15. Gemeinderatssitzung am 9. Februar 2022 in der Domänenhalle

Aus dem Gemeinderat Sonnefeld…

14.Gemeinderatssitzung am 15. Dezember 2021 in der Domänenhalle

TOP 6             Bekanntgabe des freigegebenen Beschlusses aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 15. Dezember 2021

Der Vorsitzende gab folgenden Beschluss bekannt, für den nachträglich die Nichtöffentlichkeit aufgehoben wurde:

  • Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgungsanlage, Honorarangebot zum Ingenieurvertrag, Bereich Technische Ausrüstung (Anlagegruppe 4 und 5); Freigabe des Angebotes (TOP 3)

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, das Honorarangebot der Ingenieurgemeinschaft SRP IVS Kronach vom 26.11.2021 für Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Sonnefeld, hier den Bereich Technische Ausrüstung (Anlagegruppe 4 – Starkstrom und Anlagegruppe 5 – Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) über einen Betrag in Höhe von 67.839,32 € brutto freizugeben.

 

TOP 7             Bekanntgabe von Jahresabschlussdaten und nachträgliche Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2021

Jahresabschlussdaten für das Haushaltsjahr 2021

Kämmerer Heiko Lech gab die Jahresabschlussdaten für das Haushaltsjahr 2021 bekannt. Erfreulicherweise konnte der Schuldenstand erneut verringert werden, und zwar um knapp 129.000 € auf ca. 1,973 Mio. €. Der allgemeinen Rücklage wurde ein Betrag von rund 2,9 Mio. € zugeführt; dieser Betrag kann für investive Maßnahmen ab 2022 eingesetzt werden.

Nachträgliche Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben

Vom Gemeinderat nachträglich beschlossen wurden folgende überplanmäßige Ausgaben:

  • Mehrausgabe in Höhe von 164.006,24 €, entstanden durch höhere Leistungen der Gemeinde an die Gemeindewerke Sonnefeld in Form einer Sonderzahlung in Höhe von insgesamt 200.000 € zur Sicherung der Liquidität des Eigenbetriebs infolge verzögerter Auszahlung staatlicher Zuwendungen
  • Mehrausgabe in Höhe von 83.418,76 € aufgrund erhöhter Gewerbesteuerumlage

TOP 8             Aufstellung Bebauungsplan „Offroadgelände“ mit 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Teilbereich im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB – Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss

Bereits im Jahr 2020 hatte die Gemeinde Sonnefeld für das geplante Offroad-Gelände mit Gewerberäumen entlang der früheren Kreisstraße nach Mödlitz eine vorgezogene Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Quintessenz waren seinerzeit erhebliche Bedenken gegen zu erwartende Lärm- und Abgasemissionen. Aus diesem Grund hat der potentielle Bauherr eine Umplanung dahingehend vorgenommen, dass das ursprünglich vorgesehene Offroadgelände ersatzlos wegfällt. Unter dieser Prämisse hat der Gemeinderat mehrheitlich die seinerzeit vorgetragenen Einwendungen abgewogen und für unerheblich erklärt, weil die befürchteten schädlichen Umweltauswirkungen von dem Grundstück nunmehr nicht mehr ausgehen werden.

Die geänderten Planunterlagen lagen nunmehr in der Zeit vom 3. Januar – 4. Februar 2022 zur Einsicht im Rathaus aus. Es sind in dieser Zeit verschiedene Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Einwendungen seitens der Bürgerschaft eingegangen, die vom Gemeinderat einzeln behandelt und abgewogen wurden. Schließlich stellte der Gemeinderat die 8. Änderung des geltenden Flächennutzungsplanes fest und beschloss unter Beachtung der vorherigen Abwägung den Bebauungsplan „Offroadgelände“ in der Fassung vom 09.02.2022 mitsamt der Begründung und den darin genannten Anlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die amtliche Bekanntmachung der Satzung erfolgt an anderer Stelle in diesem „Sonnefelder Wochenblatt“ Nr. 7/2022.

TOP 9             Bekanntgaben

Bürgermeister Keilich gab einen kurzen Überblick über den Stand bei den einzelnen, derzeit laufenden Baumaßnahmen. Im Wesentlichen seien die Arbeiten bereits wieder aufgenommen worden (Erschließung Baugebiet Südlich Hofstädter Straße) bzw. würden in Kürze wieder anlaufen (Mehrgenerationenpark, Straßenbau Brunnenberg sowie Wasserleitungsbau in den Gemeindeteilen Gestungshausen, Weickenbach und Wörlsdorf).

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