44. Gemeinderatssitzung am 24. Oktober 2024 in der Domänenhalle

TOP 6  Bekanntgabe der freigegebenen Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 18. September 2024

Der Vorsitzende gab folgende Beschlüsse bekannt, für die nachträglich die Nichtöffentlichkeit aufgehoben wurde:

  • Erweiterung KiTa St. Marien – Vergabe des Zuschlags für die Trockenbauarbeiten (TOP 5):

Beschluss:      Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter, der Fa. Heinrich Schmid GmbH & Co. KG, Coburger Str. 67, 96271 Grub am Forst mit einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 49.125,40 € zu erteilen.

  • Erweiterung KiTa St. Marien – Vergabe des Zuschlags für die Innenausbauarbeiten (TOP 6):

Beschluss:      Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter, der Fa. Haimerl GmbH, Industriestr. 2, 96250 Ebensfeld mit einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 100.867,97 € zu erteilen.

  • Erweiterung KiTa St. Marien – Vergabe des Zuschlags für die Bodenbelagsarbeiten (TOP 7):

Beschluss:      Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter, der Fußböden Fleischmann GmbH, Siemensstr. 14, 96129 Strullendorf mit einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 19.142,95 € zu erteilen.

  • Erweiterung KiTa St. Marien – Vergabe des Zuschlags für die Außenputzarbeiten (TOP 8):

Beschluss:      Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Heinrich Schmid GmbH & Co. KG, Coburger Str. 14, 96271 Grub am Forst mit einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 54.149,76 € zu erteilen.

  • Erweiterung KiTa St. Marien – Vergabe des Zuschlags für die PV-Dachanlage (TOP 9)

Beschluss:      Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Zirkelbach Haustechnik, Reuther Str. 18, 96272 Hochstadt a. M. mit einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 33.975,48 € zu erteilen.

  • Erneuerung der Gehwege und Randbereiche an der St 2191 – Vergabe des Zuschlags für die Planungsleistungen (TOP 10)

Beschluss:      Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter, dem Ingenieurbüro IVS Kronach, Am Kehlgraben 76, 96317 Kronach mit einem Brutto-Honorarangebot in Höhe von 198.297,07 € zu erteilen.

  • Erweiterung KiTa St. Marien – Vergabe des Zuschlags für das Gewerk Lieferung und Montage Spielgeräte (TOP 11):

Beschluss:      Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter, der Fa. Westfalia Spielgeräte GmbH, Zieglerstr. 16-20, 33161 Hövelhof mit einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 16.372,55 € zu erteilen.

TOP 7  Ortsrecht der Gemeinde Sonnefeld; Neuerlass der „Satzung über die Hausnummerierung der Gemeinde Sonnefeld“

Die „Satzung über Straßennamen und die Numerierung der Gebäude in der Gemeinde Sonnefeld“ stammt aus dem Jahr 1962 (!) und ist damit in weiten Teilen überholt. Dies betrifft insbesondere die darin festgelegte Ausgestaltung der Hausnummernschilder, die eigentlich bereits seit der Gebietsreform nicht mehr zutreffend war, weil in den eingemeindeten Gemeindeteilen teilweise Schilder in anderer Ausführung als in der Satzung festgelegt verwendet wurden (und werden), was aber in der Satzung nicht entsprechend dargestellt / geändert wurde.

Der Gemeinderat beschloss nunmehr mehrheitlich den Erlass einer neuen „Satzung über die Hausnummerierung“, welche auf allzu bürokratische Regelungen verzichtet und in diesem Wochenblatt abgedruckt ist.

TOP 8  Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG); Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung der Gemeinde Sonnefeld nach Art. 7 BayKiBiG

Die Gemeinden entscheiden, welchen örtlichen Bedarf an Betreuungsplätzen sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer Angebote als bedarfsnotwendig anerkennen (Art. 7 Abs. 1 BayKiBiG). Die Gemeinden haben die Entscheidung entsprechend den örtlichen Gegebenheiten regelmäßig zu aktualisieren.

Im Zuge der Vorbereitung des Förderantrags für den Umbau der ehemaligen Klosterschule zu einem Kindergarten war nunmehr eine solche Aktualisierung erforderlich. Unter Auswertung umfangreichem Datenmaterials (Geburtenzahlen, aktuelle Belegung der Einrichtungen, Gastkinder usw.) beschloss das Gremium, für die Gesamtgemeinde Sonnefeld (weiterhin) einen Bedarf von 125 Betreuungsplätzen für Regelkinder und 75 Betreuungsplätzen für Krippenkinder zugrunde zu legen und anzuerkennen. Die bisherige Größe des evangelischen Kindergartens (viergruppig) muss beim Umbau der ehemaligen Klosterschule zu einer Kindertageseinrichtung erhalten bleiben.

TOP 10           Antrag der GR Lauterbach, Löffler, K. Engel und Fuhrmann zur Fertigstellung der leerstehenden Wohnung in der „alten Schule“ in Hassenberg und weiterer Renovierungsarbeiten

Die „alte Schule“ in Hassenberg beherbergt insgesamt drei Wohnungen. Während die im EG befindliche Wohnung an das Landratsamt Coburg vermietet ist, sind die beiden anderen Wohnungen aktuell in einem nicht vermietbaren Zustand. Eine vor einigen Jahren begonnene Renovierung einer Wohnung wurde eingestellt, auch aus Kostengründen. Im diesjährigen Haushalt waren entsprechende Mittel für eine Fortführung der Renovierung vorgesehen, wurden aber im Zuge der Haushaltsberatungen aufgrund knapper Finanzmittel gestrichen. Der Antrag der vier Hassenberger Gemeinderäte zielt unter anderem auf eine Fortführung der begonnenen Renovierung.

Bürgermeister Keilich gab zu bedenken, dass die „alte Schule“ ein zentrales Objekt der gerade angelaufenen Dorferneuerung werden könnte und stelle in Frage, ob aktuell Sanierungsmaßnahmen sinnvoll wären, wenn in wenigen Jahren möglicherweise eine Generalsanierung des Objektes erfolgen würde.

Der Gemeinderat sprach sich für eine Aufnahme der Wohnungssanierung in die Haushaltsberatungen 2025 aus.

TOP 11           Bekanntgaben

Einstellung eines Auszubildenden (m/w/d) zum Verwaltungsfachangestellten

Hauptamtsleiter Markus informierte, dass man sich bei der Einstellung eines Verwaltungsfachangestellten auf der Zielgeraden befinde. Anfang November würden die Vorstellungsgespräche unter den verbliebenen 41 Bewerbern geführt. Ein zusammen mit den Nachbargemeinden Grub am Forst und Ebersdorf sowie connect Neustadt durchgeführtes Assessment Center (Kennenlerntag) sei ein voller Erfolg gewesen.

Gemeinde Sonnefeld · Schafberg 2 · 96242 Sonnefeld · Tel 09562/4006-0 · info@sonnefeld.de
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