20. Gemeinderatssitzung am 20. Juli 2022 in der Domänenhalle

TOP 6             Bekanntgabe der freigegebenen Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 22. Juni 2022

Der Vorsitzende gab folgende Beschlüsse bekannt, für die nachträglich die Nichtöffentlichkeit aufgehoben wurde:

  • Neubau Feuerwehrgerätehaus Gestungshausen – Ingenieurvertrag für die technische Ausrüstung (HLS) (TOP 5)

Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Sonnefeld beschließt, den Zuschlag für die Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Gestungshausen dem KEW Ingenieurbüro GmbH, Am Kehlgraben 76, 96317 Kronach zum Brutto-Honorar von 53.679,87 € zu erteilen.

  • Erschließung Baugebiet Südlich Hofstädter Straße 2. Bauabschnitt – Zuschlag zur Vergabe der Bauleistungen (TOP 6)

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Franz Hofmann Bau GmbH, Thüringer Straße 38, 96242 Sonnefeld mit einem Brutto-Angebotspreis von 472.133,57 € zu erteilen.

 

TOP 7             Vorstellung der Ergebnisse des Energieaudit

Frank Berlips, Energieberater und ausgewiesener Energieexperte, stellte dem Gremium die Ergebnisse seines Energieaudits vor. Den Energieverbrauch von insgesamt vier gemeindlichen Liegenschaften bzw. Einrichtungen hatte er genauer unter die Lupe genommen.

In der Schule waren recht hohe Stromverbräuche nachts auffällig. Ursache war die Lüftungsanlage, die auch nachts gelaufen war. Ihre Laufzeiten wurden nun dem Unterrichtsgeschehen angepasst. Berlips empfahl darüber hinaus, die Warmwasserbereitung im Schulhaus dezentral zu gestalten und dort, wo Warmwasser benötigt wird, Boiler oder Durchlauferhitzer zu installieren. Auf den langen Leitungswegen durch das Schulhaus gehe viel zu viel Wärmeenergie verloren, so Berlips. Schließlich legte er der Gemeinde auch die Umrüstung der Beleuchtung auf modernsten LED-Standard nahe.

Im Bereich der Wasserversorgung gelte es, die Pumpenlaufzeiten und die Zeiten der Energiegewinnung durch die auf der Trinkwasseraufbereitung installierten PV-Anlage zu harmonisieren, d. h. die Pumpen müssten im Gegensatz zu früher nicht nachts laufen, sondern tagsüber unter Verwendung des kostengünstig selbst hergestellten Stroms.

Die auf dem Dach der Bauhof-Kalthalle installierte PV-Anlage habe im Jahr 2021 in rund 600 Stunden mehr Strom produziert als gleichzeitig verbraucht werden konnte. Energieintensive Arbeiten im Bereich der Kläranlage wie zum Beispiel das Pumpen und Pressen von Klärschlamm sollten möglichst in Zeiten mit Stromüberschuss durchgeführt werden.

Im Freibad „stehe sich die Heizung“ wegen sehr geringer Betriebszeiten und einer langen Winterpause „kaputt“. Zudem seien die Solarkollektoren zur Erwärmung des Badewassers auf dem Dach des Betriebsgebäudes alt und veschlissen. Berlips regte an, diese durch eine PV-Anlage zu ersetzen; der so erzeugte Strom werde direkt vor Ort im Bad verbraucht. Zur Badewassererwärmung könne eine Pool-Wärmepunpe zum Einsatz kommen, die auf die speziellen Bedürfnisse eines Freibades zugeschnitten sei.

Berlips schloss seine Ausführungen mit einem Blick auf die Wirtschaftlichkeit der von ihm vorgeschlagenen Maßnahmen. Bei Umsetzung aller Vorschläge sei ein Einsparpotential von rund 19.000 € realisierbar.

TOP 8             2. Änderung des Bebauungsplanes „Sonnefeld West III – An der Frohnlacher Straße“

Ein an der Frohnlacher Straße ansässiger Discounter beabsichtigt, sich um die angrenzende Verkaufsfläche eines früheren Textilfachmarkts zu erweitern. Durch die geplante Erweiterung wird jedoch die Erheblichkeitsschwelle nach § 11 Abs. 3 BauGB für großflächige Einzelhandelsbetriebe, die in der Regel bei 1.200 m² liegt, überschritten. Ein solches Vorhaben bzw. eine solche Verkaufsfläche ist außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig. Daher ist, um das Vorhaben realisieren zu können, eine entsprechende Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Sonnefeld West III – An der Frohnlacher Straße“ erforderlich.

