22. Gemeinderatssitzung am 19. Oktober 2022 in der Domänenhalle
TOP 6 Bekanntgabe der freigegebenen Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 21. September 2022
Der Vorsitzende gab folgende Beschlüsse bekannt, für die nachträglich die Nichtöffentlichkeit aufgehoben wurde:
- Umbau der Klosterschule zur Kindertagesstätte – Vergabe der Ingenieurleistungen für die Vorplanung Gestaltungsplan Gesamtareal (TOP 5)
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, den Zuschlag für das Angebot über die Ingenieurleistungen zur Erstellung eines Gestaltungsplanes für die Freiflächen zum Projekt „Umbau Klosterschule Sonnefeld in eine Kindertagesstätte“ dem Büro freiraumpioniere / landschaftsarchitekten, Cranachstraße 47, 99423 Weimar zum Honorar von brutto 5.000 € vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Oberfranken zu erteilen.
- Ausarbeitung eines digitalen Kanalkatasters für Sonnefeld – Hauptort / digitale Bestandserfassung (TOP 6)
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dem Ingenieurbüro IVS GmbH, Am Kehlgraben 76, 96317 Kronach den Zuschlag für die Ausarbeitung eines digitalen Kanalkatasters für den Hauptort Sonnefeld sowie die digitale Bestandserfassung – Honorar in Höhe von 49.266,00 € brutto für Vermessungsleistungen und 39.609,55 € brutto für Bestandserfassung und Aktualisierung – zu erteilen. Die Ausgaben sind im Gemeindehaushalt 2023 einzuplanen.
TOP 7 Klimaschutzbeirat
Nachdem sich die Bewerberinnen und der Bewerber kurz vorgestellt hatten, bestellte der Gemeinderat Kirsten Köhn, Julia Faber und Bernhard Brand zu Mitgliedern des Klimaschutzbeirates der Gemeinde Sonnefeld.
TOP 8 2. Änderung des Bebauungsplanes GE West III – An der Frohnlacher Straße – Abwägung und Satzungsbeschluss
Die vom Gemeinderat einstimmig beschlossene 2. Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplanes „GE West III – An der Frohnlacher Straße“ ermöglicht dem dort ansässigen Verbrauchermarkt eine wesentliche Vergrößerung seiner Verkaufsflächen durch Einbeziehung der früher einem Textilfachmarkt zugeordneten Ladenfläche.
TOP 9 Aufstellung eines Bebauungsplanes „Gestungshausen – Weinberg“; Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Anknüpfend an das nördliche Ende der Wohnbebauung möchte der Gemeinderat im Gemeindeteil Gestungshausen ein neues, attraktives Wohnbaugebiet schaffen. Es wird die Bezeichnung „Weinberg“ erhalten und 15 Bauparzellen mit Größen zwischen 700 – 800 m² umfassen. Das Gremium eröffnete nunmehr das Bauleitplanverfahren mit dem Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss. Die spätere Erschließung soll durch einen Erschließungsträger erfolgen.
TOP 10 + 11 Dorferneuerungsverfahren Gestungshausen und Hassenberg
Einstimmig beschloss der Gemeinderat, beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) die Durchführung von Dorferneuerungsmaßnahmen in den Gemeindeteilen Gestungshausen und Hassenberg zu beantragen. Dabei soll Gestungshausen ein „einfaches“ Verfahren bekommen und Hassenberg ein „umfassendes“ Verfahren. Aufgrund der großen Nachfrage führt das ALE Wartelisten, die dann alljährlich in das Arbeitsprogramm des ALE aufgenommen werden. Die Aufnahme neuer Vorhaben ist u. a. von Größe, Umfang, Bedeutung, Dringlichkeit des Vorhabens usw. abhängig. ILE-Gemeinden – Sonnefeld ist Mitglied einer ILE – werden in der Regel bevorzugt behandelt.
Klar ist aber auch: die Durchführung von gleich zwei Dorferneuerungsverfahren, noch dazu parallel zum Städtebauförderverfahren im Hauptort – wird der Gemeinde Sonnefeld in den kommenden Jahren finanziell viel abverlangen, trotz der staatlichen Fördermittel, die in allen genannten Verfahren abgerufen werden können.
TOP 12 Grundsatzbeschluss: Mietverzicht gegenüber Betriebsträgern von Kindergärten in kommunalen Liegenschaften
Die vier in der Gemeinde Sonnefeld beheimateten Kindergärten sind allesamt in kirchlicher Betriebsträgerschaft und bislang in kircheneigenen Liegenschaften untergebracht. Die Bereitschaft sowohl der evangelischen als auch der katholischen Kirche, die für einen Kindergartenbetrieb notwendigen Gebäude zu errichten und zu unterhalten, ist jedoch nicht mehr gegeben. Neu- und Umbaumaßnahmen sowie Sanierungen in größerem Umfang werden daher zum Anlass genommen, auf eine Übernahme der Liegenschaften durch die politische Gemeinde hinzuwirken. Als Hauptgrund wird dabei darauf verwiesen, dass es sich bei der Zur-Verfügung-Stellung einer ausreichenden Zahl von Betreuungsplätzen für Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in der Tagespflege um eine kommunale Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis handle.
Das bestehende Gebäude des katholischen Kindergartens wird mittels eines Erbbaurechtsvertrages in die Unterhaltsverpflichtung der politischen Gemeinde überführt, der geplante Anbau bereits durch die politische Gemeinde realisiert. Auch der Umbau der ehemaligen Klosterschule zu einem Kindergarten (in evangelischer Trägerschaft) erfolgt durch die politische Gemeinde.
Der Gemeinderat beriet nun grundsätzlich darüber, ob für die Nutzung der gemeindlichen Räume zum Betrieb eines Kindergartens eine Miete erhoben werden soll. Nach durchaus kontroverser Diskussion wurde (bei drei Gegenstimmen) der Beschluss gefasst, nur einen symbolischen Mietzins von 1 € pro Jahr zu erheben. Da die Betriebskostenförderung von Kommune und Freistaat eben keine Gebäudekosten beinhaltet (Miete bzw. Instandhaltung), ist zu erwarten, dass sich dieser Beschluss langfristig dämpfend auf die Elternbeiträge auswirken wird.
TOP 13 Bekanntgaben
Mittagsbetreuung an der Grundschule Sonnefeld
Die Mittagsbetreuung wird in den Herbstferien vom Schulhaus Gestungshausen in das Schulhaus Sonnefeld umziehen. Dies wird zu einer deutlichen Kosteneinsparung führen, da das „in die Jahre gekommene“ und energetisch nicht auf einem neuen Stand befindliche Schulgebäude in Gestungshausen dann leerstehe und somit nur noch der notwendige Grundunterhalt geleistet werden müsse. Auch bei der Schülerbeförderung generiert dieser Umzug Einsparungen.
Mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers in Gestungshausen
Auf einem guten Weg befindet man sich bei der Eliminierung der mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers in Gestungshausen. Die Laborwerte der Probenahme vom 14. Oktober 2022 haben sowohl in den beiden Behälterkammern des Hochbehälters als auch im Leitungsnetz keinerlei Beanstandungen oder Verunreinigungen mehr aufgewiesen. Sofern eine weitere Probenahme ebenfalls beanstandungsfrei bleibt, kann die noch angeordnete Chlorung bis 31. Oktober 2022 nach und nach reduziert und schließlich beendet werden.