24. Gemeinderatssitzung am 21. Dezember 2022 in der Domänenhalle

TOP 6             Bekanntgabe der freigegebenen Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 19. Oktober 2022

Der Vorsitzende gab folgenden Beschluss bekannt, für den nachträglich die Nichtöffentlichkeit aufgehoben wurde:

  • Sanierung Teilbereich Marienstraße – Straßen- und Wegebau – Vergabe des Zuschlags für die Bauleistungen (TOP 5)

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschrieben Tätigkeitsumfang an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma STL Sonneberg GmbH, Ernst-Moritz-Arndt-Str. 20, 96515 Sonneberg, mit einem Brutto-Angebotspreis von 207.309,22 € zu vergeben.

TOP 7             Regionalplan Oberfranken-West; Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“

Am 1. Februar 2023 tritt das sog. „Wind-an-Land-Gesetz“ in Kraft. Es enthält u. a. Änderungen des Baugesetzbuches (BauGB) bzgl. der Privilegierung und räumlichen Steuerung bei der Errichtung von Windkraftanlagen. Vor allem sieht es im sog. „Windenergieflächenbedarfsgesetz“ (WindBG) verbindliche Flächenvorgaben für die Bundesländer vor. Für Bayern ist festgelegt, dass bis Ende 2027 insgesamt 1,1 % und bis Ende 2032 insgesamt 1,8 % der Landesfläche für Windenergie zur Verfügung stehen müssen.

Der Freistaat Bayern hat auf diese bundesrechtlichen Vorgaben reagiert und im aktuellen Entwurf des Landesentwicklungsprogramms (LEP) vorgesehen, dass in jedem Regionalplan Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen im erforderlichen Umfang im Rahmen von regionsweiten Konzepten festgelegt werden. Im Planungsgebiet Oberfranken-West sind seit 2014 insgesamt 33 Vorrang- und ein Vorbehaltsgebiet für Windkraft ausgewiesen. Diese umfassen insgesamt 2.385 ha, also rund 0,7 % der Regionsfläche. Zum Erreichen der dargestellten Zielvorgaben sind bis 2027 zusätzlich ca. 1.660 ha Vorranggebiete und bis 2032 noch einmal ca. 2.590 ha zusätzliche Vorrangfläche erforderlich.

Im Gemeindegebiet Sonnefeld sind aktuell folgende Vorrangflächen für Windkraft ausgewiesen:

  • Zedersdorf-Nord (zusammen mit Neustadt b. Coburg – bereits bebaut)
  • Kleingarnstadt-Ost (zusammen mit Ebersdorf b. Coburg)
  • Großgarnstadt-Ost (ganz überwiegend auf Gemeindegebiet Ebersdorf b. Coburg)

Derzeit bereitet der Planungsverband Oberfranken-West eine Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan. In einer ersten Stufe sind die Gemeinden aufgerufen, auf freiwilliger Basis mögliche weitere, geeignete Flächen für die Ausweisung als Vorrangflächen für die Windenergie zu melden.

Im Gemeinderat kristallisierte sich eine deutliche Mehrheit gegen eine Ausweisung weiterer Vorrangflächen für Windkraft heraus. Hinsichtlich der vorhandenen Vorrangflächen ist aus baurechtlicher Sicht zu sagen, dass gemeindlicherseits gegen eine Bebauung mit Windkraftanlagen kaum etwas ausgerichtet werden kann. Das Heft in der Hand halten die Grundstückseigentümer, die natürlich jederzeit frei in ihrer Entscheidung sind, ob sie ihre Flächen für eine Bebauung mit einer Windkraftanlage hergeben oder nicht.

TOP 8             Umsetzungskonzept „Hydromorphologische Maßnahmen“ nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie für die Gewässer Weiherbach, Schneybach und Biberbach

 

Die EU hat vorgegeben und beschlossen, möglichst alle europäischen Gewässer in einen guten chemischen und ökologischen Zustand zu bringen. Ursprünglich sollte dieses hohe Ziel bereits 2015 erreicht werden, doch durch Defizite in der Umsetzung können viele Gewässer, auch in Bayern, die gesetzten Qualitätsanforderungen nicht erfüllen. Die EU gewährte dem Freistaat Bayern daraufhin eine einmalige Fristverlängerung bis zum Jahr 2027.

Für die kleineren Fließgewässer – also die Gewässer III. Ordnung – sind die Gemeinden für den Gewässerunterhalt und damit auch für die Umsetzung der gesteckten Ziele zuständig. Der Freistaat unterstützt die Gemeinden mit Fördermitteln nach der Richtlinie RZWas.

Die Anliegergemeinden der Fließgewässer Weiherbach, Schneybach und Biberbach haben sich zusammengetan und über den Landschaftspflegeverband Lichtenfels ein Umsetzungskonzept (UK) für diese Bäche erstellen lassen. Ein UK erfasst in Text und Karten den aktuellen Zustand der Gewässer und aller wasserbaulichen Maßnahmen, die zum Erreichen der Umweltziele notwendig sind. Auch die Erstellung dieses UK wurde vom Freistaat Bayern entsprechend der RZWas mit 75 % bezuschusst.

Das nunmehr vorliegende UK für den Biberbach listet im Gemeindegebiet Sonnefeld insgesamt zehn Maßnahmen auf. Würde man alle diese Maßnahmen umsetzen, ergäben sich Gesamtkosten von geschätzt knapp 2,1 Mio. € (Grunderwerb + Baumaßnahmen) bei einer Förderung von bis zu 75 %. Allerdings benötigt man natürlich für jede Maßnahme das Einverständnis des oder der betroffenen Grundstückseigentümer – eine Umsetzung gegen dessen bzw. deren Willen wird es nicht geben.

Priorität wird eine Maßnahme im Gemeindeteil Bieberbach, verbunden mit der Freilegung eines rund 40 m langen, verrohrten Bachabschnitts, haben, nachdem sich die betreffende Teilfläche bereits im Eigentum der Gemeinde Sonnefeld befindet. Hinsichtlich der anderen Maßnahmen werde man im Jahr 2023 Kontakt mit den betroffenen Grundstückseigentümern aufnehmen.

TOP 9             Hochwasserschutz; Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept für den Dorfberggraben und den Weickenbach

 

Wie unter vorstehendem TOP ausgeführt, sind die Gemeinden für den Unterhalt der Gewässer III. Ordnung verpflichtet. Unter diesen Unterhalt fällt auch der Hochwasserschutz.

Besonderes Gefahrenpotential zeigen diesbezüglich der Dorfberggraben (mit Gefahr der Überschwemmung des Freibads Sonnefeld) und der Weickenbach (mit Gefahr der Überschwemmung der bebauten Ortslage von Hassenberg). Hierfür hat der Gemeinderat nunmehr die Erstellung eines Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzeptes beschlossen. Dieses erfährt – ebenso wie die Umsetzung der darin gelisteten Maßnahmen – eine staatliche Förderung nach der RZWas in Höhe von 75 % (Konzepterstellung) bzw. 60 – 65 % (Maßnahmenumsetzung).

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