Im Rahmen der ersten Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind verschiedene Stellungnahmen zu dem Vorhaben eingegangen, die der Gemeinderat nunmehr in seiner Sitzung am 20. Juli 2022 behandelt hat. Nach entsprechender Überarbeitung der Planunterlagen werden diese erneut öffentlich ausgelegt, und auch die Träger öffentlicher Belange werden nochmals in dem Bauleitplanverfahren beteiligt.

TOP 9             Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Solarpark Weischau“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Gemeinderat hatte in seiner Mai-Sitzung mehrheitlich „grünes Licht“ für die Fortführung der Planungen für eine Freiflächen-PV-Anlage bei Weischau gegeben. Nunmehr sollte das förmliche Bauleitplanverfahren durch einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss gestartet werden. Doch es kam anders als erwartet: mit 5:8 Stimmen fiel das Vorhaben im Gremium durch; die Planungen werden eingestellt.

TOP 10-11      Zwischenberichte der Gemeinde bzw. Gemeindewerke Sonnefeld über das Haushalts- bzw. Wirtschaftsjahr 2022

Ohne größere „Verwerfungen“ läuft das Haushaltsjahr 2022 in finanzieller Hinsicht – dies war die Botschaft der beiden Zwischenberichte. Erfreulich, so der Vorsitzende, sei insbesondere die stabile Einnahmesituation bei der Gewerbesteuer, wo man sich fast punktgenau im Bereich des Haushaltsansatzes von 2,2 Mio. € bewege. Gut getan habe im Bereich der Gemeindewerke die Auszahlung der RZWas-Förderung für Maßnahmen im Abwasserbereich (u. a. Errichtung einer Schlammschneckenpresse, Anschluss des Gemeindeteils Firmelsdorf an die zentrale Kläranlage Sonnefeld) in Höhe von 655.011 €. Dadurch müssten die notwendigen Kreditaufnahmen nicht in der veranschlagten Höhe vorgenommen werden.

TOP 12-13      Bekanntgaben und Anfragen

Raumprogramm für die Grund- und Mittelschule Sonnefeld – Auflassung des Schulhauses Gestungshausen

Bei der hierfür zuständigen Regierung von Oberfranken wurde die Erstellung eines „Raumprogramms“ für die Grund- und Mittelschule Sonnefeld beantragt. Dieses dient als Grundlage für die Beurteilung, ob und ggf. welche Räume fehlen, und zwar sowohl Unterrichtsräume als auch Räume für Mittagsbetreuung oder Ganztagsschule. Zudem eröffnen sich Fördermöglichkeiten, wenn man solche fehlenden Räume ergänzt.

Für den Unterricht stehen aktuell genügend Räume zur Verfügung, sodass eine weitere Unterrichtung von Klassen des Grundschulbereiches im Schulhaus Gestungshausen ab dem Schuljahr 2022/23 nicht mehr erforderlich ist. Dieses Schulhaus wird daher aufgelassen; alle Grund- und Mittelschulklassen werden ab dem kommenden Schuljahr in Sonnefeld unterrichtet. Die Mittagsbetreuung verbleibt bis auf Weiteres im Schulhaus Gestungshausen, da hierfür der Platz im Schulhaus Sonnefeld noch nicht auskömmlich ist.

Die Kinder werden nach dem Unterricht mit dem Schulbus dorthin gebracht und am Ende der Mittagsbetreuung besteht auch eine Heimfahrmöglichkeit mit dem Schulbus.

Klimaschutzbeirat

Die Gemeinde sucht interessierte und engagierte ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger für den Klimaschutzbeirat. Dieser soll den Gemeinderat in seiner Arbeit fachkundig unterstützen und sich Themen rund um den Klimaschutz annehmen, wie z. B. um erneuerbare Energien und die Suche nach geeigneten Standorten für die Gewinnung derselben oder um die Optimierung von Energiebilanzen gemeindlicher Gebäude.

Gemeinde Sonnefeld · Schafberg 2 · 96242 Sonnefeld · Tel 09562/4006-0 · info@sonnefeld.de
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