33. Gemeinderatssitzung am 11. Oktober 2023 in der Domänenhalle

TOP 6 Bekanntgabe der freigegebenen Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sit-zung des Gemeinderats vom 20. September 2023

Der Vorsitzende gab folgende Beschlüsse bekannt, für die nachträglich die Nichtöffentlichkeit auf-gehoben wurde:

– Neubau KiTa St. Marien – Vergabe des Zuschlags für das Gewerk Stahl- und Metallbauarbeiten (TOP 5)
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Be-lange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichen Bie-ter, der Firma Kindschuh GmbH, Oberalba 39, 36466 Dermbach, mit einer Brutto-Angebotssumme in Höhe von 89.660,13 € zu erteilen.
– Neubau KiTa St. Marien – Vergabe des Zuschlags für das Gewerk Sanitär/Lüftung (TOP 6)
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Be-lange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichen Bie-ter, der Firma Hans Höcherich, Kirchgasse 14, 96242 Sonnefeld, mit einer Brutto-Angebotssumme von 85.868,62 € zu erteilen.
– Neubau Feuerwehrgerätehaus Gestungshausen – Vergabe des Zuschlags für das Gewerk Elektroinstallation (TOP 7)
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Be-lange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Petzold GmbH, Kirchstr. 58a, 98724 Lauscha, mit einem Brutto-Angebotspreis von 158.800,81 € zu erteilen.

TOP 7 Ortsrecht der Gemeinde Sonnefeld;
Neuerlass der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung (VES-WAS) und Aufhebung der bisherigen Beitragssatzung für die Verbesserung der Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Sonnefeld (VBS-WAS) vom 18. Juli 2017

Im Jahr 2017 hatte der Gemeinderat ein Maßnahmenpaket zur grundhaften Verbesserung der gemeindlichen Wasserversorgungseinrichtung auf den Weg gebracht, nachdem in zunehmendem Maße „in die Jahre gekommene“ Anlagenteile wie z. B. Hochbehälter ihren Dienst versagt hatten und zwei von drei Tiefbrunnen regeneriert werden mussten. Die Refinanzierung der Maßnahmen sollte zu 85 % über Verbesserungsbeiträge und zu 15 % über die Verbrauchsgebühren erfolgen.

Auf die zu erwartende Beitragsschuld wurden nach Baubeginn der Verbesserungsmaßnahmen Vorausleistungen erhoben, und zwar in Höhe von insgesamt 88 % der zu erwartenden Beitrags-schuld. Im Rahmen eines Musterklageverfahrens bewertete das Verwaltungsgericht Bayreuth die Verbesserungsbeitragssatzung (VBS-WAS) als nichtig. Dies hatte zur Folge, dass allen Beitrags-schuldnern, die Widerspruch gegen den Vorausleistungsbescheid erhoben hatten, ihre Vorauszah-lungen zurückerstattet wurden.

Da der Zeitraum zwischen der Erhebung der (ersten) Vorauszahlung und dem Entstehen der Bei-tragspflicht nicht länger als sechs Jahre sein darf, müssen die bereits fertiggestellten Maßnahmen noch im Jahr 2023 endgültig abgerechnet werden. Es handelt sich hierbei um folgende Maßnah-men:

1. Erneuerung der Trinkwasserleitung im Zuge der Kreisstraße CO 10 in den Ortsdurchfahr-ten Hassenberg und Wörlsdorf (anstelle der Maßnahme „Neubau Hochbehälter Gestungs-hausen“) – abgeschlossen 2021

2. Sanierung des Tiefbrunnens II mit Neuverlegung einer Zubringerleitung vom Tiefbrunnen II zur Trinkwasseraufbereitung Sonnefeld – abgeschlossen 2022

3. Sanierung der Trinkwasseraufbereitung Sonnefeld – abgeschlossen 2023

4. Neue Zubringerleitung „Lange Wiesen“ zum Hochbehälter Sonnefeld – abgeschlossen 2018

5. Erneuerung der Trinkwasserhauptleitung Bieberbacher und Thüringer Straße – abgeschlos-sen 2020

Zur Abrechnung der Maßnahmen hat der Gemeinderat nunmehr eine neue Verbesserungsbei-tragssatzung (VES-WAS) mit folgenden Beitragssätzen beschlossen:

– pro m² Grundstücksfläche: 0,54 €/m²
– pro m² Geschossfläche: 2,20 €/m²

Hinzu kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, aktuell also 7 %. Die Vo-rausleistungen werden, sofern sie nicht erstattet werden mussten, angerechnet. Bei beitragspflich-tigen Grundstücken, bei denen sich seit der Erhebung der Vorausleistung nichts geändert hat (z. B. durch Anbau, Dachgeschossausbau o. ä.), wird sich die Restzahlung im ein- oder niedrigen zwei-stelligen Eurobereich bewegen, also wesentlich niedriger als ursprünglich geplant.

