6. Gemeinderatssitzung am 15. Dezember 2020 in der Domänenhalle
Vorbemerkung: Sitzungen der nach den Kommunalgesetzen vorgesehenen Gremien sind als Teil der staatlichen Exekutive grundsätzlich vom Anwendungsbereich der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) ausgenommen. Das heißt: sie können auch bei bestehenden Versammlungs- und Ausgangsbeschränkungen stattfinden, selbstverständlich aber unter Beachtung der einschlägigen hygienischen Vorgaben und Beschränkungen wie Mindestabstände, Maskenpflicht abseits des eigenen Platzes, regelmäßiges Lüften des Versammlungsraumes, Kontaktnachverfolgung aller Sitzungsteilnehmer, einschließlich Zuhörern usw.).
TOP 6 Bekanntgabe der freigegebenen Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14. Oktober 2020
Der Vorsitzende gab folgende Beschlüsse bekannt, für die nachträglich die Nichtöffentlichkeit aufgehoben wurde:
- Darlehensaufnahme für die Gemeindewerke Sonnefeld (TOP 5)
Beschluss: Nach eingehender Diskussion über die Vor- und Nachteile der einzelnen Kreditvarianten und Laufzeiten beschließt das Gremium die Aufnahme des Kredites in Höhe von 540.000 € zu nachstehenden Konditionen bei der DZ HYP:
Darlehensbetrag: 540.000,00 €
Kreditart: Kommunalkredit als Ratendarlehen
Darlehenslaufzeit: 10 Jahre
Tilgung: vierteljährlich 13.500,00 €, erstmals zum 30.12.2020
Valuta: 26.10.2020
Zinsen: 0,0 % fest auf 5 Jahre
Laufzeit: 10 Jahre
- Vergabe der Planungsleistungen für ein Lärmschutzgutachten Domänenwiese (TOP 6)
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, vorbehaltlich der Freigabe durch die Regierung von Oberfranken den Zuschlag für die Erstellung eines Lärmschutzgutachtens gemäß Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma TÜV Süd Industrie Service GmbH, 90431 Nürnberg, mit einem Angebotspreis von 4.980 € netto (5.672,40 € brutto) zu vergeben.
TOP 7 Vorstellung des Bauvorhabens „Seniorenwohneinrichtung“ des Architekturbüros Schlund
Das Architekturbüro Schlund plant die Errichtung einer Seniorenwohneinrichtung mit insgesamt 27 Wohneinheiten östlich des bestehenden Pflegeheims „Anna von Henneberg“. Herr Architekt Schlund stellte im Rahmen der Gemeinderatssitzung Einzelheiten dieses Projektes vor. Die Wohneinheiten seien zwischen 65 m² und 87 m² groß und könnten sowohl zur Miete als auch im Wohneigentum belegt werden. Die Wohnungen entsprächen den geltenden behindertengerechten Vorgaben und Anforderungen. Der ASB-Kreisverband Neustadt b. Coburg übernehme die Betreuung der Senioren im Rahmen eines sog. „Kümmerervertrages“. Dabei werde natürlich auf den individuellen Betreuungsbedarf der Bewohner abgestellt. Geplanter Baubeginn sei Mai / Juni 2021; bei einer Bauzeit von 12 – 14 Monaten könnten die ersten Bewohner im Sommer 2022 einziehen. Der Gemeinderat zeigte sich hocherfreut über die Planungen des Architekturbüros Schlund, welches bereits zahlreiche Referenzprojekte in der Region vorweisen könne.
TOP 8 4. Änderung des Bebauungsplanes „Südlich Hofstädter Straße“ – Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zur frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB
Die Errichtung der Seniorenwohneinrichtung (vgl. TOP 7) macht die 4. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Südlich Hofstädter Straße“ erforderlich. Einzelheiten der Bebauungsplanänderung können dem „Sonnefelder Wochenblatt“ Nr. 51/2020 vom 18. Dezember 2020 entnommen werden. Die Änderungsplanung liegt in der Zeit vom 4. Januar – 8. Februar 2021 in den Räumen des Bauamts im Rathaus Sonnefeld zu jedermanns Einsicht aus.
TOP 9 Mehrgenerationenpark „Klostergarten“ – Vorstellung durch das Planungsbüro freiraumpioniere, Weimar
Herr Hamberger vom Planungsbüro freiraumpioniere, Weimar, stellte dem Gemeinderat Details zur vorliegenden Planung des Mehrgenerationenparks „Klostergarten“ vor. Insgesamt sei eine Fläche von knapp 6.000 m² überplant worden. Der sehr schöne Baumbestand werde dabei weitgehend erhalten und stellenweise weiter entwickelt. Es seien drei Hauptnutzungsbereiche für Kinder vorgesehen: ein Kleinkinderspielbereich, ein Bereich für Kinder im Alter von 6 – 12 Jahren und ein Rückzugsbereich „Naturerlebnis Bachlauf“. Hamberger erläuterte Einzelheiten zur wegemäßigen Erschließung, zur Beleuchtung, zu den Spiel- und Bewegungsgeräten und zu den beiden geplanten Aufenthaltsbereichen. Durch eine Fortführung der Bachverrohrung würden kaum nutzbare Böschungsbereiche und die sehr wartungsaufwändigen Holzbrücken verschwinden. Dafür werde der Bachlauf im weiteren Verlauf renaturiert, bepflanzt und ökologisch aufgewertet. Die Kosten der Gesamtmaßnahme bezifferte Hambacher auf 770.000 €. Die Regierung von Oberfranken bezuschusse die Maßnahme mit Städtebaufördermitteln in Höhe von 60 %. Zum Eigenanteil ergänzte Bürgermeister Keilich, dass bereits rund 80.000 € an zweckgebundenen Spenden für dieses von der Bevölkerung lang ersehnte Projekt eingegangen seien. Mehrheitlich beschloss der Gemeinderat, die Maßnahme in 2021 durchzuführen und im Haushalt entsprechende Mittel einzustellen.
