21. Gemeinderatssitzung am 21. September 2022 in der Domänenhalle

TOP 6             Bekanntgabe der freigegebenen Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 20. Juli 2022

Der Vorsitzende gab folgende Beschlüsse bekannt, für die nachträglich die Nichtöffentlichkeit aufgehoben wurde:

  • Ausbau eines Teilstücks der Marienstraße – Zuschlag zur Vergabe der Bauleistungen (TOP 5)

Beschluss: Das Ausschreibungsverfahren „Ausbau eines Teilstücks der Marienstraße“ wird wegen Unwirtschaftlichkeit infolge extremer Kostensteigerung gegenüber der Kostenschätzung (839.565 € gegenüber 365.000 €) aufgehoben.

Beschluss: Im Herbst erfolgt eine erneute Ausschreibung der Baumaßnahme, aufgeteilt auf die beiden Lose „Leitungsbau“ und „Straßenbau“.

  • Erweiterung KiGa St. Marien – Vergabe der Zuschläge für die Architekten- und Ingenieurleistungen (TOP 6)

Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Sonnefeld beschließt, den Zuschlag für die Leistungen Neu- und Umbaumaßnahmen, Statik, Brandschutz, Freianlagenplanung, TGA, Abwasser, Wasser, Gas, Wärme, Luft, Strom, Infotechnik SiGeKo-Leistung und Energieberatung zur Erweiterung des Kindergartens St. Marien in Sonnefeld entsprechend der vorstehenden Auflistung zu erteilen:

Ing.-Büro Fachplanung Honorar incl. MWSt.
Schaubau GmbH, Coburg Neu- und Umbaumaßnahme 200.000 €
Günter Burger, Coburg Statik 41.000 €
Sachverständigenbüro Arnold, Weimar Brandschutz 10.252,15 €
Schaubau GmbH, Coburg Freianlagenplanung 22.500 €
Pfeffer Planungsges., Nürnberg TGA, Abwasser, Wasser, Gas 26.000 €
Pfeffer Planungsges., Coburg TGA, Wärme, Luft 34.000 €
EL-Tech, Kronach TGA, Strom, Infotechnik 31.500 €
EL-Tech, Kronach SiGeKo-Leistung 5.600 €
Frank Berlips, Küps Energieberatung 8.687 €

TOP 7             Breitbandausbau – weitere Ausbaustrategie

Siegbert Reuther von der Firma Reuther NetConsulting, Bad Staffelstein, stellte dem Gremium die Ergebnisse der heuer durchgeführten Markterkundung vor. Von den insgesamt 1.769 Hausanschlüssen im Gemeindegebiet sind 783 nicht förderfähig, weil sie in Vodafone Coax ausgeführt sind und somit über eine Bandbreite verfügen, die höher liegt als die derzeitige Fördergrenze. Weitere 297 Hausanschlüsse verfügen bereits über Glasfaser (FTTB) und weitere 158 Hausanschlüsse mit Super-Vectoring sind erst ab 2023 über ein Bundesverfahren förderfähig. Aktuell gibt es damit 531 förderfähige Adressen, die mit einer (bis zu) 90%-igen Förderung mit FTTB (Glasfaser ins Haus) ausgebaut werden könnten.

Reuther stellte die Lage dieser ausbaufähigen Adressen anhand einer Karte vor und informierte über die verschiedenen Förderverfahren des Freistaats Bayern und des Bundes.

Der Gemeinderat ermächtigte den Ersten Bürgermeister, den Gigabitausbau im Rahmen der Gigabitförderverfahren des Freistaats Bayern und der Bundesrepublik Deutschland voranzutreiben und dabei ein unterstützendes Ingenieurbüro im notwendigen Umfang zu beauftragen. Sowohl beim angestrebten Ausbau als auch bei der zweckmäßigen Beratung und Fachplanung sollen verfügbare Förderprogramme optimal genutzt werden. Weiterhin beschloss der Gemeinderat den Einstieg ins Auswahlverfahren und wählte hierfür das Betreibermodell (die Gemeinde betreibt das Glasfasernetz und vermietet es an einen Provider). Als vorläufiges Erschließungsgebiet wurden die aktuell förderfähigen Bereiche (Cluster) im Gemeindegebiet festgelegt. Als nächster Meilenstein ist dem Gemeinderat das Ergebnis des Betreiber-Auswahlverfahrens zum Beschluss vorzulegen.

