32. Gemeinderatssitzung am 20. September 2023 im Sitzungssaal des Rathauses Sonnefeld

TOP 6             Bekanntgabe der freigegebenen Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 19. Juli 2023

Der Vorsitzende gab folgende Beschlüsse bekannt, für die nachträglich die Nichtöffentlichkeit aufgehoben wurde:

  • Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR); Ergebnis des Auswahlverfahrens und Beschlussvorschlag Auswahlgewinner (TOP 5)

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zum Betrieb des von der Gemeinde Sonnefeld zu errichtenden FTTB-Netzes auf Basis des vorliegenden Angebots vom 26. Januar 2023 für das Gesamtlos an die Telekom Deutschland GmbH zu vergeben. Die Fixpacht beträgt voraussichtlich 47.950 € pro Jahr (basierend auf 416 Hausanschlüssen).

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Betreibervertrag auf Basis des Mustervertrags des Bayerischen Breitbandzentrums abzuschließen. Das Inkrafttreten des Vertrags steht unter dem Vorbehalt einer Förderzusage des Freistaats Bayern.

Der Gemeinderat ist über die Entwicklung des Gigabitausbaus auf dem Laufenden zu halten. Als nächster Meilenstein ist über den Abschluss des Betreibervertrages zu informieren.

  • Anwesen Kirchgasse 2 in Gestungshausen – Schenkungsangebot (TOP 6)

Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Sonnefeld beschließt, das Schenkungsangebot anzunehmen und beauftragt die Verwaltung und der Abwicklung der Angelegenheit.

  • Neubau Feuerwehrgerätehaus Gestungshausen – Vergabe des Zuschlags für das Gewerk Türen und Tore (TOP 7)

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Hein Mitwitz, Steinach 48, 96268 Mitwitz mit einem Brutto Angebotspreis von 22.231,58 € zu erteilen.

  • Neubau Feuerwehrgerätehaus Gestungshausen – Vergabe des Zuschlags für das Gewerk Kunststofffenster (TOP 8)

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Schreinerei Gerd Haderlein, Schlesierstraße 10, 96275 Marktzeuln mit einem Brutto-Angebotspreis von 39.334,26 € zu erteilen.

  • Neubau Feuerwehrgerätehaus Gestungshausen – Vergabe des Zuschlags für das Gewerk Elektroinstallation (TOP 9)

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die Ausschreibung aufzuheben und eine neue Ausschreibung über den bayerischen Staatsanzeiger durchführen zu lassen.

  • Neubau Feuerwehrgerätehaus Gestungshausen – Vergabe des Zuschlags für das Gewerk Heizung/Sanitär (TOP 10)

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Hans Höcherich Heizungsbau, Kirchgasse 14, 96242 Sonnefeld – Gestungshausen mit einem Brutto Angebotspreis von 201.241,97 € zu erteilen.

  • Neubau KiTa St. Marien – Vergabe des Zuschlags für das Gewerk Erd-, Baumeister- und Landschaftsbauarbeiten in Losen (TOP 11)

Beschluss Los 0 (4), Baustelleneinrichtung: Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Franz-Hofmann-Bau, 96242 Sonnefeld, mit einer Bruttoangebotssumme 51.200,35 € zu erteilen.

Beschluss Los 1, Erdbauarbeiten: Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Bauunternehmen Ernst Wenk, 98660 Themar mit einer Bruttoangebotssumme 120.068,58 € zu erteilen.

Beschluss Los 2, Baumeisterarbeiten: Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter,           der Firma Franz-Hofmann-Bau, 96242 Sonnefeld, mit einer Bruttoangebotssumme 391.508,03 € zu erteilen.

Beschluss Los 3, Außenanlagen: Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Otto Mühlherr, 96328 Küps, mit einer Bruttoangebotssumme 43.072,76 € zu erteilen.

  • Neubau KiTa St. Marien – Vergabe des Zuschlags für das Gewerk Zimmerer (TOP 12)

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Fleischmann Holzbau, 95326 Kulmbach, mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 95.109,44 € zu erteilen.

  • Neubau KiTa St. Marien – Vergabe des Zuschlags für das Gewerk Klempner (TOP 13)

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, die Ausschreibung aufzuheben und eine beschränkte Ausschreibung mit Vergabe in er Gemeinderatssitzung am 13.09.2023 durch das Architekturbüro Schaubau GmbH durchführen zu lassen.

  • Neubau KiTa St. Marien – Vergabe des Zuschlags für das Gewerk Dachdeckerarbeiten (TOP 14)

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, die Ausschreibung aufheben zu lassen und eine beschränkte Ausschreibung mit Vergabe in der Gemeinderatssitzung am 13.09.2023 durch das Architekturbüro Schaubau GmbH Coburg durchführen zu lassen.

  • Neubau KiTa St. Marien – Vergabe des Zuschlags für das Gewerk Elektroinstallation (TOP 15)

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Wenn die Nachrechnung der Leistungsverzeichnisse erfolgt ist, bevollmächtigt der Gemeinderat die Verwaltung, dem wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag zu erteilen.

Aktuell scheint der wirtschaftlichste Bieter die Firma: EAB Schröder GmbH, Meininger Straße 31 98660 Themar, mit einer Bruttoangebotssumme 119.430,10 € zu sein. Die Nachrechnung der Leistungsverzeichnisse ist für die Vergabe ausschlaggebend.