TOP 10 Neuerlass der Geschäftsordnung des Gemeinderats Sonnefeld zum 1. April 2021
Das Gremium beschloss einen Neuerlass seiner Geschäftsordnung zum 1. April 2021. Zu diesem Zeitpunkt wird das neue Ratsinformationssystem (RIS) in Dienst gestellt, was umfangreiche Änderungen verschiedener Bestimmungen der Geschäftsordnung notwendig macht.nahme des bereits 2019 eingeplanten Kredits in Höhe von 540.000 € nunmehr unausweichlich.
TOP 11 Ortsrecht der Gemeinde Sonnefeld;
- Änderung der „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“
Der Gemeinderat beschloss eine Änderung der o. g. Satzung. Es wurde klargestellt, dass Ortssprecher bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit zwar Anspruch auf eine Entschädigung (Sitzungsgeld) für die Teilnahme an allen Gemeinderatssitzungen haben, nicht jedoch für die Teilnahme an Fraktions- und Ausschusssitzungen. Die Änderungssatzung war im „Sonnefelder Wochenblatt“ Nr. 51/2020 vom 18.12.2020 abgedruckt.
TOP 12 Einrichtung eines Klimaschutzbeirates
Der Gemeinderat Sonnefeld beschloss mehrheitlich, einen Klimaschutzbeirat einzurichten, der die Energiewende mit allen damit zusammenhängenden Fragen auf örtlicher Ebene begleiten und voranbringen soll. Dieser Beirat besteht aus je einem Gemeinderatsmitglied jeder Fraktion sowie „kooptierten“ (beigezogenen) Fachleuten aus der Bürgerschaft, welche vom Beirat entsprechend berufen werden. Seitens des Gemeinderats wurden in den Beirat berufen: Günter Engel (GUB, Vorsitzender), Carola Fuhrmann (CSU), Barbara Lauterbach (SPD) und Maik Friedrich (JU).
TOP 13 Wasser- und Abwassergebühren ab 1. Januar 2021
Bekanntlich wurde die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH mit der Neukalkulation der Wasser- und Abwassergebühren ab 1. Januar 2021 betraut. Diese Neukalkulation kann bis zum genannten Zeitpunkt nicht abgeschlossen werden, weshalb der Gemeinderat zwei sogenannte „Rückwirkungsbeschlüsse“ fasste. Diese bedeuten, dass rückwirkend zum 1. Januar 2021 die neu kalkulierten Gebührensätze in Kraft treten, auch wenn die Kalkulation erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden kann. Die beiden Beschlüsse waren im „Sonnefelder Wochenblatt“ Nr. 51/2020 vom 18.12.2020 abgedruckt.
TOP 14 Zuschuss für die BRK-Bereitschaft Hassenberg für die Beschaffung von Dienstkleidung und eines Einsatzfahrzeuges
Der BRK-Bereitschaft Hassenberg wurde für die Beschaffung von Dienstkleidung und eines Einsatzfahrzeuges ein Zuschuss in Höhe von 2.685 € bewilligt.
TOP 15 Bekanntgaben
Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Vorhaben
Für Maßnahmen im Bereich der Wasserversorgung hat das Wasserwirtschaftamt Kronach der Gemeinde Sonnefeld Zuwendungen in Höhe von rund 7 Mio. € für Leitungsbau und 1,2 Mio. € für Bauwerke in Aussicht gestellt.
Corona-Maßnahmen im Schulbereich
Unter Inanspruchnahme entsprechender staatlicher Fördermittel sind für den Schulbereich Verstärkerfahrten für Beförderungsstrecken mit hohen Schülerzahlen beauftragt worden. Alle Räume werden mit CO2-Ampeln ausgestattet; darüber hinaus erhalten insgesamt sieben Klassenzimmer ohne Anschluss an eine zentrale Raumbelüftung und mit schlechten Lüftungsmöglichkeiten mobile Raumluftgeräte.
Staatlicher Ausgleich für Gewerbesteuerausfälle 2020
Für die – größtenteils coronabedingten – Gewerbesteuerausfälle 2020 hat der Freistaat Bayern ein kommunales Förderprogramm aufgelegt. Unmittelbar vor der Sitzung ist aus diesem Förderprogramm der Betrag von 670.000 € bei der Gemeinde Sonnefeld eingegangen.
Darüber hinaus informierte Kämmerer Lech das Gremium, dass Sonnefeld im kommenden Jahr mit einer Schlüsselzuweisung von ca. 1,6 Mio. € kalkulieren könne, was dem extrem schlechten Finanzjahr 2019 geschuldet sei, welches sich nun förderlich auf die Höhe dieser Finanzzuweisung auswirke.