Entgegen der Rechtslage zu Beginn der Realisierung der Verbesserungsmaßnahmen kommt die Gemeinde Sonnefeld nunmehr doch in den Genuss staatlicher Fördermittel. Diese erfolgen maß-nahmebezogen und fließen mit 373.800 € in die Beitragskalkulation und mit rund 3,876 Mio. € in die Gebührenkalkulation. Maßnahmen, die noch nicht abgeschlossen bzw. in Betrieb sind wie z. B. der Neubau des Hochbehälters Gestungshausen mit den zugehörigen Verbindungsleitungen oder die Sanierung des Tiefbrunnens Wörlsdorf fließen nach ihrem Abschluss ebenfalls in die Gebüh-renkalkulation. Da jedoch auch ein Großteil der staatlichen Förderung in die Gebührenkalkulation fließt, wird der Wasserpreis auch in den kommenden Jahren nicht so stark steigen wie angesichts des Umfangs aller Baumaßnahmen im Bereich der Wasserversorgung ursprünglich befürchtet werden musste.

Auf Basis der neuen VES-WAS werden im Monat November 2023 die endgültigen Verbesse-rungsbeitragsbescheide erstellt und versandt. Die VES-WAS ist ebenfalls in diesem Wochenblatt abgedruckt und bekanntgemacht.

TOP 8 Ortsrecht der Gemeinde Sonnefeld;
12. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabga-besatzung der Gemeinde Sonnefeld (BGS-WAS)

Zeitgleich mit dem Erlass der VES-WAS (TOP 7) müssen zwingend auch die Beitragssätze der Herstellungsbeitragssatzung angepasst (erhöht) werden. Grund hierfür ist die Gleichbehandlung von Alt- und Neuanschließern, die nur so erreicht werden kann. Für die nach Abschluss der Ver-besserungsmaßnahmen neu Anschließenden sind die Kosten der Verbesserung, mit denen die Altanschließer mit einem besonderen Beitrag herangezogen werden konnten, Kosten der erstmali-gen Herstellung. Die Rechtsprechung fordert deshalb, dass zum Zeitpunkt des Entstehend eines Verbesserungsbeitrags zeitgleich eine Herstellungsbeitragssatzung mit neu kalkulierten, erhöhten Beitragssätzen in Kraft tritt.

Der Gemeinderat beschloss daher diese neuen Beitragssätze wie folgt:

– pro m² Grundstücksfläche 1,24 €/m²
– pro m² Geschossfläche 4,93 €/m²

Eingearbeitet wurden auch einige Anpassungen an die Mustersatzung des Bayer. Gemeindetags. Die Änderungssatzung ist in diesem Wochenblatt abgedruckt und bekanntgemacht.

TOP 9 Bebauungsplan Baugebiet Gestungshausen Weinberg – Satzungsbeschluss

Durch den Satzungsbeschluss wurde das Bauleitplanverfahren für das Wohnbaugebiet Gestungs-hausen Weinberg nunmehr abgeschlossen. Es bietet Platz für 15 Einfamilienhäusern in sehr schö-ner Lage am Weinberg in Gestungshausen. Die Erschließung soll durch einen Erschließungsträger erfolgen und zeitnah beginnen.

TOP 10 Antrag auf Vorbescheid Nutzungsänderung Weidhäuser Straße 41

Ein Investor möchte das Wohnhaus Weidhäuser Straße 41 erwerben und zu einer Unterkunft für Asylbewerber umnutzen. Es ist die Unterbringung von 22 Einzelpersonen (männlich) vorgesehen. Diese Art der Unterbringung löst Skepsis sowohl bei den Anliegern als auch bei den Mitgliedern des Gemeinderates aus. Mehrere Initiatoren überreichten dem Ersten Bürgermeister Michael Kei-lich vor Sitzungsbeginn rund 1.300 Unterschriften von Gegnern des Vorhabens.

Allerdings dürfte das Vorhaben an besagter Stelle bauplanungsrechtlich zulässig sein, da es sich vorliegend um ein Mischgebiet handelt, so Keilich. Dennoch beschloss der Gemeinderat einstim-mig, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern. Das „Heft des Handelns“ halte nunmehr das Landratsamt Coburg in der Hand.

TOP 11 Bekanntgaben

Gasbelieferung der gemeindlichen Liegenschaften ab 1. Januar 2024

In dreijährigem Rhythmus beteiligt sich die Gemeinde Sonnefeld an sog. Bündelausschreibungen für den Bezug von Erdgas und Strom für die gemeindeeigenen Liegenschaften. Durch die Bünde-lung der Nachfrage mehrerer Kommunen erzielt man auf dem Markt günstigere Einkaufspreise. Nunmehr liegen die Ergebnisse für den Gasbezug ab 1. Januar 2024 vor. Nachdem man in den letzten Jahren von wirklich sehr günstigen Gasbezugspreisen profitierte, fallen die Ausschrei-bungsergebnisse dieses Mal doch ernüchternd aus. Bislang betrug der Arbeitspreis 1,7459 ct/kWh, ab Januar 2024 müssen hierfür 6,0500 ct/kWh berappt werden. Bezogen auf den letztjährigen Jahresverbrauch bedeutet dies allein beim Arbeitspreis Mehrkosten von ca. 32.000 €/Jahr. In den Jahren 2025 und 2026 sinkt dann der Arbeitspreis zunächst auf 5,9000 ct/kWh und dann auf 5,1400 ct/kWh.

Vertragspartner der Gemeinde Sonnefeld wird die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH.

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