Wald-und Flächenbrandgefahr in der Gemeinde Sonnefeld

Bis auf Weiteres werden alle offenen Feuer (Sonnwendfeuer) durch die Gemeinde Sonnefeld untersagt. Wir bitte außerdem folgende Hinweise zu beachten:

  • Kein offenes Feuer im Wald und auf Wiesen (Nur auf ausgewiesen Grillplätzen erlaubt)
  • Bitte nicht rauchen im Wald, denn schon kleine Glutreste der Zigarette reichen aus, um einen Waldbrand zu entfachen.
  • Bitte werfe auch keine Zigaretten aus dem Autofenster während der Fahrt
  • Parke nur innerhalb gekennzeichneter Parkflächen und niemals in Wiesen und Feldern,der heiße Katalysator deines KFZ kann das trockene Gras schnell entzünden.
  • Kein Glas oder Glasscherben im Wald liegen lassen, der Brennglaseffekt kann ebenfalls Brände verursachen

Wenn das Feuer nicht selbst gelöscht werden kann, ist die Feuerwehr so schnell wie möglich zu alarmieren. Die Alarmierung der Feuerwehr erfolgt in Deutschland über den Notruf 112

Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:

  1. Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
  2. Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
  3. Sind Menschen oder Sachwerte in Gefahr? – sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
  4. Ort, von dem Sie den Brand melden? – Angabe Ihrer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, wenn möglich auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.
Gemeinde Sonnefeld · Schafberg 2 · 96242 Sonnefeld · Tel 09562/4006-0 · info@sonnefeld.de