34. Gemeinderatssitzung am 15. November 2023 in der Domänenhalle

TOP 6             Bekanntgabe der freigegebenen Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 11. Oktober 2023

Der Vorsitzende gab folgende Beschlüsse bekannt, für die nachträglich die Nichtöffentlichkeit aufgehoben wurde:

  • Neubau KiTa St. Marien:
Gewerk Zuschlagnehmer Auftragssumme brutto
Klempnerarbeiten Fa. Hans Welsch, Coburg 43.707,33 €
Innenputzarbeiten Fa. Zeuß & Gäßlein GmbH, Küps 36.181,77 €
Estrich Fa. HG Bau GmbH, Halle 29.569,60 €
Heizung Fa. H. Höcherich, Sonnefeld 95.739,07 €
Rolladen-Arbeiten Fa. Sitzmann GmbH, Schlitz 58.476,60 €
  • Neubau Feuerwehrgerätehaus Gestungshausen:
Gewerk Zuschlagnehmer Auftragssumme brutto
Innenputzarbeiten Fa. Zeuß & Gäßlein GmbH, Küps 29.159,58 €
Außenputzarbeiten Fa. Michael Knauer, Sonnefeld 35.648,83 €
Holzfassade Fa. Dachdeckerei Hanf, Schwarzbach 18.500,34 €
  • Umrüstung der Straßenbeleuchtungseinrichtung in Sonnefeld – Zuschlag für die Vergabe der Liefer- und Montageleistungen (TOP 13)

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang an die Firma Delsana GmbH & Co. KG, Schwarzenbach, mit der Lieferung der LED-Mastleuchten und Erdkabelübergangskästen wie folgt zu beauftragen:

  • für die Straßen Allee, Flurstraße und Austraße zu einem Brutto-Angebotspreis von 14.908,32 €,
  • für die Straßen Hofstädter Straße, Neuensorger Straße, Werkstraße, Wettiner Straße und Frohnlacher Straße zu einem Brutto-Angebotspreis von 14.908,32 €,
  • für die Hennebergerstraße zu einem Brutto-Angebotspreis von 9.767,52 €.

Weiterhin beschließt das Gremium, die Firma Delsana GmbH & Co. KG, Schwarzenbach, mit der Installation und Montage (77 Stück) der LED-Mastleuchten und Erdkabelübergangskästen zu einem Brutto-Angebotspreis von 14.363,30 € zu beauftragen.

Der Gemeinderat beschließt die bei der Umrüstung der Straßenbeleuchtungseinrichtung entstehende Haushaltsüberschreitung in Höhe von 30.647,46 € als überplanmäßige Ausgabe gemäß Art. 66 Abs. 1 GO, da die Maßnahme unabweisbar und die Deckung gewährleistet ist.

 

TOP 7             Bebauungsplan GE „Gestungshausen West, II. Bauabschnitt“;

Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung für die Aufstellung des Bebauungsplanes

Eine Firma aus dem Gemeindegebiet möchte sich erweitern, kann dies aber nicht am angestammten Standort. Deshalb möchte die Gemeinde Sonnefeld ein adäquates Baufeld ausweisen, und zwar im Anschluss an das bereits überplante und großteils bebaute Gewerbegebiet „Gestungshausen West“. Dieser zweite Bauabschnitt umfasst eine Baufläche von ca. 1 ha. Der Gemeinderat billigte nunmehr den vorliegenden Bebauungsplanentwurf und beschloss die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange.

TOP 8             Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans für die Gemeinde Sonnefeld;

Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Auslegung

Die Gemeinde Sonnefeld verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1983. Dieser wurde zuletzt im Jahr 1997 strategisch für das gesamte Gemeindegebiet fortgeschrieben. Im Zuge dieser Fortschreibung wurde ein Landschaftsplan in den Flächennutzungsplan integriert. Seitdem gab es nur noch anlassbezogene punktuelle Änderungen des Planwerkes, das nunmehr, nach 40 Jahren, die ihm zugedachten Funktionen nicht mehr erfüllen kann.

Nach umfangreichen Vorarbeiten des beauftragten Planungsbüros IVS, der Verwaltung und des Bauausschusses beschloss nunmehr der Gemeinderat, den Flächennutzungsplan samt Landschaftsplan für das gesamte Gemeindegebiet neu aufzustellen. Auch hier ist nunmehr der nächste Schritt die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange.

TOP 9             Vorstellung Gemeinde-Informations-App

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit (Kommunale Allianz B 303+) wurde eine Gemeinde-Informations-App vorgestellt. Diese ist als sinnvolle Ergänzung zum Wochenblatt zu sehen, kann aber dringende Meldungen wie z. B. über Straßensperrungen, unaufschiebbare Wasserabstellungen usw. wesentlich schneller „an den Mann bzw. die Frau“ bringen. Zudem können auch Vereine ihre Meldungen, Informationen u. dgl. schnell (und umsonst) verbreiten. Der Nutzer entscheidet selbst, welche Nachrichten er empfangen möchte (als Push-up-Meldung) und welche nicht. Durch die Vernetzung mit anderen ILE-Mitgliedsgemeinden besteht die Möglichkeit, schnell und gezielt informiert zu werden, auch für diese Gemeinden.

Der Gemeinderat beschloss, diese App anzuschaffen und den Bürgerinnen und Bürgern sowie den örtlichen Vereinen zur Verfügung zu stellen.

TOP 10           Antrag von Gemeinderat Michael Fischer zur Gewährung einer Anerkennung aktiver Feuerwehrleute in unserer Wehr

Auf Vorschlag von GR Michael Fischer beschloss der Gemeinderat, allen aktiven Feuerwehrleuten als kleine Anerkennung für Ihren Einsatz jährlich eine Zehnerkarte für das Sonnefelder Freibad zukommen zu lassen.

TOP 11           Bekanntgaben

Strombelieferung ab 1. Januar 2024 für kommunale Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung

In dreijährigem Rhythmus beteiligt sich die Gemeinde Sonnefeld an sog. Bündelausschreibungen für den Bezug von Erdgas und Strom für die gemeindeeigenen Liegenschaften. Durch die Bündelung der Nachfrage mehrerer Kommunen erzielt man auf dem Markt günstigere Einkaufspreise. Nunmehr liegen die Ergebnisse für den Strombezug ab 1. Januar 2024 vor. Nachdem man in den letzten Jahren von wirklich sehr günstigen Strombezugspreisen profitierte, fallen die Ausschreibungsergebnisse dieses Mal doch ernüchternd aus. Wie auch beim Erdgasbezug muss die Gemeinde – allerdings von einem sehr niedrigen Preisniveau kommend – deutliche Preissteigerungen in Kauf nehmen.

Der reine Arbeitspreis liegt im Jahr 2024 – jeweils abhängig von der Art des Strombezugs – zwischen 14,0 und 14,4 ct/kWh. Im Jahr 2025 verringert sich der Preis auf 12,6 – 13,2 ct/kWh, um Jahr 2026 dann nochmals auf 10,9 – 11,5 ct/kWh.

Erfreulich: seit 2019 hat sich die Stromliefermenge von 1,157 Mio. kWh auf rund 835.000 kWh und damit um knapp 28 % verringert.

Vertragspartner bei den neuen Stromlieferverträgen ist die N-ERGIE AG

Gemeinde Sonnefeld · Schafberg 2 · 96242 Sonnefeld · Tel 09562/4006-0 · info@sonnefeld.de