12. Gemeinderatssitzung am 15. September in der Domänenhalle

TOP 6             Bekanntgabe der freigegebenen Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14. Juli 2021

Der Vorsitzende gab folgende Beschlüsse bekannt, für die nachträglich die Nichtöffentlichkeit aufgehoben wurde:

  • Erschließung Baugebiet Südlich Hofstädter Straße; Vergabe des Zuschlags der Bauleistungen (TOP 5)

Beschluss: Das Gremium beschließt, der Firma Hofmann Bau GmbH, Sonnefeld, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang zum Angebotspreis von brutto 682.500,94 € zu erteilen.

  • Wasserversorgung Sonnefeld – TWL Ortslage Sonnefeld – Vergabe des Zuschlags der Bauleistungen (TOP 6)

Beschluss: Das Gremium beschließt, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang der Firma Franz Hofmann Bau GmbH zum Angebotspreis von brutto 804.174,98 € zu erteilen.

  • Wasserversorgung Sonnefeld – TWL und Grundablassleitung zwischen den Ortsteilen – Vergabe des Zuschlags der Bauleistungen (TOP 7)

Beschluss: Das Gremium beschließt, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang der Firma Hauck Tiefbau GmbH, Großheirath, zum Angebotspreis von brutto 1.209.070,50 € zu erteilen.

  • Wasserversorgung Sonnefeld – TWL Ortslage Weickenbach – Vergabe des Zuschlags der Bauleistungen (TOP 8)

Beschluss: Das Gremium beschließt, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang der Firma Franz Hofmann Bau GmbH, Sonnefeld, zum Angebotspreis von brutto 766.174,47 € zu erteilen.

  • Wasserversorgung Sonnefeld – TWL und Grundablassleitung Ortslage Gestungshausen – Vergabe des Zuschlags der Bauleistungen (TOP 9)

Beschluss: Das Gremium beschließt, der Firma Franz Hofmann Bau GmbH, Sonnefeld, den Zuschlag für die Ausführung der Tätigkeiten zum Angebotspreis von brutto 1.024.072,21 € zu erteilen.

  • Asphaltarbeiten Domäne Rondell – Vergabe der Bauleistungen (TOP 10)

Beschluss: Das Gremium beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, die Bauverwaltung zu beauftragen, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen, wenn sich die Angebotssumme der nachgerechneten Leistungsverzeichnisse (Angebote) im annehmbaren Bereich der Kostenschätzung bewegen.

  • Ausbau Brunnenberg – Vergabe der Bauleistungen für die Erschließung (TOP 11)

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang an die Firma Kürschner Bau GmbH, Nordhalben, zum Angebotspreis von brutto 666.114,13 € zu vergeben.

  • Neubau Gehweg Kaeser – Vergabe der Bauleistungen (TOP 12)

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang an die Firma Kürschner Straßen- und Tiefbau GmbH, Nordhalben, zum Angebotspreis von brutto 75.969,62 € zu vergeben.

  • Änderung Flächennutzungsplan – Vergabe der Ingenieurleistungen (TOP 13)

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Freigabe der Honorarangebote und die Vergabe der Planungsleistungen zur Flächennutzungsplanänderung durch das Ingenieurbüro IVS, Kronach, entsprechend den vorgelegten Honorarangeboten.

 

TOP 7             Vorstellung und Beschlussfassung über den Kriterienkatalog für Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet

Der im Frühjahr ins Leben gerufene Klimaschutzbeirat hatte in mehreren Sitzungen einen Kriterienkatalog erarbeitet, nach dessen Prämissen Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet zugelassen werden könnten. Der gemeindliche Bauausschuss hatte diesen Katalog nach eingehenden Diskussionen nochmals modifiziert. Er wäre für die Gemeindeverwaltung ein hilfreiches Instrument, um eingehende Bauanfragen für solche Anlagen zu kanalisieren, vorab zu prüfen und zu beurteilen.