TOP 8             Förderung des sozialen Wohnungsbaus;

Anpassung der Förderrichtlinien für die Modernisierung von Wohnraum der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH und der Baugenossenschaft des Landkreises Coburg eG

Ebenso wie der Landkreis Coburg gewähren auch die Gemeinden im Landkreis für den Bau und die Modernisierung von Mietwohnungen der o. g. Gesellschaften Baudarlehen von 8.000 €je Wohnung mit einer Tilgungsrate von 2,75 % bei einem Zinssatz von 0 %. U. a. aufgrund des deutlich gestiegenen Baupreisindexes beschloss der Kreistag in seiner Sitzung am 28. April 2022 eine Anpassung der bisherigen Förderpraxis.

Die Gemeinde Sonnefeld schließt sich dieser geänderten Förderpraxis an. Der Gemeinderat beschloss eine entsprechende Änderung der Förderrichtlinien ab 1. Januar 2023 wie folgt:

  • Der Förderbetrag je Wohnung wird von bisher 8.000 € auf 12.000 € erhöht.
  • Die Anpassung der Fördersumme erfolgt künftig alle 5 Jahre entsprechend der Entwicklung des Baupreisindexes.

TOP 9             Freibad Sonnefeld;

Investitionsmaßnahmen zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung; Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ – Projektaufruf 2022

Der Energieberater Frank Berlips hatte dem Gemeinderat in seiner Juli-Sitzung die Schwachstellen der aktuellen Energieversorgung des Freibads Sonnefeld aufgezeigt. Parallel zu den daraus resultierenden Neuplanungen ist nunmehr ein Förderprogramm des Bundes „aufgeploppt“, das die vorgesehenen energetischen Maßnahmen mit bis zu 45 % der Kosten unterstützen könnte. Doch Eile ist geboten: die Projektbeschreibung muss bis 30. September 2022 bei der Förderstelle eingereicht werden. Dafür machte der Gemeinderat den Weg frei: er beschloss die Neuausrichtung der Wärmeversorgung des Freibads mittels einer Dach-PV-Anlage und Pool-Wärmepumpen. Weiterhin beschloss er die Teilnahme am Projektaufruf für das o. g. Förderverfahren und beauftragte Herrn Frank Berlips mit der Erstellung und Einreichung der hierzu notwendigen Unterlagen. Das Investitionsvolumen für die energetischen Maßnahmen wird bei ca. 100.000 € liegen.

TOP 10           Mittags- und Ferienbetreuung an der Grundschule Sonnefeld;

Erhöhung des freiwilligen kommunalen Zuschusses

Nach nunmehr 14 Jahren beschloss der Gemeinderat auf Antrag des Vereins „for you“ eine Erhöhung des freiwilligen gemeindlichen Zuschusses von 5.000 auf 6.000 € pro Gruppe und Jahr.

Darüber hinaus beschloss das Gremium, die Mittagsbetreuung schnellst möglich im Schulhaus Sonnefeld unterzubringen. Ein Verbleib im Schulhaus Gestungshausen wäre extrem unwirtschaftlich und eine Verschwendung von Steuergeldern. Dieser Beschluss wird mit Schulbeginn nach den Herbstferien umgesetzt.

TOP 11           Bekanntgabe der Feststellung der Jahresrechnung 2021 für den Eigenbetrieb der Gemeinde Sonnefeld

Der vorläufige Jahresabschluss 2021 umfasst eine Bilanzsumme von 16.519.651,26 € und einen Jahresgewinn in Höhe von 323.490,48 €. Dieser Jahresgewinn teilt sich auf in einen Jahresgewinn des Betriebszweigs Abwasser in Höhe von 287.525,79 € und einen Jahresgewinn des Betriebszweigs Wasser in Höhe von 35.964,69 €.