  • Neubau KiTa St. Marien – Vergabe des Zuschlags für das Gewerk Gerüstarbeiten (TOP 16)

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang dem wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Sollte sich im Laufe der und der Nächsten Woche doch noch eine Firma finden, welche den Tätigkeitsumfang wirtschaftlicher ausführt, wird die Bauverwaltung beauftragt, die Ausschreibung aufzuheben zu lassen und an einen möglichen neuen Bieter zu vergeben.

Aktuell ist der wirtschaftlichste Bieter die Firma: Walter Ermler GmbH, Coburg, mit einer Bruttoangebotssumme 30.698,49 €.

TOP 7    Bebauungsplan Hummenberg IVb – 2. Änderung – Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat brachte ein Änderungsverfahren für den rechtsgültigen Bebauungsplan „Hummenberg IVb“ auf den Weg. Verschiedene Festsetzungen sollen dabei gelockert werden oder ganz wegfallen, sodass Vorhaben künftig öfter freigestellt werden können. Es wurde die frühzeitige Auslegung der Planunterlagen mit Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

TOP 8    Baugebiet Südlich Hofstädter Straße; Kalkulation der Grundstückspreise

 

Der Verkaufspreis der Baugrundstücke im neuen Baugebiet „Südlich Hofstädter Straße“ wurde mit 95,00 €/m² (incl. Erschließung) festgelegt.

TOP 9   Sprengstoffrecht;

Künftige Vorgehensweise bei Anträgen auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks

Das Abbrennen von Feuerwerken ist in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember eines jeden Jahres grundsätzlich verboten. Dies gilt nicht, wenn ein Pyrotechniker dies in beruflicher Ausübung tut oder wenn die Gemeinde „aus besonderem Anlass“ eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Die Gemeinde Sonnefeld hat bislang runde Geburtstage, Hochzeiten und Hochzeitsjubiläen als solche „besonderen Anlässe“ anerkannt.

Allerdings gab es im Nachgang zu solchen Feuerwerken auch immer wieder Beschwerden bei der Gemeinde wegen der Ruhestörung und Lärmbelästigung durch das Feuerwerk. Außerdem stellten solche Feuerwerke stets auch eine besondere Belastung für Haustiere dar.

Nach eingehender Beratung beschloss daher das Gremium mehrheitlich, künftig keine Gestattungen für Feuerwerke mehr zu erteilen, also entsprechend vorgetragene Antragsgründe wie runder Geburtstag oder Hochzeit nicht mehr als „besondere Anlässe“ im Sinne des Sprengstoffrechts anzuerkennen. Wer dennoch außerhalb von Silvester oder Neujahr ein Feuerwerk zünden möchte, muss sich eines berufsmäßigen Pyrotechnikers bedienen.

TOP 10           Ortsrecht der Gemeinde Sonnefeld;

  1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

In der Vergangenheit wurde das Abwasser des Gemeindeteils Firmelsdorf in mehreren Schönungsteichen geklärt und sodann in den Vorfluter „Daumersgraben“ eingeleitet. Vorgeschaltet waren die einzelnen Klärgruben / Kleinkläranlagen der einzelnen Grundstücksbesitzer.

Da die Firmelsdorfer Hauseigentümer somit eine eigene Vorleistung erbringen mussten, galt für sie ein um 3,10 €/m² reduzierter Geschossflächenbeitrag.

Im vergangenen Jahr nun wurde der Gemeindeteils mittels eines Pumpwerks, welches das Abwasser in die bereits bestehende Abwasserdruckleitung von Zedersdorf nach Weischau pumpt, an die zentrale Kläranlage Sonnefeld angeschlossen. Die bislang betriebenen Klärgruben waren damit hinfällig und wurden von den Grundstückseigentümern aufgelassen oder in Regenwasserzisternen umgebaut.

Beitragsrechtlich wurde damit die Teilerschließung von Firmelsdorf in eine Vollerschließung umgewandelt mit der Folge, dass nunmehr auch der volle Beitragssatz zur Anwendung kommt. Pro m² Geschossfläche ist ein „Ergänzungsbeitrag“ in Höhe von 3,10 € zu entrichten.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat eine entsprechende Änderung der BGS-EWS (abgedruckt an anderer Stelle in diesem Wochenblatt).

TOP 11           Bekanntgaben

Bürgerversammlungen Hassenberg und Gestungshausen

Aus organisatorischen Gründen wurden die Bürgerversammlungen Hassenberg und Gestungshausen wie folgt neu terminiert:

Hassenberg:                           Dienstag, 05.12.2023, Schützenhaus

Gestungshausen:                   Donnerstag, 07.12.2023, Gastwirtschaft Dötschel

Dorferneuerung Hassenberg

Erfreut zeigte sich das Gremium über die Aufnahme Hassenbergs in das Dorferneuerungsprogramm. Es soll eine sog. „umfassende Dorferneuerung“ durchgeführt werden. Das Startseminar findet am 27. und 28. Oktober 2023 in Klosterlangheim statt.

Gemeinde Sonnefeld · Schafberg 2 · 96242 Sonnefeld · Tel 09562/4006-0 · info@sonnefeld.de
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