bereich der Wasserversorgung fortgesetzt, insbesondere die Sanierung der Trinkwasseraufbereitung und der Neubau eines Hochbehälters in Gestungshausen, samt den hierfür notwendigen Verbundleitungen. Im Abwasserbereich sind der Anschluss des Gemeindeteils Firmelsdorf an die zentrale Kläranlage Sonnefeld und die Errichtung einer Schlammschneckenpresse für die Klärschlammverwertung zentrale Maßnahmen.

Gemeindehaushalt und Wirtschaftsplan wurden einstimmig vom Gemeinderat verabschiedet.

TOP 12           Bestellung eines stv. Verbandsrats für den Abwasserzweckverband Steinachtal

Zur stellvertretenden Verbandsrätin des Abwasserzweckverbands Steinachtal wurde Frau Carola Fuhrmann aus Hassenberg bestellt.

TOP 13           Weiterer Stellvertreter des Ersten Bürgermeisters

Zu einer weiteren Vertreterin des Ersten Bürgermeisters im Falle seiner Verhinderung wurde die Gemeinderätin Katrin Engel bestellt.

TOP 14+15     Bundestagswahl am 26. September 2021

Zweigleisig planen muss die Gemeindewahlleitung für die im September anstehende Bundestagswahl. Möglich ist sowohl eine „konventionelle“ Durchführung als Urnenwahl als auch eine reine Briefwahl. Die Wahlbezirkseinteilung bleibt gegenüber der Bundestagswahl 2017 weitestgehend unverändert.

Es wurde ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 € für Wahlhelfer im Urnenwahlbezirk und 25,00 € für solche im Briefwahlbezirk festgesetzt. Wer an der vorherigen Wahlhelferschulung teilnimmt, erhält zusätzlich 10,00 €.

TOP 16           Möglicher Umbau und Umnutzung der ehemaligen Klosterschule zu einem Kindergarten

Einhellig begrüßte der Gemeinderat Überlegungen, die ehemalige Klosterschule zu einem (evangelischen) Kindergarten umzubauen und umzunutzen. Damit würde man das altehrwürdige und unter Denkmal- und Ensembleschutz stehende Gebäude wieder seiner früheren Zweckbestimmung, nämlich der Beherbergung von Kindern, zuführen. Das Gremium beauftragte die Verwaltung, mit allen anderen Beteiligten (Städtebauförderung, Denkmalschutz, Kindergartenträger, Kindergartenförderung) die nächsten Schritte abzuklären und dem Gemeinderat wieder zu berichten, sobald belastbare Zahlen zu den Umbaukosten und den Fördermitteln vorliegen.

TOP 17                       Bekanntgaben

Anschaffung eines werbefinanzierten Nutzfahrzeugs für den Bauhof

Mit der Firma DRIVE Marketing GmbH ist ein Vertrag über die kostenlose Überlassung eines durch werbende Firmen finanzierten Elektro-Nutzfahrzeuges für den gemeindlichen Bauhof abgeschlossen worden. Dieses hat eine Nutzlast von 450 kg, eine mögliche Reichweite von über 100 km und eignet sich ganz besonders für den Einsatz in Parks und Grünanlagen und auf den kommunalen Friedhöfen. In Frage kommende Werbeträger werden in den kommenden Wochen angeschrieben.

Gemeinde Sonnefeld · Schafberg 2 · 96242 Sonnefeld · Tel 09562/4006-0 · info@sonnefeld.de
Skip to content