Die liquiden Mittel des Eigenbetriebs weisen zum 31.12.2021 ein Minus in Höhe von 66.492,68 € aus. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen mussten im Jahr 2021 in Höhe von 3.197.900,00 € getätigt werden, weshalb sich der Schuldenstand bei Kreditinstituten zum 31.12.2021 nunmehr auf 4.953.740,12 € beläuft.

TOP 12           Antrag der GUB-Fraktion zum Leitbild der Gemeindeverwaltung Sonnefeld

Die GUB-Fraktion hat beantragt, dass sich die Gemeindeverwaltung ein eigenes Leitbild geben soll. Ein solches Leitbild gebe bekannt, welche Richtlinien gelten sollen, und jeder könne sich danach richten. Der Antrag wurde zur Diskussion in ein Gremium verwiesen, das aus Mitarbeitern der Verwaltung und Gemeinderatsmitgliedern besteht, um Verbesserungen hinsichtlich Bürgerfreundlichkeit usw. zu erreichen.

TOP 13-14      Bekanntgaben und Anfragen

Vereins-/Veranstaltungslokal für den „Leseverein 1863 Sonnefeld“

Aus verschiedenen Gründen kann der Leseverein Sonnefeld das bisherige Vereinslokal nicht mehr nutzen. Daher stellte der Verein den Antrag auf regelmäßige Überlassung der Domänenhalle zu erträglichen Konditionen. Der Verein verfolge keine wirtschaftlichen Interessen und verfüge nicht über ausreichende Finanzmittel, um die üblichen Nutzungsgebühren zu stemmen.

Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat, dem Leseverein die Domänenhalle regelmäßig zu überlassen und ihn hinsichtlich des Benutzungsentgelts den karitativen Vereinen und Einrichtungen gleichzustellen.

Dorferneuerungsverfahren Hassenberg und Gestungshausen

Derzeit werden zusammen mit dem Amt für ländliche Entwicklung die Beschlüsse zur Durchführung von Dorferneuerungsverfahren in den Gemeindeteilen Hassenberg und Gestungshausen vorbereitet. Die Beschlussfassung und damit die förmliche Einleitung dieser Verfahren ist in der Oktober-Sitzung des Gemeinderats vorgesehen.

Mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers in Teilen von Gestungshausen

Bei einer routinemäßigen Beprobung des Trinkwassers in Gestungshausen am 25. August 2022 wurde eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. Durch Nachbeprobungen an verschiedenen Stellen des Ortsnetzes konnte lokalisiert werden, dass die Verunreinigung mit hoher Wahrscheinlichkeit ihren Ursprung im Hochbehälter Gestungshausen hat. Das Landratsamt Coburg hat am 9. September 2022 eine Abkochanordnung für das Trinkwasser in Gestungshausen erlassen und am 15. September 2022 eine Chlorung des Leitungsnetzes Gestungshausen angeordnet. Diese Anordnungen gelten nicht für die Straßenzüge Am Sportplatz, Am Weinberg, Fluräckerweg, Rennerweg, Schmiedengasse und Schulstraße, da diese von der Druckerhöhungsanlage Weischau aus versorgt werden, nicht vom Hochbehälter Gestungshausen aus.

Nächster Schritt ist die Reinigung und Desinfektion der beiden Wasserkammern im Hochbehälter Gestungshausen.

Elektrisches Nutzfahrzeug für den Bauhof

Finanziert aus Werbeeinnahmen konnte dem Bauhof ein neues Nutzfahrzeug mit Elektromotor zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der geringen Spurweite eignet es sich besonders gut für den Einsatz in Grünanlagen, auf Friedhöfen und Spielplätzen. Ein großer Dank gilt den Firmen, die diese Anschaffung durch ihre am Fahrzeug angebrachte Werbung finanziert haben.

Gemeinde Sonnefeld · Schafberg 2 · 96242 Sonnefeld · Tel 09562/4006-0 · info@sonnefeld.de
Skip to content