Amtliche Bekanntmachungen

Organisation der Grundschulen Mitwitz und Sonnefeld Verordnung über die Änderung der Organisation der Grundschulen
Mitwitz und Sonnefeld vom 17.09.2021

Grundschule Sprengeländerung

Bekanntmachung nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG

Die Gemeinde Sonnefeld macht bekannt, dass der Gemeinderat am 17.07.2018 beschlossen hat für das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung auf dem Gebiet der Gemeinde mit der Bayernwerk Netz GmbH einen neuen Konzessionsvertrag abzuschließen. Der Vertrag beginnt rückwirkend ab dem 01.07.2018 und hat eine Laufzeit von 20 Jahren.

Aufgrund des Rückzugs der Interessensbekundung des einzigen Mitbewerbers verblieb nur die Interessenbekundung der Bayernwerk Netz GmbH, weshalb die Fortführung des Auswahlverfahrens entfiel.

Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite der Gemeinde unter www.sonnefeld.de abgerufen werden.

Michael Keilich

Erster Bürgermeister

Verordnung über das Überschwemmungsgebiet an der Steinach auf dem Gebiet der Stadt Neustadt b. Coburg und der Gemeinde Sonnefeld von Flusskilometer 15,2 bis Flusskilometer 21,8

Das Landratsamt Coburg beabsichtigt, das o. a. Überschwemmungsgebiet durch Verordnung festzusetzen. Das Überschwemmungsgebiet betrifft Flächen in den Gemarkungen Hassenberg und Wörlsdorf, die bei einem 100-jährigen Hochwasser der Steinach überschwemmt werden.

Der Verordnungsentwurf wird mit Hinweisen, Erläuterungen und Karten im Internet auf http://www.landkreis-coburg.de/steinach/ veröffentlicht. Daneben erfolgt eine Auslegung in der Zeit vom
2. September 2020 – 1. Oktober 2020 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Sonnefeld.

1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist beim Landratsamt Coburg oder bei der Gemeinde Sonnefeld Einwendungen gegen die geplante Verordnung schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Mit Ablauf dieser Auslegungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

2. Findet ein Erörterungstermin statt, kann bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden.

3. a) Die Personen, die Einwendungen erhoben haben, können durch öffentliche Bekanntmachung von dem Erörterungstermin benachrichtigt werden,

b) Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Sonnefeld, 24. August 2020

Gemeinde Sonnefeld

I.A.

MARKUS

Bekanntmachung nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG

Die Gemeinde Sonnefeld macht bekannt, dass der Gemeinderat am 17.07.2018 beschlossen hat für das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung auf dem Gebiet der Gemeinde mit der Bayernwerk Netz GmbH einen neuen Konzessionsvertrag abzuschließen. Der Vertrag beginnt rückwirkend ab dem 01.07.2018 und hat eine Laufzeit von 20 Jahren.

Aufgrund des Rückzugs der Interessensbekundung des einzigen Mitbewerbers verblieb nur die Interessenbekundung der Bayernwerk Netz GmbH, weshalb die Fortführung des Auswahlverfahrens entfiel.

Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite der Gemeinde unter www.sonnefeld.de abgerufen werden.

Michael Keilich

Erster Bürgermeister