11. Gemeinderatssitzung am 14. Juli 2021 in der Domänenhalle
TOP 6 Bekanntgabe der freigegebenen Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 9. Juni 2021
Der Vorsitzende gab folgenden Beschluss bekannt, für den nachträglich die Nichtöffentlichkeit aufgehoben wurde:
- Erweiterung TWA Sonnefeld – LV 03 Elektro- und Fernwirktechnik – Vergabe des Zuschlags der Bauleistungen (TOP 5)
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, den Zuschlag für den ausgeschriebenen Tätigkeitsumfang an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Bechert Technik und Service GmbH, Bayreuth, mit einem Brutto-Angebotspreis von 197.895,49 € zu vergeben.
TOP 7 Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept (ILEK);
Vorstellung und Billigung des Konzeptentwurfs
Zehn Gemeinden haben sich im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) zu einer Gemeinschaft, der „Allianz B303+“ zusammengeschlossen. Grundlage für die weitere Arbeit ist das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK), das durch zwei Planungsbüros erarbeitet wurde und vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) finanziell gefördert wird.
Der Vorsitzende stellte dem Gemeinderat nun Grundzüge dieses Konzeptes vor. Wenn alle zehn beteiligten Gemeinden es billigen und auch seitens des ALE keine Einwände bestehen, soll es am 10. September 2021 in der Domänenhalle vorgestellt werden. Da coronabedingt nur geladene Gäste dieser Veranstaltung beiwohnen können, sei eine Übertragung im Internet geplant.
Im Herbst werde dann die Stelle des Regionalmanagers ausgeschrieben, der sich um die Planung und Umsetzung der einzelnen Maßnahmen und die Akquirierung der staatlichen Fördermittel kümmern werde. Mit Abschluss des Konzeptes und der noch laufenden „Vitalitäts-Checks“ (VC) können dann auch die Dorferneuerungsmaßnahmen Hassenberg und Gestungshausen beantragt und auf den Weg gebracht werden. Nachdem die einzelnen Verfahrensschritte einer Dorferneuerung und damit letztlich auch der zeitliche Rahmen vorgegeben seien, sei mit einem Baubeginn von Dorferneuerungsmaßnahmen sicherlich nicht vor 2024/2025 zu rechnen. Zudem müsse auch der jeweilige gemeindliche Eigenanteil an den Maßnahmen in Höhe von 25 – 40 % entsprechend eingeplant werden und „leistbar“ sein.
Einstimmig billigte der Gemeinderat das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept der „Allianz B303+“.
TOP 8 Bayerisches Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG);
Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung der Gemeinde Sonnefeld nach Art. 7 BayKiBiG
Die Gemeinden entscheiden, welchen örtlichen Bedarf an Betreuungsplätzen sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer Angebote als bedarfsnotwendig anerkennen. Diese Entscheidung ist regelmäßig zu aktualisieren.
Sie ist Grundvoraussetzung für die Investitionskostenförderung des Freistaates Bayern, denn die Finanzhilfen z. B. für den Ausbau von Betreuungsplätzen oder den Neubau eines Kindergartens beschränken sich stets auf den von der Gemeinde anerkannten Bedarf.
Bei der letzten Bedarfsanerkennung im Jahr 2018 wurden 100 Betreuungsplätze für Regelkinder und 60 Betreuungsplätze für Krippenkinder als bedarfsnotwendig anerkannt. Eine Analyse der – erfreulicherweise steigenden – Geburtenzahlen und der aktuellen Belegung in den vier proppenvollen Betreuungseinrichtungen in der Gemeinde Sonnefeld haben aber gezeigt, dass diese Platzzahl nicht mehr auskömmlich ist. So werden aktuell 26 Sonnefelder Kinder mehr betreut als noch vor drei Jahren. Kinder werden oft früher und tageszeitlich länger in eine Betreuung gegeben als früher. Auch die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen und die erfreuliche Zunahme an Arbeitsplatzangeboten in der Gemeinde wird zu einer weiter steigenden Nachfrage nach Betreuungsmöglichkeiten führen.
Der Gemeinderat beschloss, künftig 125 Betreuungsplätze für Regelkinder und 75 Betreuungsplätze für Krippenkinder als bedarfsnotwendig anzuerkennen. Die Verwaltung steht bereits mit potentiellen Einrichtungsträgern in Kontakt, die diese zusätzlich benötigten Plätze schaffen könnten.
TOP 9 Kriterienkatalog Freiflächenphotovoltaik
Der Klimaschutzbeirat der Gemeinde Sonnefeld hat sich in den vergangenen Wochen eingehend mit den Möglichkeiten, Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu errichten, befasst, nachdem bereits mehrere Anfragen potentieller Investoren vorliegen. Dabei wurden auch die verschiedenen Interessenlagen bei solchen Anlagen deutlich.
Vergleicht man den prognostizierten Strombedarf Sonnefelds mit der derzeitigen Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, so stellt man fest, dass zur Stromautarkie noch ca. 30 MW pro Jahr fehlen. Dies entspräche Freiflächen-Photovoltaikanlagen in einer Größenordnung von ca. 40 ha.
Der Klimaschutzbeirat hat einen Kriterienkatalog erarbeitet, wo und unter welchen Voraussetzungen solche Freiflächenanlagen zulässig sein sollen. Besonderer Wert wurde dabei auf eine umfassende Beteiligung der Bürger gelegt. GR Günter Engel stellte dem Gremium den Katalog vor. Dieser wird nach Vorberatung im Bauausschuss vom Gemeinderat in seiner September-Sitzung beschlussmäßig behandelt.
TOP 10 Bekanntgaben
Änderung der Grundschulsprengel Sonnefeld und Mitwitz
Die Regierung von Oberfranken hat mitgeteilt, dass man dem Antrag der Gemeinde Sonnefeld auf Zuordnung der Gemeindeteile Hassenberg und Wörlsdorf zum Grundschulsprengel Sonnefeld entsprechen werde. Da die Zeit bis zum Beginn des Schuljahres 2021/22 aber knapp werde und die entsprechende Rechtsverordnung noch erarbeitet werden müsse, werde diese Sprengeländerung erst mit Beginn des Schuljahres 2022/23 umgesetzt und in Kraft treten. Das heißt: alle Kinder aus Hassenberg und Wörlsdorf, die heuer eingeschult werden, werden die Grundschule Mitwitz besuchen und ihre gesamte Grundschulzeit dort absolvieren. Alle Kinder aus Hassenberg und Wörlsdorf, die ab dem Schuljahr 2022/23 eingeschult werden, werden an der Grundschule Sonnefeld (bzw. im Schulhaus Gestungshausen) beschult.