35. Gemeinderatssitzung am 13. Dezember 2023 in der Domänenhalle

TOP 6             Bekanntgabe der freigegebenen Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 15. November 2023

Der Vorsitzende gab folgende Beschlüsse bekannt, für die nachträglich die Nichtöffentlichkeit aufgehoben wurde:

  • Neubau Feuerwehrgerätehaus Gestungshausen:
Gewerk Zuschlagnehmer Auftragssumme brutto
Estricharbeiten Fa. Estrich Nagengast GmbH, Rattelsdorf 23.510,06 €
Trockenbauarbeiten Fa. Michael Knauer, Sonnefeld 36.366,69 €
  • Neubau KiTa St. Marien:
Gewerk Zuschlagnehmer Auftragssumme brutto
Fliesenarbeiten Fa. Sollecito Fliesen GmbH, Bindlach 33.165,30 €
Dachdeckerarbeiten Fa. Hans Welsch GmbH, Coburg 130.739,05 €
Malerarbeiten Malermeister Hartmut Frieser, Bad Lobenstein 29.065,88 €

 

TOP 7     2. Änderung Bebauungsplan Hummenberg IVb im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB – Abwägung, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Da bei praktisch allen Bauanträgen für das Neubaugebiet Ausnahmen und Befreiungen von den Bestimmungen des Bebauungsplans „Hummenberg IVb“ erforderlich waren, hat das Landratsamt Coburg angeregt, den Bebauungsplan in einigen Punkten zu ändern. Diesem Wunsch wolle man gerne nachkommen, so Bürgermeister Keilich. Der Gemeinderat prüfte die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und billigte den nun vorliegenden überarbeiteten Entwurf der 2. Bebauungsplanänderung, der nunmehr nochmals zu jedermanns Einsicht ausgelegt wird.

TOP 8+9         Ortsrecht der Gemeinde Sonnefeld;

Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) und 2. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

 

Die aktuell geltende Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) ist in ihrer ursprünglichen Fassung am 1. Januar 1994 in Kraft getreten. Nach nunmehr 30 Jahren und insgesamt zwölf Änderungssatzungen folgte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung, diese Satzung aus Gründen der Übersichtlichkeit und Rechtsklarheit insgesamt neu zu erlassen. Anlass hierfür bot zudem die aufgrund der bereits durchgeführten bzw. noch laufenden Verbesserungsmaßnahmen notwendige Neukalkulation und Neufestsetzung der Wasserverbrauchsgebühr.

Erfreulich hierbei: der Wasserpreis wird ab dem 1. Januar 2024 um 0,22 €/m³ auf 1,40 €/m³ abgesenkt.

Neben dieser verringerten Verbrauchsgebühr und den in der Oktober-Gemeinderatssitzung beschlossenen Änderungen (neue Herstellungsbeitragssätze, Änderungen aufgrund von Anregungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands) beinhaltet die neue BGS-WAS noch verschiedene sprachliche Anpassungen ohne weitergehende materiellrechtliche Änderungen.

Ebenso beschloss der Gemeinderat eine Klarstellung in der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts: den Vorsitz in den gemeindlichen Ausschüssen führt der Erste Bürgermeister, einer seiner Stellvertreter oder ein vom Bürgermeister bestimmtes Ausschussmitglied. Damit entspricht die Gemeindesatzung nunmehr auch der Vorgabe der Bayerischen Gemeindeordnung.

TOP 10           Gewährung von Zuschüssen – Renovierungsarbeiten KiGa Hassenberg

 

Im Kindergarten Hassenberg waren verschiedene Renovierungsarbeiten (Malerarbeiten, Bodenbeläge) notwendig und unaufschiebbar. Die Gesamtkosten hierfür beliefen sich auf 20.189,98 €. Der Gemeinderat beschloss hierfür den „üblichen“ gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 30 % der Gesamtkosten, mithin ca. 6.060 €.

TOP 11+12     Niederlegung des Amts als Gemeinderat durch Claus Höcherich und Fritz Übelhack

 

Die beiden Urgesteine des Sonnefelder Gemeinderats, Claus Höcherich und Fritz Übelhack, legen ihr Ehrenamt zum 31. Dezember 2023 nieder. Übelhack gehörte dem Gremium über 33 Jahre an, Höcherich sogar über 39 Jahre. Der Vorsitzende bedankte sich für den jahrzehntelangen Einsatz zum Wohle der Gemeinde Sonnefeld und ihrer Bürgerinnen und Bürger. Der Gemeinderat stellte die Amtsniederlegung jeweils fest und berief die Listennachfolger Steffen Hertha (CSU) und Jörg Faber (GUB) in den Gemeinderat. In der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung, die voraussichtlich am 7. Februar 2024 stattfindet, erfolgt die Vereidigung; außerdem muss ein neuer Zweiter Bürgermeister gewählt werden, weil Claus Höcherich mit der Amtsniederlegung gleichzeitig das Ehrenamt als Zweiter Bürgermeister verliert, weil ein weiterer Bürgermeister stets ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied sein muss.

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