Der Gemeinderat konnte sich nach einer weiteren eingehenden Diskussion nicht zu einer Verabschiedung dieses Kriterienkatalogs entschließen und lehnte den Erlass desselben mehrheitlich ab. Damit werden alle bereits vorliegenden und noch eingehenden Anfragen und Anträge für die Errichtung solcher Anlagen einzeln im Bauausschuss beraten und behandelt.

TOP 8             Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG);

Widmung der neu erstellten Friedhofszufahrt zur Ortsstraße

Die im vergangenen Jahr neu erstellte Friedhofszufahrt wurde zwischenzeitlich amtlich vermessen und ist nunmehr als öffentliche Verkehrsfläche zu widmen. Diese besitzt eine Länge von ca. 110 m und eine Breite von ca. 6,00 m. Der Gemeinderat beschloss die Widmung zur Ortsstraße; ein eigenständiger Straßenname ist dabei nicht vorgesehen, da die Stichstraße als Bestandteil der Erschließungsanlage „Marienstraße“ anzusehen ist. Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Sonnefeld.

TOP 9             Zwischenbericht der Gemeinde Sonnefeld über das Haushaltsjahr 2021

Kämmerer Heiko Lech konnte eine zufriedenstellende Zwischenbilanz bei den gemeindlichen Finanzen ziehen. Insbesondere haben sich die Gewerbesteuereinnahmen wieder mehr als stabilisiert und liegen aktuell um über 600.000 € über dem Haushaltsansatz. Natürlich wirke sich die Corona-Pandemie immer noch auf die kommunalen Finanzen aus, äußerte Lech mit Blick auf die Einnahmesituation beim Freibad und bei der Domänenhalle. Ein Großteil der im Vermögenshaushalt veranschlagten Baumaßnahmen wie z. B. die Gestaltung des Mehrgenerationenparks, die Sanierung der Innerortsstraße Brunnenberg und die Erschließung des Baugebietes südlich Hofstädter Straße befänden sich erst am Anfang ihrer Umsetzung, weswegen erst ein geringer Teil der hierfür veranschlagten Finanzmittel ausgegeben worden sei.

TOP 10           Zwischenbericht der Gemeindewerke Sonnefeld über das Wirtschaftsjahr 2021

Auch im Bereich der Gemeindewerke seien viele der geplanten investiven Maßnahmen gerade erst vergeben worden, so Lech. Nach aktuellem Stand müsse man davon ausgehen, dass staatliche Fördermittel nach der RZWas zeitverzögert ausgezahlt werden, erstmals voraussichtlich erst im Jahr 2022. Dennoch strebe man natürlich einen Abschluss der Baumaßnahme „Verbundleitungen“ im Bereich der Wasserversorgung noch im Jahr 2021 an, weil heuer die Fördersätze hierfür höher liegen würden als ab 2022.

TOP 11           Widmung des großen Sitzungssaals im Rathaus und des Sprechzimmers im Erdgeschoss des Bürgerzentrums als Trauzimmer

Anfang 2022 wird der neu einzustellende Regionalmanager der „Allianz B303+“ seine Arbeit aufnehmen. Da die Gemeinde Sonnefeld geschäftsführende Gemeinde dieser aus zehn Kommunen bestehenden Gemeinschaft ist, liegt es nahe, dass dieser Regionalmanager sein Quartier im Rathaus Sonnefeld bezieht. Da es aktuell an einem entsprechenden Platzangebot fehlt, hat der Gemeinderat beschlossen, das Trauzimmer zu seinem Büro umzubauen. Trauungen werden in Zukunft dann im Sitzungssaal des Rathauses (nicht barrierefrei) und im Sprechzimmer im Erdgeschoss des Bürgerzentrums, welches hierfür zweckentsprechend verschönert und eingerichtet wird, möglich sein. Der Gemeinderat beschloss die Widmung dieser beiden Räume zu Trauzimmern.

Gemeinde Sonnefeld · Schafberg 2 · 96242 Sonnefeld · Tel 09562/4006-0 · info@sonnefeld.de
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